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Steuerkalender 2026: Alle Steuerfristen für Selbstständige und GmbHs

Alle wichtigen Steuerfristen 2026 für Selbstständige, Freiberufler und GmbHs — Einkommensteuer, UStVA, ZM, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer auf einen Blick.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Steuerfristen verpasst? Das kostet schnell mehrere hundert Euro Verspätungszuschlag — und im schlimmsten Fall eine Schätzung vom Finanzamt. Dieser Steuerkalender 2026 zeigt dir alle wichtigen Termine für Selbstständige, Freiberufler und GmbHs auf einen Blick: Einkommensteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Vorauszahlungen, Zusammenfassende Meldung und Gewerbesteuer.

Einkommensteuer 2026: Die wichtigste Frist

Die Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen — sofern du sie ohne Steuerberater einreichst. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist auf den 1. März 2027 (der reguläre 28. Februar fällt auf einen Sonntag).

Für Selbstständige ist die Abgabe Pflicht, auch wenn du Verluste machst. Zur Einkommensteuererklärung gehören außerdem die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und — falls du gewerblich tätig bist — die Gewerbesteuererklärung. Wie du häufige Stolperfallen vermeidest, zeigt der Guide Fehler in der Steuererklärung 2026.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026

Wenn du im Vorjahr eine Steuerschuld von mindestens 400 € hattest, setzt das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Die Termine sind immer der 10. des dritten Monats im Quartal:

  • 10. März 2026 (Q1)
  • 10. Juni 2026 (Q2)
  • 10. September 2026 (Q3)
  • 10. Dezember 2026 (Q4)

Hat sich dein Einkommen verschlechtert, kannst du einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Details dazu findest du im Guide zur Steuervorauszahlung für Selbstständige.

Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) 2026

Die UStVA ist je nach Vorjahres-Umsatzsteuerschuld monatlich, vierteljährlich oder jährlich fällig — immer bis zum 10. des Folgemonats. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag.

Wer reicht wann ein?

  • Über 9.000 € Umsatzsteuer im Vorjahr → monatlich
  • 2.000 – 9.000 € → vierteljährlich
  • Unter 2.000 € oder Kleinunternehmer → jährlich oder befreit

Eine vollständige Liste aller Monats- und Quartalstermine findest du in Umsatzsteuer Fristen 2026.

Zusammenfassende Meldung (ZM) für EU-Geschäfte

Verkaufst du Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern, musst du eine Zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern abgeben. Die Frist ist der 25. des Monats nach Quartalsende:

  • 26. Januar 2026 (Q4 2025 — 25. ist Sonntag)
  • 27. April 2026 (Q1 2026 — 25. ist Samstag)
  • 27. Juli 2026 (Q2 2026 — 25. ist Samstag)
  • 26. Oktober 2026 (Q3 2026 — 25. ist Sonntag)

Bei mehr als 50.000 € EU-Umsatz im Vorjahr wird die ZM monatlich fällig.

Gewerbe- und Körperschaftsteuer für GmbHs und UGs

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben zusätzliche Pflichten:

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: 16. Februar, 15. Mai, 17. August, 16. November 2026
  • Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember 2026
  • Jahresabschluss + KSt-, GewSt- und USt-Erklärung 2025: 31. Juli 2026 (ohne Berater)
  • Offenlegung im Unternehmensregister: 12 Monate nach Geschäftsjahresende

Wie du die Berechnung der KSt- und GewSt-Vorauszahlungen prüfst, erklärt der Artikel GmbH Steuervorauszahlung 2026. Den kompletten Ablauf der Jahreserklärung findest du in GmbH Steuererklärung 2026.

Lohnsteuer-Anmeldung (wenn du Mitarbeiter beschäftigst)

Hast du Angestellte oder Minijobber, ist die Lohnsteuer-Anmeldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich fällig — bis zum 10. des Folgemonats. Maßgeblich ist die abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres:

  • Über 5.000 € → monatlich
  • 1.080 – 5.000 € → vierteljährlich
  • Unter 1.080 € → jährlich

Verspätungszuschläge und Fristverlängerung

Wer eine Frist überzieht, zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € pro angefangenem Monat oder 0,25 % der festgesetzten Steuer. Ab dem 15. Monat nach Ende des Veranlagungszeitraums ist der Zuschlag verpflichtend — vorher liegt er im Ermessen des Finanzamts.

Brauchst du mehr Zeit, kannst du vor Fristablauf eine Fristverlängerung per ELSTER beantragen. Akzeptierte Gründe sind Krankheit, fehlende Unterlagen oder unverschuldete Verzögerungen. Bei einem fehlerhaften Bescheid hilft der Guide zum Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Steuerkalender 2026 — alle Termine im Überblick

Januar 2026

  • 12.: UStVA Dezember/Q4 2025
  • 26.: ZM Q4 2025

Februar 2026

  • 10.: UStVA Januar
  • 16.: Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q1

März 2026

  • 10.: UStVA Februar, Einkommensteuer- und KSt-Vorauszahlung Q1

April 2026

  • 10.: UStVA Q1/März
  • 27.: ZM Q1

Mai 2026

  • 11.: UStVA April
  • 15.: Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q2

Juni 2026

  • 10.: UStVA Mai, Einkommensteuer- und KSt-Vorauszahlung Q2

Juli 2026

  • 10.: UStVA Q2/Juni
  • 27.: ZM Q2
  • 31.: Einkommensteuer, EÜR, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, GewSt, KSt 2025

August 2026

  • 10.: UStVA Juli
  • 17.: Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q3

September 2026

  • 10.: UStVA August, Einkommensteuer- und KSt-Vorauszahlung Q3

Oktober 2026

  • 12.: UStVA Q3/September
  • 26.: ZM Q3

November 2026

  • 10.: UStVA Oktober
  • 16.: Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q4

Dezember 2026

  • 10.: UStVA November, Einkommensteuer- und KSt-Vorauszahlung Q4

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Fazit

Wer den Steuerkalender 2026 im Blick behält, spart sich Verspätungszuschläge und teure Schätzungen vom Finanzamt. Merk dir vor allem: 10. des Folgemonats für die UStVA, 25. des Folgemonats für die ZM, 10. März/Juni/September/Dezember für Vorauszahlungen — und der 31. Juli 2026 als großer Stichtag für die Jahressteuererklärungen 2025.

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