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Steuern

GmbH Steuervorauszahlung 2026: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer richtig berechnen

Als GmbH zahlst du Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer quartalsweise im Voraus. Dieser Guide erklärt alle Fälligkeitstermine, die Berechnungsgrundlage und wie du Vorauszahlungen bei sinkenden Gewinnen herabsetzen kannst.

Veroeffentlicht
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Als GmbH zahlst du Steuern nicht erst am Jahresende – das Finanzamt erwartet quartalsweise Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Wer die Fälligkeitstermine verpasst, zahlt Säumniszuschläge. Wer die Vorauszahlung unterschätzt, steht im Frühjahr vor einer hohen Nachzahlung. Dieser Guide erklärt, wie die Vorauszahlungen berechnet werden, wann sie fällig sind und was zu tun ist, wenn der Gewinn sinkt.

Was sind Steuervorauszahlungen bei der GmbH?

Steuervorauszahlungen sind unterjährige Abschlagszahlungen auf die erwartete Jahressteuerlast. Das Finanzamt setzt sie automatisch fest, sobald deine GmbH erstmals eine Steuererklärung eingereicht hat – Grundlage ist der zuletzt festgesetzte Steuerbescheid.

Am Jahresende rechnet das Finanzamt ab: Waren die Vorauszahlungen zu niedrig, entsteht eine Nachzahlung. Waren sie zu hoch, gibt es eine Erstattung – allerdings erst nach Bearbeitung der Steuererklärung, was mehrere Monate dauern kann.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Die zwei Vorauszahlungsarten

Die GmbH leistet Vorauszahlungen auf zwei Steuerarten: die Körperschaftsteuer (KSt) und die Gewerbesteuer (GewSt). Die KSt beträgt 15 % auf den zu versteuernden Gewinn, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag – effektiv 15,825 %. Die GewSt hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab: Bei 400 % (Durchschnitt) liegt die effektive Belastung bei rund 14 %, in München oder Berlin bei bis zu 17 %.

Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH liegt damit typischerweise bei 29–33 % des Gewinns – ein wichtiger Planungsfaktor für deine Liquidität.

Fälligkeitstermine 2026

Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind jeweils am selben Tag fällig:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag. Die Zahlung muss spätestens drei Bankarbeitstage nach Fälligkeit beim Finanzamt eingehen. Säumniszuschläge entstehen bei verspäteter Zahlung ab dem ersten Versäumnis in Höhe von 1 % pro Monat.

Wie wird die Vorauszahlung berechnet?

Das Finanzamt teilt die Steuerlast des zuletzt bestandskräftigen Bescheids durch vier. Im ersten Jahr – wenn noch kein Bescheid vorliegt – schätzt das Finanzamt auf Grundlage deiner Angaben oder eines pauschalen Ansatzes.

Beispielrechnung bei einem zu versteuernden Vorjahresgewinn von 120.000 € und einem Hebesatz von 400 %:

  • KSt: 120.000 × 15 % = 18.000 € → 4.500 € pro Quartal
  • Soli: 18.000 × 5,5 % = 990 € → 247 € pro Quartal
  • GewSt (Hebesatz 400 %): ca. 16.800 € → 4.200 € pro Quartal
  • Gesamtbelastung pro Quartal: ca. 8.947 €

Vorauszahlungen herabsetzen: So beantragst du eine Reduzierung

Läuft das aktuelle Jahr schlechter als das Vorjahr, kannst du beim zuständigen Finanzamt formlos eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Das Schreiben sollte eine Begründung und eine Gewinnprognose für das laufende Jahr enthalten.

Typische Gründe für eine Herabsetzung:

  • Umsatzeinbruch oder Verlust wichtiger Kunden
  • Außerordentliche Ausgaben oder Großinvestitionen im laufenden Jahr
  • Auslaufen eines Großprojekts ohne Anschlussaufträge

Als Nachweis dient eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die den niedrigeren Gewinn dokumentiert. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen – je überzeugender die Prognose, desto wahrscheinlicher die Genehmigung.

Nachzahlungszinsen und Liquiditätsrisiken vermeiden

Sind die Vorauszahlungen zu niedrig, erhebt das Finanzamt Nachzahlungszinsen von 1,8 % pro Jahr auf den Differenzbetrag (Stand 2024). Eine hohe Nachzahlung im Frühjahr kann zudem die Liquidität belasten – besonders wenn gleichzeitig die Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig ist.

Umgekehrt binden zu hohe Vorauszahlungen Kapital unnötig. Das Ziel ist eine möglichst genaue Kalibrierung – was nur mit aktuellen Buchhaltungszahlen gelingt. Wer seine monatliche Buchhaltung im Griff hat, kann frühzeitig reagieren.

Fazit

Steuervorauszahlungen sind ein fester Bestandteil des GmbH-Finanzkalenders. Wer die Termine kennt, die Berechnung versteht und bei Gewinnrückgängen rechtzeitig einen Herabsetzungsantrag stellt, vermeidet teure Überraschungen. Mehr zur jährlichen GmbH-Steuererklärung findest du in unserem separaten Guide. Norman hilft GmbH-Geschäftsführern dabei, Buchhaltung und Steuerplanung zu automatisieren – damit du immer weißt, wo du stehst.

Norman Blog

Norman uebernimmt die operative Arbeit im Hintergrund

Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhaelst und weniger manuell nachhalten musst.