GmbH Gründungskosten 2026: Steuerlich absetzen und richtig buchen
Bei der GmbH-Gründung entstehen Kosten für Notar, Handelsregister und Beratung. Viele davon lassen sich als Betriebsausgaben absetzen – wenn du sie richtig buchst.
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- Autor:in
- Diana
Bei der GmbH-Gründung fallen erhebliche Kosten an: Notargebühren, Handelsregistereintragung, Rechts- und Steuerberatung. Viele dieser Ausgaben kannst du als Betriebsausgaben absetzen – wenn du sie korrekt klassifizierst und buchst.
Was sind Gründungskosten einer GmbH?
Als Gründungskosten bezeichnet man alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung der GmbH entstehen, bevor oder kurz nachdem der Betrieb aufgenommen wird. Typische Posten sind: Notarkosten für den Gesellschaftsvertrag und die Beurkundung, Gebühren für die Handelsregistereintragung, Beratungskosten (Steuerberater, Rechtsanwalt), Kosten für die Eröffnungsbilanz sowie Gewerbeanmeldung.
Notarkosten und Registersgebühren
Die Notargebühren bei der GmbH-Gründung orientieren sich am Stammkapital und betragen typischerweise zwischen 500 und 1.500 Euro. Hinzu kommen Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Handelsregister (ca. 150–400 Euro). Diese Kosten sind eindeutig betrieblich veranlasst und steuerlich abziehbar.
Sind GmbH-Gründungskosten steuerlich absetzbar?
Ja – Gründungskosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit stehen, sind als Betriebsausgaben abziehbar (§ 4 Abs. 4 EStG). Entscheidend ist dabei, dass die GmbH die Kosten trägt – nicht du persönlich als Privatperson.
Achtung: Das Stammkapital selbst (mindestens 25.000 Euro bei einer GmbH) ist keine absetzbare Betriebsausgabe. Es handelt sich um eine Einlage, die das Eigenkapital der GmbH bildet.
Betriebsausgaben vs. aktivierungspflichtige Kosten
Nicht alle Gründungsaufwendungen können sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. ein Markenname oder entwickelte Software) müssen ggf. aktiviert und über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Fremd bezogene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen dagegen direkt als Aufwand gebucht oder aktiviert werden.
Gründungskosten richtig buchen
In der Praxis werden die meisten Gründungskosten direkt als Aufwand gebucht (z. B. Konto 6820 „Gründungskosten“). Die GmbH kann diese Ausgaben in der ersten Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend machen. Achte dabei auf vollständige Belege – ohne GoBD-konforme Dokumentation werden Kosten vom Finanzamt möglicherweise nicht anerkannt.
Mit Norman KI-Buchhaltung werden Belege automatisch erfasst und korrekt kategorisiert – das spart Zeit und gibt dir Sicherheit bei der ersten Steuererklärung.
Typische GmbH-Gründungskosten im Überblick
Notar (Gesellschaftsvertrag): 500–1.500 €; Handelsregister: 150–400 €; Steuerberater und Rechtsanwalt: 500–2.000 €; Eröffnungsbilanz: 300–800 €; IHK / Gewerbeanmeldung: 20–60 €. Gesamtkosten typischerweise: 1.500–5.000 € (ohne Stammkapital).
Fazit
Die meisten GmbH-Gründungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar – nur Stammkapital und aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter bilden eine Ausnahme. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation aller Belege von Beginn an. Weitere Infos: GmbH gründen, GmbH Betriebsausgaben und GmbH Abschreibungen.
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