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Steuern

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2026: So erstellst du die EÜR als Selbstständiger

Die EÜR ist die wichtigste Steuerpflicht für Freiberufler und Selbstständige. Hier erfährst du, wer sie erstellen muss, wie sie aufgebaut ist und was du absetzen kannst.

Veroeffentlicht
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form der steuerlichen Gewinnermittlung in Deutschland. Als Freiberufler oder Selbstständiger musst du sie jährlich beim Finanzamt einreichen – sie bildet die Grundlage für deine Einkommensteuer. In diesem Leitfaden erfährst du, was die EÜR ist, wer sie erstellen muss und wie du Schritt für Schritt vorgehst.

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Du stellst deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber – was übrig bleibt, ist dein steuerpflichtiger Gewinn. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung brauchst du keine Bilanz und keine Handelsbücher.

Die EÜR gilt für:

  • Freiberufler (IT-Freelancer, Berater, Ärzte, Anwälte, Architekten)
  • Gewerbetreibende mit Jahresumsatz unter 800.000 € (Schwelle seit 2024)
  • Gewerbetreibende mit Jahresgewinn unter 80.000 €

GmbHs und UGs müssen dagegen immer doppelte Buchführung machen – für sie ist die EÜR nicht möglich.

Aufbau der EÜR: Einnahmen und Ausgaben

Die EÜR besteht aus zwei Teilen:

Betriebseinnahmen: Alle Zahlungen für deine Leistungen – Honorare, Rechnungsbeträge, Aufwandsentschädigungen. Falls du umsatzsteuerpflichtig bist, werden Nettobetrag und USt separat ausgewiesen.

Betriebsausgaben: Alle geschäftlichen Kosten – Software, Büromaterial, Miete, Fahrtkosten, Telefon, Steuerberatung.

Gewinn = Einnahmen − Ausgaben

Was kannst du als Betriebsausgaben absetzen?

Fast alles, was du für deine Tätigkeit brauchst, ist absetzbar:

  • Arbeitszimmer: 6 € pro Arbeitstag (max. 1.260 € pro Jahr) oder anteilige Miete
  • Fahrtkosten: 0,30 € pro km (ab dem 21. km: 0,38 €) oder tatsächliche Kosten
  • Hard- und Software: Sofortabschreibung bei Anschaffungskosten bis 800 € netto
  • Telefon und Internet: Bis zu 20% der Kosten pauschal, oder tatsächlicher betrieblicher Anteil
  • Fortbildung und Fachliteratur: Vollständig absetzbar
  • Beiträge und Versicherungen: Berufsverbände, Berufshaftpflicht (teilweise absetzbar)

EÜR erstellen: Schritt für Schritt

1. Belege sammeln und kategorisieren: Bewahre alle Einnahmen-Belege (Rechnungen, Kontoauszüge) und Ausgaben-Belege (Quittungen) strukturiert auf. GoBD-konforme digitale Archivierung ist zulässig.

2. Einnahmen erfassen: Liste alle Betriebseinnahmen des Jahres auf – nach Netto und USt getrennt, falls du umsatzsteuerpflichtig bist.

3. Ausgaben erfassen und kategorisieren: Ordne jede Ausgabe einer Kategorie zu, die dem amtlichen EÜR-Formular (Anlage EÜR) entspricht.

4. Anlage EÜR ausfüllen: Die EÜR wird digital via ELSTER eingereicht. Das Formular fragt deine Einnahmen und Ausgaben nach vorgegebenen Kategorien ab.

5. Mit Steuererklärung einreichen: Die Anlage EÜR ist Teil deiner Einkommensteuererklärung. Frist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: 28. Februar des übernächsten Jahres).

Fristen und Aufbewahrungspflicht

  • Abgabefrist ohne Steuerberater: 31. Juli 2026 (für Steuerjahr 2025)
  • Abgabefrist mit Steuerberater: 28. Februar 2027
  • Aufbewahrungspflicht für Belege: 10 Jahre

EÜR vs. Bilanz: Was gilt für dich?

Wenn dein Jahresumsatz über 800.000 € oder dein Gewinn über 80.000 € steigt, bist du zur Bilanzierung verpflichtet. Das Finanzamt informiert dich dann per Bescheid. Für die meisten Freiberufler und kleinen Selbstständigen bleibt die EÜR dauerhaft die richtige Wahl.

Fazit

Die EÜR ist überschaubar – aber vergessene Betriebsausgaben kosten bares Geld. Mit KI-Buchhaltung von Norman erfasst du Einnahmen und Ausgaben laufend, und die EÜR ist am Jahresende kein Großprojekt mehr. Jetzt kostenlos starten.

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