Zurueck zum Blog
Steuern

Cashback versteuern für Selbstständige 2026: Betriebsausgabe oder sonstige Einkünfte?

Cashback ist 2026 überall — doch die Steuer dahinter hängt von der Quelle ab. Was Selbstständige bei Kreditkartenboni, Empfehlungsprämien und Einkaufsrückvergütungen beachten müssen.

Veroeffentlicht
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Kreditkarten geben dir Bonusmeilen, Amazon zahlt Prämien für Empfehlungen, Banken locken mit Eröffnungsboni, und sogar dein Office-Lieferant zahlt dir 1–3 % zurück. Cashback ist 2026 überall. Für Selbstständige stellt sich aber die Frage: muss ich das versteuern? Die Antwort hängt nicht vom Betrag ab, sondern davon, wofür du das Cashback bekommst.

Zwei Arten von Cashback — zwei Steuer-Regeln

Steuerlich gibt es zwei klare Lager:

  • Ausgaben-bezogenes Cashback — du kaufst etwas (Büromaterial, Software, Dienstleistung) und bekommst danach einen Teil zurück. Das ist kein neues Einkommen, sondern eine Minderung der Betriebsausgaben.
  • Bonus-Cashback ohne Bezug zu einer Ausgabe — Empfehlungsprämien, Kontoeröffnungsboni, App-Werbeboni ohne konkrete Gegenleistung. Das gilt als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

Ausgaben-Cashback: einfach gegen die Betriebsausgabe rechnen

Beispiel: Du bestellst für 500 € netto Werbematerial. Drei Wochen später überweist dir der Lieferant 20 € Cashback. In deiner EÜR buchst du das Cashback nicht als Einnahme, sondern reduzierst die Betriebsausgabe auf 480 €. Damit stimmt dein Gewinn, deine Vorsteuer und am Ende deine Steuererklärung.

Wichtig: Auch die Vorsteuer musst du anpassen. Hast du in der UStVA 19 % auf 500 € (= 95 €) gezogen, musst du nach dem Cashback im Folgemonat 3,80 € (= 19 % von 20 €) korrigieren — ansonsten beanstandet das Finanzamt später.

Bonus-Cashback: 256-€-Freigrenze und ihre Tücke

Boni ohne konkrete Gegenleistung — z.B. 100 €, wenn du eine Banking-App weiterempfiehlst — zählen privat als sonstige Einkünfte. Hier gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr. Das ist kein Freibetrag: Sobald du 256 € erreichst, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Überschuss. 255,99 € sind steuerfrei — 256,00 € kosten dich Einkommensteuer auf 256,00 €.

Wichtige Klarstellung: Diese Boni gehören in deine private Steuererklärung (Anlage SO), nicht in die EÜR — selbst wenn das Cashback auf dem Geschäftskonto landet. Buche es als Privatentnahme aus, sonst verzerrst du den Gewinn.

Typische Fälle aus der Praxis

  • Kreditkarten-Cashback auf Business-Karte: Wenn die Karte ausschließlich geschäftlich genutzt wird, ist das Cashback Minderung der jeweiligen Betriebsausgaben (oder Sammelpostens). Bei gemischter Nutzung anteilig aufteilen.
  • Empfehlungsprämie ('Wirb-einen-Freund'): Auch wenn du sie mit deinem Geschäftskonto erhältst — sie ist privat. 256-€-Freigrenze gilt.
  • Bank-Eröffnungsbonus: Wenn das Konto rein geschäftlich geführt wird, ist der Bonus Betriebseinnahme. Privatkonto = sonstige Einkünfte.
  • Cashback-Portal (Shoop, iGraal): Bei beruflichem Einkauf → Betriebsausgabenminderung. Bei privatem Einkauf → nicht relevant für die EüR.
  • Krypto-Cashback (z.B. Bitcoin-Reward auf Karten): Empfangswert in Euro buchen. Späterer Verkauf der Coins ist ein privates Veräußerungsgeschäft.

Was bedeutet das für die UStVA?

Bei ausgabenbezogenem Cashback musst du die gezogene Vorsteuer reduzieren — das läuft über Kennzahl 67 ("Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmer") in der UStVA im Monat, in dem das Cashback eingeht. Bonus-Cashback gehört nicht in die UStVA, weil es nicht steuerbar ist.

Wie buchst du das sauber?

Fünf Regeln für saubere Bücher:

  1. Quelle klassifizieren — bezieht sich das Cashback auf eine konkrete Betriebsausgabe?
  2. Wenn ja: Ausgabe in der EÜR kürzen, Vorsteuer im selben Monat korrigieren.
  3. Wenn nein: als Privatentnahme aus dem Geschäftskonto, in Anlage SO eintragen, 256-€-Freigrenze prüfen.
  4. Belege archivieren: Cashback-Gutschriften, Bonus-Mitteilungen, Kreditkartenabrechnungen.
  5. Cashback-Portale beachten (PStTG-Meldungen) — viele übermitteln deine Einnahmen ab 30 Transaktionen oder 2.000 €/Jahr ans Finanzamt.

Fazit

Cashback ist kein Steuer-Sonderfall, aber ein klassischer Buchhaltungs-Fehlerherd: Wer 20 € als Einnahme bucht, statt die Ausgabe zu kürzen, verzerrt Gewinn und Vorsteuer gleich doppelt. Wer Empfehlungsprämien einsammelt, sollte jährlich prüfen, ob die 256 € geknackt wurden. Norman mit KI-Buchhaltung erkennt Cashback-Buchungen im Bankfeed automatisch und schlägt die richtige Verbuchung vor — damit das Finanzamt nichts findet, was du verpasst hast.

Norman Blog

Norman uebernimmt die operative Arbeit im Hintergrund

Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhaelst und weniger manuell nachhalten musst.