Internet absetzen 2026: Anteil, Vorsteuer & Beispiel
Internetkosten als Selbstständiger absetzen: Wie hoch der berufliche Anteil sein darf, warum die Homeoffice-Pauschale den Anschluss nicht abdeckt und wie du die Vorsteuer ziehst.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Glasfaser für 50 € im Monat, dazu vielleicht eine zweite Leitung fürs Büro — der Internetanschluss läuft bei den meisten Selbstständigen das ganze Jahr und summiert sich auf 500 bis 700 € Kosten. Den beruflichen Anteil ziehst du komplett als Betriebsausgabe ab, bei Regelbesteuerung zusätzlich die Vorsteuer.
Trotzdem lassen viele hier Geld liegen: Sie setzen die berufliche Quote zu vorsichtig an, verwechseln den Anschluss mit der Homeoffice-Pauschale oder vergessen die Vorsteuer komplett. Über zehn Jahre wird daraus schnell ein vierstelliger Betrag, der unnötig beim Finanzamt bleibt.
Hier liest du, wie hoch der berufliche Anteil realistisch sein darf, warum die Tagespauschale fürs Homeoffice deinen Internetvertrag nicht abdeckt und wie du die Vorsteuer korrekt mitnimmst.
Kannst du dein Internet überhaupt absetzen?
Ja — sobald du dein Internet auch beruflich nutzt, sind die anteiligen Kosten eine Betriebsausgabe. Das gilt für Festnetz-/DSL-/Glasfaseranschlüsse genauso wie für mobiles Internet (Datentarif, mobiler Router, Surfstick) und Cloud-Anschlüsse im Büro. Anders als beim Laptop, der über die Sofortabschreibung oder AfA läuft, ist der Internetanschluss laufender Aufwand — du buchst ihn Monat für Monat anteilig.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Telefon: Ein kombinierter Handyvertrag mit Daten zählt als Telekommunikationsaufwand und gehört in den Beitrag Telefonkosten absetzen. Hier geht es um den reinen Datenanschluss — die Leitung, über die du arbeitest.
Wie viel Prozent darfst du absetzen?
Die zentrale Frage ist nicht „wie viel?", sondern „wie hoch ist der berufliche Anteil?". Bei einer einzigen Leitung, die privat und beruflich läuft, schätzt du die Quote realistisch. Diese Werte sind in der Praxis meist unstrittig:
| Profil | Realistische Quote |
|---|---|
| Hauptberuflich im Homeoffice (Entwickler, Designer, Texter, Berater) | 50–70 % |
| Selbstständig mit Außenterminen (Coach, Trainer, Fotograf) | 40–50 % |
| Nebenberuflich (Hauptjob extern, abends Kundenarbeit) | 20–30 % |
Die Quote muss der Realität entsprechen — eine stundengenaue Dokumentation verlangt das Finanzamt aber nicht. Wer ausschließlich beruflich ins Netz geht, etwa über eine separate Büroleitung auf den Firmennamen, zieht 100 % und muss bei einer Prüfung gar nicht erst argumentieren.
Achtung: Die 20-€-Pauschale gilt nicht für Selbstständige
In vielen Ratgebern steht eine pauschale „Telefon- und Internet-Pauschale" von 20 % der Rechnung, maximal 20 € pro Monat. Das ist die Werbungskosten-Vereinfachung für Arbeitnehmer nach R 9.1 LStR — für dich als Selbstständigen gilt sie nicht. Du setzt den tatsächlichen betrieblichen Anteil an, und der liegt bei einem 50-€-Tarif und 60 % Nutzung schon bei 30 € im Monat, also deutlich über der Pauschale.
Homeoffice-Pauschale deckt den Anschluss nicht ab
Hier sitzt der häufigste Denkfehler: Die Homeoffice-Tagespauschale (6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr) gilt für die anteilige Nutzung deiner Wohnung als Arbeitsplatz. Sie deckt Raumkosten ab — nicht deine Arbeitsmittel und nicht den Internetanschluss.
Internet, Telefon, Laptop und Büromaterial ziehst du zusätzlich zur Tagespauschale ab. Auch wer kein abgeschlossenes Arbeitszimmer absetzt, sondern nur die Tagespauschale nutzt, verliert seinen Internet-Abzug nicht. Beides nebeneinander ist erlaubt.
Vorsteuer auf Internetkosten
Bist du regelbesteuert (kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG), ziehst du zusätzlich die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer. Bei einem 50-€-Brutto-Tarif sind das 7,98 € USt pro Monat — bei 60 % betrieblicher Nutzung 4,79 € Vorsteuerabzug monatlich. Voraussetzungen:
- Ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesener USt (das PDF aus dem Kundenkonto reicht)
- Name und Anschrift stimmen mit deinen Unternehmensdaten überein
- Über 250 € Bruttobetrag: Steuernummer oder USt-IdNr. des Anbieters
Die Vorsteuer ziehst du in der Umsatzsteuervoranmeldung des Monats, in dem du die Rechnung erhältst. Kleinunternehmer setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe an, ziehen aber keine Vorsteuer.
Rechenbeispiel: Glasfaser bei 60 % beruflicher Nutzung
Ein Glasfaseranschluss kostet 49,99 € brutto im Monat, du nutzt ihn zu 60 % beruflich:
- Netto-Betriebsausgabe: 42,01 € netto × 12 × 60 % = 302,47 € im Jahr
- Vorsteuer: 7,98 € USt × 12 × 60 % = 57,46 € im Jahr
- Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz: rund 163 € pro Jahr
Über fünf Jahre sind das mehr als 800 € — allein für einen Anschluss, den du ohnehin bezahlst.
Belege und Buchhaltung
Bewahre die Anbieter-Rechnungen 10 Jahre auf und hinterlege eine kurze Begründung der Quote: „DSL-Anschluss wird zu 60 % beruflich genutzt: Kundenkommunikation, Cloud, Recherche. 40 % privat." Mehr verlangt das Finanzamt bei einer Prüfung nicht.
Norman zieht deine Telekom-, Vodafone- oder 1&1-Rechnung direkt aus dem Bankkonto, kategorisiert sie als „Telekommunikation" und berechnet Vorsteuer und beruflichen Anteil automatisch — du legst die Quote einmal fest, der Rest läuft. Wie der Abzug in die Steuererklärung wandert, zeigt unser Überblick zu Steuern für Selbstständige.
Fazit
Internet absetzen 2026 heißt: beruflichen Anteil realistisch ansetzen (meist 40–70 %), schriftlich begründen, bei Regelbesteuerung die Vorsteuer mitnehmen und zwei Irrtümer vermeiden — die 20-€-Pauschale gilt nur für Arbeitnehmer, und die Homeoffice-Tagespauschale deckt den Anschluss nicht ab. Wer das sauber macht, holt sich über die Jahre einen vierstelligen Betrag zurück.
Norman übernimmt die operative Arbeit im Hintergrund
Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhältst und weniger manuell nachhalten musst.