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Laptop absetzen 2026: 100 % im Kaufjahr — so geht's

Seit dem BMF-Schreiben gilt für Computer eine Nutzungsdauer von einem Jahr: Du kannst den Laptop 2026 komplett im Kaufjahr absetzen — egal ob 700 € oder 2.800 €. So nutzt du die Regel als Selbstständiger oder GmbH richtig.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Ein neuer Laptop fürs Business kostet selten unter 1.000 €, und ein gut ausgestattetes MacBook Pro knackt locker die 2.500 €. Die gute Nachricht: Du musst den Betrag nicht mehr über drei Jahre strecken. Dank des BMF-Schreibens zur Nutzungsdauer von Computerhardware kannst du den Laptop 2026 komplett im Kaufjahr absetzen — unabhängig vom Preis.

Das ist die wichtigste Sonderregel für alle, die mit dem Rechner arbeiten: Selbstständige, Freiberufler, UG- und GmbH-Geschäftsführer. Wer sie kennt, drückt den steuerpflichtigen Gewinn im Anschaffungsjahr maximal — statt jährlich nur ein Drittel der Kosten geltend zu machen.

Hier kommen die fünf Regeln, mit denen du Laptop, Zubehör und Software 2026 sauber in der EÜR oder im Jahresabschluss der GmbH unterbringst — inklusive Vorsteuerabzug und privater Mitnutzung.

Regel 1: Computer-Hardware — Nutzungsdauer 1 Jahr

Mit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) hat die Finanzverwaltung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software auf ein Jahr gesenkt. Das gilt rückwirkend für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden — und betrifft ausdrücklich auch Notebooks, Tablets und Peripheriegeräte.

Praktisch bedeutet das: Du kannst die gesamten Anschaffungskosten deines Laptops noch im Kaufjahr abschreiben — egal, ob er 900 € oder 2.800 € netto gekostet hat. Die alte 3-Jahres-AfA aus der AfA-Tabelle ist für Computer faktisch ausgehebelt.

  • Es handelt sich nicht um eine Sofortabschreibung wie beim GWG, sondern um eine verkürzte Nutzungsdauer nach §7 Abs. 1 EStG. Der Effekt ist aber derselbe: voller Abzug im ersten Jahr.
  • Das Wirtschaftsgut wandert trotzdem ins Anlageverzeichnis, wird dort aber innerhalb eines Jahres vollständig abgeschrieben.
  • Du musst die Ein-Jahres-Regel nicht anwenden — sie ist ein Angebot. In Verlustjahren kann eine längere Verteilung sinnvoll sein.

Regel 2: Bis 800 € netto — sowieso GWG

Kostet der Laptop maximal 800 € netto (§6 Abs. 2 EStG), ist er ohnehin ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und sofort zu 100 % absetzbar — ganz ohne die BMF-Regel. Brutto entspricht das bei 19 % Umsatzsteuer 952 €.

Ein 750-€-netto-Notebook landet also komplett im Anschaffungsjahr in der EÜR. Für GWG ab netto 250,01 € musst du allerdings ein laufendes Verzeichnis führen (Anschaffungsdatum, Hersteller, Seriennummer, Preis). Die Details stehen in unserem Leitfaden zur GWG-Grenze und Sofortabschreibung.

Für teurere Geräte greift dann Regel 1 — der Unterschied ist nur die Rechtsgrundlage, nicht das Ergebnis.

Regel 3: Vorsteuer — die 19 % zurückholen

Bist du vorsteuerabzugsberechtigt (Regelbesteuerung, keine Kleinunternehmerregelung), holst du dir die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück. Bei einem Laptop für 2.380 € brutto sind das 380 € Vorsteuer — sofort im Voranmeldungszeitraum des Kaufs.

Voraussetzung sind die Pflichtangaben nach §14 UStG auf der Rechnung: Name & Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr, Datum, Nettobetrag, USt-Satz und USt-Betrag. Eine reine Bestellbestätigung oder ein Lieferschein reichen nicht.

Kleinunternehmer setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe ab, ziehen aber keine Vorsteuer. Ob sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bei größeren Anschaffungen lohnt, klären wir im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Regel 4: Private Mitnutzung sauber aufteilen

Den Laptop nutzt du auch abends für Netflix und private Mails? Dann zählt nur der betriebliche Anteil:

  • Unter 10 % betrieblich: kein Betriebsausgabenabzug — das Gerät bleibt Privatvermögen.
  • 10–90 % betrieblich: anteiliger Abzug. Bei 70 % beruflicher Nutzung setzt du 70 % der Kosten ab (Abschreibung anteilig, Vorsteuer anteilig).
  • Über 90 % betrieblich: voller Abzug, die Privatnutzung gilt als unwesentlich.

Den Nutzungsanteil schätzt du sachgerecht — das Finanzamt akzeptiert plausible Werte, will im Zweifel aber eine Begründung sehen. Wenn du ohnehin ein häusliches Arbeitszimmer absetzt, ist der hohe betriebliche Anteil leichter zu begründen. Ähnlich läuft die Aufteilung übrigens bei Telefon- und Handykosten.

Regel 5: Zubehör & Software — meist sofort abziehbar

Was rund um den Laptop dazukommt, behandelst du separat:

  • Maus, Tastatur, Dockingstation, Laptoptasche, externe SSD: in der Regel unter 800 € netto → GWG, sofort 100 % absetzbar.
  • Externer Monitor: eigenes Wirtschaftsgut — bis 800 € netto GWG, darüber greift wieder die Ein-Jahres-Regel für Hardware.
  • Software & SaaS-Abos (Office 365, Adobe CC, Buchhaltungstools): laufende Betriebsausgaben, voll im Zahlungsjahr abziehbar.
  • Reparaturen und Akkutausch: sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand.

Buche Hardware und Verbrauchskosten getrennt — Anlagegut auf das Konto für Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software und Zubehör als laufende Kosten. So bleibt das Anlageverzeichnis sauber.

Was 2026 zählt: Beleg & Buchung GoBD-konform

Egal ob 700 € oder 2.800 € — seit GoBD verlangt das Finanzamt eine lückenlose, unveränderbare Dokumentation: Originalrechnung mit allen Pflichtangaben, korrekte Buchung im richtigen Konto und kein nachträgliches Ändern des Belegs. Beleg verloren? Ein Eigenbeleg rettet den Betriebsausgabenabzug — den Vorsteuerabzug aber nicht, dafür ist die Originalrechnung Pflicht.

Norman erkennt beim Laptop-Kauf automatisch, ob GWG, Ein-Jahres-Hardware oder reguläre AfA greift, bucht den Beleg ins richtige Konto und zieht die Vorsteuer in der Voranmeldung. Für GmbHs läuft das direkt ins Anlageverzeichnis und in den Jahresabschluss — siehe Steuern für GmbH und Steuern für Selbstständige.

Fazit

Laptop absetzen 2026 ist dank der BMF-Regel einfacher als bei den meisten Anschaffungen: Computerhardware hat eine Nutzungsdauer von einem Jahr — du ziehst den vollen Betrag im Kaufjahr ab, egal wie teuer das Gerät ist. Unter 800 € netto greift sowieso die GWG-Sofortabschreibung. Vorsteuer immer mitnehmen, private Mitnutzung sauber aufteilen, Zubehör und Software separat verbuchen. Wer das diszipliniert macht, holt das Maximum aus jeder Neuanschaffung — und steht in der Betriebsprüfung sauber da.

Norman übernimmt die operative Arbeit im Hintergrund

Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhältst und weniger manuell nachhalten musst.