GmbH Bewirtungskosten 2026: Geschäftsessen absetzen und richtig buchen
Als GmbH-Geschäftsführer kannst du Bewirtungskosten zu 70 % als Betriebsausgabe absetzen. Wir erklären die 70%-Regel, Dokumentationspflichten und häufige Fehler.
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- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Als GmbH-Geschäftsführer wirst du früher oder später Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartner zum Essen einladen. Diese Kosten kannst du als Betriebsausgabe absetzen — aber das Steuerrecht kennt klare Regeln, die du einhalten musst.
Was sind Bewirtungskosten?
Bewirtungskosten sind Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Dazu zählen Geschäftsessen im Restaurant, Kundenempfänge und Networking-Events mit Verpflegung. Entscheidend ist immer der geschäftliche Anlass — rein private Einladungen sind steuerlich nicht abziehbar.
- Nicht zu verwechseln: Betriebsveranstaltungen für Mitarbeiter (110-€-Freibetrag pro Person)
- Nicht zu verwechseln: Verpflegungsmehraufwand auf Dienstreisen (Tagespauschalen nach § 9 EStG)
Die 70%-Regel: Was die GmbH absetzen kann
Bewirtungskosten sind nur zu 70 % als Betriebsausgabe abzugsfähig — die restlichen 30 % sind steuerlich nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Das gilt unabhängig davon, wie eindeutig der geschäftliche Anlass ist.
Beispiel: Restaurantrechnung 200 €. Abzugsfähig: 140 € (70 %). Nicht abziehbar: 60 € (30 %) — weder bei der Körperschaftsteuer noch bei der Gewerbesteuer.
Alle weiteren abzugsfähigen GmbH-Ausgaben findest du im Artikel GmbH Betriebsausgaben 2026.
Vorsteuerabzug bei Bewirtungskosten
Beim Vorsteuerabzug gibt es eine wichtige Ausnahme: Die vollständige enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig — also auf den gesamten Rechnungsbetrag, nicht nur auf die 70 % (§ 15 UStG). Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Wie der Vorsteuerabzug für GmbH und Selbstständige im Detail funktioniert, erklären wir in unserem separaten Artikel.
Dokumentationspflicht: Was auf den Bewirtungsbeleg muss
Das Finanzamt erkennt Bewirtungskosten nur an, wenn du einen vollständigen Bewirtungsbeleg vorhast. Pflichtangaben:
- Ort und Datum der Bewirtung
- Anlass — konkret, z. B. „Besprechung Angebot Projekt XY mit Mustermann GmbH“ (nicht nur „Kundengespräch“)
- Namen und Funktion aller Teilnehmer (inkl. Gastgeber)
- Höhe der Aufwendungen (aufgeschlüsselt: Speisen, Getränke, Trinkgeld)
- Unterschrift des Gastgebers
Wichtig: Der Kassenbon allein reicht nicht. Du brauchst die Restaurantrechnung mit Umsatzsteuerausweis plus ausgefüllten Bewirtungsbeleg.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Anlass zu vage: „Kundentreffen“ reicht dem Finanzamt nicht — beschreibe konkret, was besprochen wurde.
- Nur Kassenbon: Bestehe auf einer ordnungsgemäßen Restaurantrechnung.
- Trinkgeld ohne Beleg: Nur mit Quittung oder handschriftlichem Eigenbeleg absetzbar.
- Bewirtung im Homeoffice: Finanzämter sehen das kritisch — im Zweifel ein Restaurant wählen.
Bewirtungsbelege digital erfassen mit Norman
Mit der KI-Buchhaltung von Norman fotografierst du Bewirtungsbelege per Smartphone — die KI liest Betrag, Datum und Ort automatisch aus und kategorisiert sie korrekt. Alle Belege werden GoBD-konform archiviert. Wie du Belege generell digital verwaltest, erklärt unser Artikel Belege digitalisieren und aufbewahren.
Fazit
Bewirtungskosten sind bei GmbH-Betriebsprüfungen ein häufiges Thema. Wer die 70%-Regel versteht, vollständige Belege führt und die Dokumentation sauber hält, vermeidet Nachzahlungen. Mehr zur Steueroptimierung für GmbH und UG findest du auf unserer Produktseite.
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Norman uebernimmt die operative Arbeit im Hintergrund
Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhaelst und weniger manuell nachhalten musst.