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Unternehmen

Forderungsausfall in der GmbH 2026: So buchst du uneinbringliche Forderungen

Wenn ein Kunde nicht zahlt, muss die GmbH die Forderung abschreiben. So buchst du Forderungsausfall korrekt nach SKR03/04 und korrigierst die Umsatzsteuer nach § 17 UStG.

Veroeffentlicht
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Ein Kunde meldet Insolvenz an, ein anderer reagiert auch nach drei Mahnungen nicht. Für deine GmbH heißt das: Die Forderung ist verloren — und muss korrekt aus den Büchern. Wer hier schludert, zahlt Umsatzsteuer auf Geld, das nie eingegangen ist. Hier liest du, wann eine Forderung als uneinbringlich gilt, wie die Buchung im SKR03/SKR04 aussieht und wie du über § 17 UStG die zu viel abgeführte USt zurückholst.

Wann eine Forderung als uneinbringlich gilt

Eine Forderung wird nicht uneinbringlich, weil ein Kunde verspätet zahlt. Sie wird es erst, wenn objektiv feststeht, dass mit einem Geldeingang nicht mehr zu rechnen ist. Typische Auslöser:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden
  • Bestellung eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verfügungsbeschränkung
  • Erfolglose Zwangsvollstreckung
  • Verjährung der Forderung
  • Fruchtloser Mahnbescheid und Vollstreckungsversuch

Solange noch realistische Chancen bestehen, dass der Kunde zahlt, darfst du die Forderung nicht endgültig abschreiben — sondern nur einzelwertberichtigen. Die richtige Reihenfolge ist Mahnung schreiben → gerichtliches Mahnverfahren → Wertberichtigung → endgültige Ausbuchung.

Schritt 1: Einzelwertberichtigung (zweifelhafte Forderung)

Wenn der Ausfall wahrscheinlich, aber noch nicht sicher ist, bildest du eine Einzelwertberichtigung (EWB). Buchhalterisch passiert dabei:

  • Die ursprüngliche Forderung wird auf das Konto „Zweifelhafte Forderungen“ umgebucht.
  • Anschließend bildest du eine Wertberichtigung — netto, also ohne Umsatzsteuer.
  • Die Umsatzsteuer wird in dieser Phase noch nicht korrigiert.

Erst bei endgültiger Uneinbringlichkeit greift § 17 UStG. Die EWB hat damit nur Auswirkungen auf das handelsrechtliche und steuerliche Ergebnis, nicht auf die UStVA. Die Höhe der EWB schätzt du nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko: bei einem zahlungsunfähigen Kunden 100 %, bei einer noch verhandelbaren Forderung anteilig.

Schritt 2: Endgültigen Forderungsausfall buchen

Sobald feststeht, dass die Forderung definitiv ausfällt — etwa nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens — buchst du sie endgültig aus. Der Buchungssatz lautet im SKR03:

Forderungsausfall (Konto 2406) an Forderungen (Konto 1400) — über den Bruttobetrag.

Im SKR04 verwendest du die Konten 6936 (Forderungsausfall, 19 % USt) und 1200 (Forderungen). Der Bruttobetrag wird vollständig ausgebucht, weil die Forderung in Brutto in den Büchern stand. Im nächsten Schritt korrigierst du parallel die Umsatzsteuer — ohne diese Korrektur zahlst du für eine Forderung Umsatzsteuer, die du nie erhalten wirst.

Umsatzsteuer-Korrektur nach § 17 UStG

Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bist du verpflichtet, die abgeführte Umsatzsteuer zu korrigieren, sobald die Forderung uneinbringlich ist. Das passiert in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Uneinbringlichkeit feststeht — nicht rückwirkend im Ursprungsquartal.

Buchungssatz für die USt-Korrektur (19 %) im SKR03:

Umsatzsteuer 19 % (Konto 1776) an Forderungsausfall (Konto 2406) — in Höhe des Steueranteils.

So holst du die zu viel abgeführte Umsatzsteuer über die nächste Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Bei Ist-Versteuerung gilt die Sondervorschrift, dass die USt erst bei Geldeingang fällig wird — bei Forderungsausfall wird also gar keine Umsatzsteuer geschuldet, eine Korrektur ist nicht nötig.

Buchungssätze SKR03 und SKR04 im Überblick

Die wichtigsten Buchungen pro Schritt:

  • Wertberichtigung netto (SKR03/SKR04): 2400/6925 an 1450/1247
  • Endgültige Ausbuchung brutto (SKR03/SKR04): 2406/6936 an 1400/1200
  • USt-Korrektur 19 % (SKR03/SKR04): 1776/3806 an 2406/6936

Die Konten variieren je nach Kontenrahmen — in unserem SKR03/SKR04-Vergleich findest du die wichtigsten Unterschiede. In moderner Buchhaltungssoftware reicht es, die Forderung mit der Vorlage „uneinbringlich“ zu markieren — das System erstellt die Buchungssätze und die USt-Korrektur automatisch.

Was tun, wenn der Kunde später doch zahlt?

Tritt nach der Ausbuchung doch noch eine Zahlung ein — etwa über die Insolvenzquote — musst du die Buchung wieder rückgängig machen. Der Eingang wird als sonstiger betrieblicher Ertrag gebucht, und die Umsatzsteuer wird in dem Voranmeldungszeitraum erneut abgeführt, in dem die Zahlung eingeht (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG).

Ein Beispiel: Insolvenzquote von 5 % auf eine ausgebuchte Forderung von 11.900 € (10.000 € + 1.900 € USt) bringt 595 € Eingang. Davon sind 95 € Umsatzsteuer, die du in der nächsten UStVA wieder abführst.

Fazit

Forderungsausfälle sind für jede GmbH ärgerlich, aber buchhalterisch klar geregelt: Wertberichtigung netto, endgültige Ausbuchung mit USt-Korrektur nach § 17 UStG, bei Ist-Versteuerung entfällt die USt-Korrektur. Norman erkennt offene Forderungen automatisch, schlägt nach Ablauf der Mahnfristen die Wertberichtigung vor und erstellt im Insolvenzfall die Buchungssätze inklusive USt-Korrektur. So vermeidest du, dass du Steuer auf nie eingegangene Umsätze trägst. Mehr zur KI-Buchhaltung und zu Rückstellungen für drohende Verluste findest du in unseren weiteren Beiträgen.

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Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhaelst und weniger manuell nachhalten musst.