Top 5 Steueränderungen 2026 für Selbstständige
Höherer Grundfreibetrag, steigende Soli-Freigrenze, neuer Mindestlohn und die E-Rechnung: Das ändert sich 2026 für Selbstständige – mit allen konkreten Zahlen.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
2026 bringt für Selbstständige und Freiberufler gleich mehrere steuerliche Entlastungen – und ein paar neue Pflichten. Der Grundfreibetrag steigt, die Soli-Freigrenze klettert nach oben, und die Tarifzonen werden gegen die kalte Progression angepasst. Unterm Strich bleibt vielen mehr netto.
Gleichzeitig ziehen der gesetzliche Mindestlohn und die Minijob-Grenze an – relevant für jeden, der Aushilfen oder Minijobber beschäftigt. Und die E-Rechnung wird im B2B-Geschäft endgültig zum Standard, auf den du dich einstellen solltest.
Wir haben die fünf wichtigsten Steueränderungen 2026 für Selbstständige zusammengefasst – mit allen konkreten Zahlen, damit du weißt, was sich für dein Geschäft konkret ändert.
1. Grundfreibetrag steigt auf 12.348 €
Der Grundfreibetrag – also der Teil deines Einkommens, der komplett steuerfrei bleibt – steigt 2026 um 252 € auf 12.348 € (2025: 12.096 €). Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.
Konkret heißt das: Erst ab einem zu versteuernden Gewinn über 12.348 € fällt überhaupt Einkommensteuer an. Gerade für Gründer, nebenberuflich Selbstständige und Solo-Selbstständige mit schmalem Gewinn ist das eine spürbare Entlastung – und ein Grund mehr, deine Betriebsausgaben sauber zu erfassen, um den steuerpflichtigen Gewinn niedrig zu halten.
2. Soli-Freigrenze klettert auf 20.350 €
Den Solidaritätszuschlag zahlt seit 2021 nur noch eine Minderheit mit höheren Einkommen. Die Freigrenze, bis zu der gar kein Soli anfällt, steigt 2026 weiter: auf 20.350 € festgesetzte Einkommensteuer für Alleinstehende (2025: 19.950 €) und 40.700 € für gemeinsam Veranlagte.
Das bedeutet: Erst wenn deine festgesetzte Einkommensteuer diese Grenze überschreitet, wird Soli fällig – und auch dann zunächst nur abgemildert über die sogenannte Milderungszone. Für die allermeisten Selbstständigen bleibt der Soli damit kein Thema.
3. Tarifzonen verschieben sich – weniger kalte Progression
Damit Gewinnsteigerungen nicht direkt von einem höheren Steuersatz aufgefressen werden, verschiebt der Gesetzgeber 2026 die Tarifeckwerte nach oben. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift jetzt erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (2025: 68.481 €).
Diese Anpassung gegen die kalte Progression sorgt dafür, dass eine reine Inflationsausgleichs-Erhöhung deines Honorars nicht zu einer höheren Durchschnittsbelastung führt. Besonders relevant für Selbstständige mit Gewinnen zwischen 30.000 € und 80.000 €.
4. Mindestlohn 13,90 € und Minijob-Grenze 603 €
Beschäftigst du Aushilfen oder Minijobber, musst du 2026 umrechnen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde (2025: 12,82 €). 2027 folgt der nächste Schritt auf 14,60 €.
Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie 2026 auf 603 € pro Monat (2025: 556 €). Ein Minijobber darf damit rund 43,4 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu reißen. Plane deine Stundenkalkulation und die Lohnabrechnung entsprechend neu.
5. E-Rechnung: Empfangspflicht gilt, Versandpflicht rückt näher
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – auch du als Selbstständiger oder Freiberufler. Eine reine PDF-Rechnung gilt dabei nicht als E-Rechnung; gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Beim Versand läuft die Übergangsfrist: Bis Ende 2026 dürfen alle weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen verschicken. Ab 2027 wird der Versand für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz Pflicht, ab 2028 für alle übrigen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Versand dauerhaft befreit – empfangen müssen aber auch sie. Was genau zählt, erklärt der Guide zur E-Rechnungspflicht. Mit Normans E-Rechnung erstellst und empfängst du konforme Rechnungen ohne Zusatzsoftware.
Was du jetzt tun solltest
Die Entlastungen kommen automatisch über den Steuertarif – darum musst du dich nicht aktiv kümmern. Worauf du aber reagieren solltest:
- E-Rechnung einrichten, damit du ab sofort strukturierte Rechnungen empfangen kannst.
- Lohnabrechnung anpassen, wenn du Minijobber beschäftigst (13,90 € / 603 €).
- Vorauszahlungen prüfen: Bei steigenden Gewinnen lohnt ein Blick auf die Steuervorauszahlung, um Nachzahlungen zu vermeiden.
- Fristen im Blick behalten – alle Termine 2026 findest du im Steuerkalender.
Wenn du noch in der Kleinunternehmerregelung bist: Die Umsatzgrenzen von 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr) gelten 2026 unverändert weiter. Details dazu im Guide zur Kleinunternehmerregelung.
Fazit
2026 ist für Selbstständige unterm Strich ein gutes Steuerjahr: höherer Grundfreibetrag, mehr Spielraum beim Soli und ein Tarif, der die Inflation abfedert. Die größte To-do bleibt die E-Rechnung – wer hier aufgestellt ist, hat keinen Stress. Norman hilft dir, Buchhaltung, E-Rechnung und Steuern automatisiert an einem Ort zu erledigen, damit du die Entlastungen 2026 voll mitnimmst.
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