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Steuern

OnlyFans Steuern für Creator 2026: Anmeldung, Umsatzsteuer und EÜR

Wer auf OnlyFans Geld verdient, betreibt ein Gewerbe — mit Anmelde- und Steuerpflichten. So setzt du Einkommensteuer, Umsatzsteuer und EÜR 2026 sauber auf.

Veroeffentlicht
Aktualisiert
Autor:in
Diana

OnlyFans, Patreon, Fansly — Creator-Plattformen sind 2026 ein echter Wirtschaftszweig. Über 6 Milliarden US-Dollar haben Creator allein über OnlyFans seit Plattformstart verdient, ein wachsender Teil davon in Deutschland. Wer regelmäßig Einnahmen erhält, hat aber kein Hobby mehr, sondern ein Gewerbe — mit allen steuerlichen Pflichten. Dieser Guide zeigt dir Schritt für Schritt, was 2026 zu tun ist.

Bin ich Gewerbe oder Freiberufler?

Kurze Antwort: fast immer Gewerbe. Die Finanzämter ordnen OnlyFans-Creator nahezu nie als freiberufliche, künstlerische Tätigkeit nach § 18 EStG ein. Du fällst also unter Gewerbetreibender. Das bedeutet: Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt — innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn.

Anleitungen findest du hier: Gewerbeanmeldung Schritt-für-Schritt und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wer das versäumt, riskiert Nachzahlungen plus Verspätungszuschläge.

Welche Steuern fallen 2026 an?

Drei Steuerarten betreffen dich als Creator:

  • Einkommensteuer auf den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben). Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 12.348 € (Ledige, 2026) zahlst du überhaupt etwas.
  • Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewerbeertrag — dieser Freibetrag gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
  • Umsatzsteuer — hier gibt es einen Sonderfall, siehe übernächster Abschnitt.

Kleinunternehmerregelung — der einfache Weg bei kleinen Einnahmen

Bleibst du im Vorjahr unter 25.000 € Umsatz und im laufenden Jahr unter 100.000 €, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Dann führst du keine Umsatzsteuer ab und reichst auch keine UStVA ein. Seit dem 1.1.2025 zählt der Nettoumsatz — und überschreitest du die 100.000 € unterjährig, endet die Regelung sofort, nicht erst nächstes Jahr.

Sonderfall Umsatzsteuer: OnlyFans schuldet die USt, nicht du

Der Europäische Gerichtshof hat 2023 im Fall Fenix International (das ist die OnlyFans-Mutter) entschieden: Die Plattform tritt im eigenen Namen gegenüber den Fans auf und schuldet damit die Umsatzsteuer auf den vollen Betrag — nicht nur auf die 20 % Plattformgebühr. Für dich heißt das: Du stellst der OnlyFans-Plattform eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer (Reverse-Charge nach § 3a Abs. 2 UStG, Empfänger im Drittland Großbritannien). Trotzdem kannst du Vorsteuer aus deinen Ausgaben ziehen — sofern du nicht Kleinunternehmer bist.

Was kannst du als Creator absetzen?

Praktisch alles, was eindeutig für deine Creator-Tätigkeit angeschafft wird:

  • Kamera, Beleuchtung, Mikrofone, Stativ, Greenscreen
  • Computer, Tablet, Bearbeitungssoftware (Adobe, Final Cut)
  • Studio-Miete oder anteiliges Arbeitszimmer in der Wohnung
  • Outfits und Requisiten, die ausschließlich beruflich genutzt werden — gemischte Alltagskleidung erkennt das Finanzamt nicht an
  • Anteilige Internet-, Strom- und Handykosten
  • Plattformgebühren (die 20 % OnlyFans-Cut sind Betriebsausgabe)
  • Steuerberatung und Buchhaltungssoftware

Was OnlyFans dem Finanzamt meldet

Seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) melden Plattformen wie OnlyFans Einnahmen ihrer in Deutschland ansässigen Creator automatisch ans Bundeszentralamt für Steuern — sobald du mehr als 30 Transaktionen oder über 2.000 € pro Jahr erreichst. Dein Finanzamt weiß also bereits, was du verdient hast. Eine Nichtanmeldung fällt sofort auf.

Buchhaltung und EÜR sauber führen

Als Gewerbe brauchst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), in der du jede Einnahme und Ausgabe dokumentierst. Norman synchronisiert dein Bankkonto, kategorisiert Einnahmen aus OnlyFans, Patreon und Co. automatisch und erstellt UStVA und EÜR — mit KI-Buchhaltung für Belege per Foto. Auch die Steuererklärung für Selbstständige läuft direkt in der App, ohne Steuerberater.

Fazit

OnlyFans-Einnahmen sind kein steuerfreies Trinkgeld — sie unterliegen Einkommen-, Gewerbe- und (eingeschränkt) Umsatzsteuer. Der Schlüssel ist saubere Buchführung von Tag eins und eine korrekte Anmeldung. Wer mit unter 25.000 € Jahresumsatz startet, fährt mit der Kleinunternehmerregelung am einfachsten. Wer wächst, sollte ein Tool nutzen, das EÜR, UStVA und Belege automatisch zusammenführt — damit Steuern nicht zum zweiten Vollzeitjob werden.

Norman Blog

Norman uebernimmt die operative Arbeit im Hintergrund

Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhaelst und weniger manuell nachhalten musst.