GmbH Stammkapital 2026: Mindestkapital, Einzahlung und Verwendung
Das Stammkapital ist die finanzielle Grundlage jeder GmbH – mindestens 25.000 € müssen bei Gründung bereitgestellt werden. Hier erfährst du alles über Einzahlung, Verwendung und die Unterschiede zur UG.
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- Diana
Wer eine GmbH gründet, kommt am Stammkapital nicht vorbei. Mindestens 25.000 € müssen bei der Gründung aufgebracht werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch was bedeutet das genau? Wann muss das Geld eingezahlt werden? Wie darf es verwendet werden? Und was ist der Unterschied zur UG (haftungsbeschränkt), die mit einem Euro starten kann? Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen zum Stammkapital einer GmbH.
Was ist das Stammkapital einer GmbH?
Das Stammkapital (auch: Gesellschaftskapital) ist das Grundkapital, das die Gesellschafter einer GmbH bei Gründung einbringen. Es dient als finanzielle Basis des Unternehmens und als Haftungsmasse gegenüber Gläubigern. Anders als bei einem Einzelunternehmen oder einer GbR haften die Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich nur mit dem Vermögen der Gesellschaft – das Stammkapital ist die Mindestgarantie, die die GmbH ihren Gläubigern bietet.
Mindestkapital: Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?
Das Gesetz schreibt für eine GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 € vor (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Davon müssen bei Gründung mindestens 12.500 € (die Hälfte) tatsächlich eingezahlt worden sein, bevor der Notar die Gründungsurkunde beurkundet und bevor das Handelsregister die Gesellschaft einträgt.
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze – Gesellschafter können deutlich mehr als 25.000 € einbringen, wenn das Geschäftsmodell es erfordert. Ein höheres Stammkapital kann auch das Vertrauen von Kunden und Kreditgebern stärken.
Wann muss das Stammkapital eingezahlt werden?
Die Einzahlung des Stammkapitals muss vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und vor der Anmeldung zum Handelsregister erfolgen. Konkret gilt:
- Mindestens 50 % des Stammkapitals (mind. 12.500 €) müssen vor der Anmeldung zum Handelsregister tatsächlich auf dem Gesellschaftskonto eingegangen sein.
- Die restlichen 50 % können später eingefordert werden, müssen aber vom Geschäftsführer eingefordert werden, sobald die GmbH das Kapital benötigt.
- Der Geschäftsführer versichert dem Handelsregister gegenüber, dass die Einzahlung erfolgt ist und ihm frei verfügbar ist.
Sacheinlagen: Kann ich auch Sachwerte statt Bargeld einbringen?
Ja, das ist möglich – aber mit zusätzlichem Aufwand. Als Sacheinlage können zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Patente oder Softwarelizenzen eingebracht werden. Sacheinlagen müssen im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich benannt und durch einen Sachgründungsbericht belegt werden. Der Wert muss dem eingebrachten Stammkapital entsprechen. Das Finanzamt und das Handelsregister prüfen diese Angaben, weshalb Sacheinlagen in der Praxis deutlich komplizierter sind als eine Bareinzahlung.
Wie darf das Stammkapital verwendet werden?
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Das Stammkapital darf nicht einfach für Gehaltsauszahlungen oder private Zwecke verwendet werden. Es ist das Haftungskapital der Gesellschaft und darf nach Eintragung ins Handelsregister für Geschäftszwecke eingesetzt werden – also für Betriebsausgaben, Investitionen und laufende Kosten. Verboten ist jedoch, das Stammkapital so einzusetzen, dass es unter die gesetzlich vorgeschriebene Grenze fällt, ohne dass die Gesellschaft einen entsprechenden Gewinn erzielt hat.
Das heißt konkret: Ja, das Stammkapital darf für Büromiete, Gehalt des Geschäftsführers, Marketingausgaben oder den Kauf von Ausrüstung verwendet werden. Verboten ist es, das Kapital an Gesellschafter zurückzuführen, solange das Stammkapital dadurch unter 25.000 € fällt.
GmbH vs. UG: Die Unterschiede beim Stammkapital
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Form der GmbH und kann mit einem Stammkapital von nur 1 € gegründet werden. Das klingt praktisch, hat aber einen Haken: Die UG ist gesetzlich dazu verpflichtet, 25 % ihres Jahresgewinns als Rücklagen zu thesaurieren – so lange, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht, woraufhin die UG in eine GmbH umgewandelt werden kann.
Zusammengefasst:
- GmbH: Mindeststammkapital 25.000 €, keine Pflichtthesaurierung
- UG: Mindeststammkapital 1 €, aber 25 % Jahresgewinn müssen zurückgelegt werden bis 25.000 € erreicht sind
Stammkapital und Buchhaltung: Was Gründer beachten müssen
Das Stammkapital erscheint in der GmbH-Bilanz als Passivposition auf der Eigenkapitalseite. Wenn die GmbH Verluste macht, wird das Eigenkapital aufgezehrt. Sinkt das Eigenkapital unter die Hälfte des Stammkapitals, muss der Geschäftsführer unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Bei vollständigem Kapitalverlust oder Überschuldung muss Insolvenz beantragt werden.
Fazit: Das Stammkapital als Grundlage deiner GmbH
Das Stammkapital ist mehr als eine formale Hürde – es ist die finanzielle Grundlage deiner GmbH. Die 25.000 € sichern Gläubiger ab und signalisieren Ernst. Wer die Regeln zur Einzahlung und Verwendung kennt, vermeidet Haftungsrisiken und gründet auf einem soliden Fundament. Mit einer ordentlichen Buchhaltung von Anfang an behältst du das Eigenkapital im Blick – und siehst frühzeitig, wenn Handlungsbedarf besteht.
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