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Steuern

Kapitalertragsteuer GmbH 2026: Dividenden und Teileinkünfteverfahren

GmbH-Gesellschafter zahlen auf Dividenden grundsätzlich 25 % Kapitalertragsteuer. Das Teileinkünfteverfahren kann günstiger sein. Wir erklären beide Methoden und zeigen, wie du steuerlich optimierst.

Veroeffentlicht
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Wenn eine GmbH Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet, ist diese Ausschüttung beim Empfänger steuerpflichtig. Die GmbH behält dabei die Kapitalertragsteuer (KESt) direkt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Der Standardsatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag — zusammen rund 26,375 %. Doch es gibt eine Alternative: das Teileinkünfteverfahren, das in bestimmten Konstellationen steuerlich günstiger ist.

Wie funktioniert die Kapitalertragsteuer bei der GmbH?

Bei einer Gewinnausschüttung der GmbH läuft das Verfahren so ab: Die GmbH beschließt eine Ausschüttung, behält die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag ein und überweist beides innerhalb von 10 Tagen nach Ausschüttung per Kapitalertragsteuer-Anmeldung ans Finanzamt. Der Gesellschafter erhält den Nettobetrag und eine Steuerbescheinigung, mit der er die einbehaltene Steuer auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen kann.

25 % Abgeltungsteuer: Der Standardfall im Privatvermögen

Hält ein Gesellschafter die GmbH-Beteiligung im Privatvermögen, gilt die Abgeltungsteuer:

  • Kapitalertragsteuer: 25 % der Bruttodividende, einbehalten durch die GmbH.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die KESt = 1,375 % der Dividende.
  • Kirchensteuer: Je nach Bundesland 8 9 % auf die KESt (falls kirchensteuerpflichtig).

Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer: ca. 26,375 % der Bruttodividende. Freigestellt sind jährlich 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare) über den Sparerpauschbetrag.

Mehr zum Ausschüttungsverfahren insgesamt: Gewinnausschüttung GmbH 2026.

Teileinkünfteverfahren: Wann ist es günstiger?

Hält der Gesellschafter die GmbH-Beteiligung im Betriebsvermögen (z. B. als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft, die die GmbH-Anteile hält), kann er das Teileinkünfteverfahren (TEV) nach §3 Nr. 40 EStG beantragen. Dabei gilt:

  • 40 % der Dividende sind steuerfrei.
  • 60 % der Dividende werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Das TEV ist vorteilhaft, wenn der persönliche Steuersatz unter ca. 44 % liegt (da 60 % × 44 % = 26,4 % ≈ Abgeltungsteuer). Bei niedrigerem persönlichem Steuersatz (z. B. 30 %) reduziert das TEV die Steuerlast auf 60 % × 30 % = 18 % statt 26,375 %. Wichtig: Der TEV-Antrag muss beim Finanzamt gestellt werden und gilt für mindestens 5 Jahre.

§8b KStG: GmbH als Gesellschafterin — die Holding-Regel

Erhält eine GmbH (z. B. eine Holding-GmbH) Dividenden von einer anderen GmbH, greift §8b Abs. 1 KStG: Die Dividende ist zu 95 % steuerfrei. Lediglich 5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer. Diese Regelung macht die Holding-Struktur steuerlich besonders attraktiv für die Thesaurierung von Gewinnen. Mehr dazu: Holding GmbH Struktur 2026.

Kapitalertragsteuer in der GmbH-Buchführung

Die ausschüttende GmbH muss im Buchungsprozess vier Schritte abarbeiten:

  • Schritt 1: Bruttodividende beschließen (Gesellschafterbeschluss).
  • Schritt 2: 25 % KESt + 5,5 % SolZ darauf einbehalten.
  • Schritt 3: Innerhalb von 10 Tagen Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Finanzamt einreichen und Betrag überweisen.
  • Schritt 4: Steuerbescheinigung für den Gesellschafter ausstellen.

Optimierungsstrategien für GmbH-Gesellschafter

Je nach Situation gibt es mehrere Ansätze, die Steuerlast auf Dividenden zu senken:

  • Sparerpauschbetrag nutzen: Bis 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare) jährlich steuerfrei.
  • TEV beantragen: Bei Beteiligung im Betriebsvermögen und persönlichem Steuersatz unter ca. 44 %.
  • Holding-Struktur: 95 % Steuerfreiheit für Dividenden zwischen GmbHs nach §8b KStG — ideal für Thesaurierung.
  • Timing der Ausschüttung: Ausschüttungen in Jahren mit niedrigem Gesamteinkommen planen, um den Progressionsvorteil zu nutzen.

Verwandte Artikel: Gewinnausschüttung oder Gehalt, GmbH Steuern sparen 2026 und Verdeckte Gewinnausschüttung.

Fazit

Die 25 %-Abgeltungsteuer auf GmbH-Dividenden ist die Standardregel für private Gesellschafter. Das Teileinkünfteverfahren kann günstiger sein, erfordert aber einen Antrag und gilt für mindestens 5 Jahre. Holding-Strukturen ermöglichen durch §8b KStG fast steuerfreie Thesaurierung. Norman hilft GmbHs, Ausschüttungen korrekt zu verbuchen und die Kapitalertragsteuer-Anmeldung rechtzeitig einzureichen. Mehr zu GmbH-Steuern mit Norman.

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