Gewerbesteuer für GmbH und UG 2026: Berechnung, Vorauszahlungen und Fristen
Jede GmbH und UG zahlt Gewerbesteuer – ohne Freibetrag. Lerne, wie du die Steuer berechnest, wann Vorauszahlungen fällig sind und wie du die Erklärung korrekt einreichst.
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- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Die Gewerbesteuer ist eine der bedeutendsten Steuern für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bist du automatisch gewerbesteuerpflichtig – auf den gesamten Gewerbeertrag, ab dem ersten Euro Gewinn. Dieser Artikel erklärt dir, wie die Steuer berechnet wird, welche Fristen gelten und was du bei den Vorauszahlungen beachten musst.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Gemeindesteuer nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG). Sie wird auf den Gewerbeertrag erhoben und fließt an die Gemeinde, in der dein Unternehmen seinen Sitz hat. Da jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegt, variiert die Gewerbesteuerbelastung erheblich: In München liegt der Hebesatz bei 490 %, in Berlin bei 410 %, in kleineren Gemeinden teils deutlich darunter.
Gilt die Gewerbesteuer für GmbH und UG?
Ja – und zwar vollumfänglich. GmbH und UG gelten kraft ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb, unabhängig davon, welche Tätigkeit sie ausüben. Entscheidend ist dabei: Anders als Einzelunternehmer oder Personengesellschaften erhalten Kapitalgesellschaften keinen Gewerbesteuer-Freibetrag.
Zum Vergleich: Einzelunternehmer und Personengesellschaften können jährlich 24.500 Euro ihres Gewerbeertrags steuerfrei stellen. Für GmbH und UG gilt dieser Freibetrag nicht – die Gewerbesteuerpflicht beginnt ab dem ersten Euro Gewinn.
Gewerbesteuer berechnen: Formel und Beispiel
Die Berechnung der Gewerbesteuer folgt einer klaren Formel:
Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz
Die Steuermesszahl beträgt bundeseinheitlich 3,5 %. Der Hebesatz liegt je nach Gemeinde zwischen 200 % und über 500 %. Ein Rechenbeispiel: Deine GmbH sitzt in Hamburg (Hebesatz 470 %) und erzielt einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro.
- Steuermessbetrag: 100.000 € × 3,5 % = 3.500 €
- Gewerbesteuer: 3.500 € × 4,70 = 16.450 €
Wichtig: Die Gewerbesteuer ist für GmbH und UG nicht auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Sie ist eine eigenständige Steuerbelastung, die du in deiner Finanzplanung separat einkalkulieren musst.
Hinzurechnungen und Kürzungen beim Gewerbeertrag
Der Gewerbeertrag entspricht nicht immer dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss. Das GewStG sieht Hinzurechnungen und Kürzungen vor, die den Gewerbeertrag verändern können:
- Hinzurechnungen: u. a. 25 % der Finanzierungsanteile (Zinsen, Mieten, Leasing, Lizenzen)
- Kürzungen: u. a. 1,2 % des Einheitswerts des betrieblichen Grundbesitzes (Grundbesitz-Kürzung)
Diese Anpassungen können den steuerpflichtigen Gewerbeertrag erhöhen oder senken – ein Grund mehr, die Erklärung sorgfältig zu erstellen.
Vorauszahlungen und Fristen 2026
Die Gewerbesteuer wird nicht nur einmal jährlich fällig. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, die quartalsweise zu leisten sind:
- 15. Februar 2026
- 15. Mai 2026
- 15. August 2026
- 15. November 2026
Die Höhe der Vorauszahlungen basiert auf dem zuletzt festgesetzten Gewerbeertrag. Ändert sich dein Gewinn erheblich, kannst du eine Anpassung beim Finanzamt beantragen. Die jährliche Gewerbesteuererklärung für das Steuerjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden (ohne Steuerberater). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar 2027.
Gewerbesteuererklärung einreichen
Die Gewerbesteuererklärung (Formular GewSt 1 A) wird elektronisch über ELSTER an das zuständige Finanzamt übermittelt. So läuft der Prozess ab:
- Jahresabschluss erstellen und handelsrechtlichen Gewinn ermitteln
- Gewerbeertrag nach GewStG berechnen (Hinzurechnungen und Kürzungen anwenden)
- Formular GewSt 1 A in ELSTER ausfüllen und absenden
- Steuerbescheid prüfen und ggf. Einspruch einlegen
Mit Norman erledigst du deine Buchhaltung und deinen Jahresabschluss automatisiert. Die für die Gewerbesteuererklärung relevanten Zahlen stehen dir jederzeit übersichtlich zur Verfügung – und die ELSTER-Übermittlung geht direkt aus der Plattform.
Fazit
Die Gewerbesteuer ist für GmbH und UG eine unvermeidliche Steuerbelastung – aber mit der richtigen Planung gut beherrschbar. Die wichtigsten Punkte:
- GmbH und UG zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn – kein Freibetrag
- Effektiver Steuersatz: 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde (Ø ca. 14–17 % auf den Gewinn)
- Vorauszahlungen quartalsweise fällig – nächster Termin: 15. Mai 2026
- Jährliche Erklärung bis 31. Juli 2026 über ELSTER einreichen
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