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Schenkungssteuer für Selbstständige & Freiberufler 2026: Freibeträge, Sätze & Fristen

Wann zahlst du Schenkungssteuer – und wann nicht? Freibeträge, Sätze 2026 und die Sonderregeln für Betriebsvermögen und GmbH-Anteile im Überblick.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Wenn dir jemand etwas schenkt – Bargeld, eine Immobilie oder GmbH-Anteile – kann das Finanzamt mitkassieren. Für Selbstständige und Freiberufler wird es vor allem dann spannend, wenn Betriebsvermögen den Eigentümer wechselt: bei der Nachfolge im eigenen Betrieb, bei der Anteilsübertragung in der UG oder GmbH oder beim „gemischten" Verkauf an die Familie unter Marktwert. Dieser Guide zeigt dir, welche Freibeträge und Steuersätze 2026 gelten, welche Verschonungsregeln dein Betriebsvermögen retten – und welche Frist du nie verpassen darfst.

Was zählt 2026 als Schenkung?

Eine Schenkung im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, durch die der Empfänger auf Kosten des Schenkers bereichert wird. Klassische Beispiele:

  • Bargeld oder Überweisungen
  • Immobilien und Grundstücke
  • Anteile an GmbH, UG oder Personengesellschaften
  • Wertgegenstände wie Auto, Schmuck, Kunst
  • Forderungsverzicht oder Übernahme von Schulden
  • Gemischte Schenkungen – z. B. Verkauf eines Betriebs deutlich unter Marktwert

Steuerfrei bleiben: übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Hochzeit), Unterhalt, Ausbildungszuwendungen und das Familienheim zwischen Ehegatten (§ 13 ErbStG).

Freibeträge 2026 nach Verwandtschaftsgrad

Jeder Beschenkte hat einen persönlichen Freibetrag, der alle zehn Jahre erneut zur Verfügung steht (§ 14 ErbStG).

  • Ehegatte / eingetragener Lebenspartner: 500.000 € (Steuerklasse I)
  • Kinder, Stief- oder Adoptivkinder: 400.000 € pro Elternteil (Steuerklasse I) – beide Eltern zusammen also 800.000 €
  • Enkel: 200.000 € (Steuerklasse I); 400.000 €, wenn das vermittelnde Elternteil bereits verstorben ist
  • Eltern und Großeltern (bei Schenkung): 20.000 € (Steuerklasse II)
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern: 20.000 € (Steuerklasse II)
  • Unverheiratete Partner, Freunde, Geschäftspartner: 20.000 € (Steuerklasse III)

10-Jahres-Regel: Schenkst du in mehreren Etappen – z. B. alle zehn Jahre 400.000 € an dein Kind – nutzt du den Freibetrag mehrfach. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.

Steuersätze 2026 – die drei Steuerklassen

Über dem Freibetrag greift der progressive Tarif nach § 19 ErbStG. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Wert (Wert der Schenkung minus Freibetrag):

  • Steuerklasse I (Ehegatte, Kinder, Enkel): 7 % bis 75.000 € – 11 % bis 300.000 € – 15 % bis 600.000 € – 19 % bis 6 Mio. € – maximal 30 %
  • Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen): 15 % bis 75.000 € – 20 % bis 300.000 € – 25 % bis 600.000 € – 30 % bis 6 Mio. € – maximal 43 %
  • Steuerklasse III (alle Übrigen): 30 % bis 6 Mio. € – darüber 50 %

Beispiel: Du schenkst deinem Kind 500.000 € in bar. Freibetrag 400.000 €, steuerpflichtig 100.000 €, Steuerklasse I → 11 % = 11.000 € Schenkungssteuer.

Betriebsvermögen verschenken: §§ 13a/13b ErbStG

Hier wird es für Geschäftsführer und Einzelunternehmer interessant. Wer einen Betrieb, Mitunternehmeranteile oder Kapitalgesellschaftsanteile (über 25 %) verschenkt, kann zwei Verschonungen wählen:

  • Regelverschonung 85 %: 5 Jahre Behaltefrist, Mindestlohnsumme 400 % (bei mehr als 15 Beschäftigten), Verwaltungsvermögen unter 90 %.
  • Optionsverschonung 100 %: 7 Jahre Behaltefrist, Lohnsumme 700 %, Verwaltungsvermögen unter 20 %.

Bei Erwerb begünstigten Vermögens über 26 Mio. € greift zusätzlich die Verschonungsbedarfsprüfung oder das Abschmelzmodell. Eine saubere Bewertung des Betriebsvermögens – also eine ordentliche Bilanz oder EÜR – ist die Voraussetzung dafür, die Verschonung überhaupt geltend zu machen.

Anzeigepflicht: die 3-Monats-Frist nicht verpassen

Nach § 30 ErbStG musst du jede Schenkung dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten formlos anzeigen – auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Die Anzeige enthält:

  • Vor- und Nachname, Anschrift und Steuer-IDs von Schenker und Beschenktem
  • Verwandtschaftsverhältnis
  • Datum, Gegenstand und Verkehrswert der Schenkung
  • Frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre

Bei notariell beurkundeten Schenkungen (z. B. Immobilien, GmbH-Anteile) übernimmt der Notar die Anzeige. Sonst bist du selbst dran – und das Finanzamt erfährt es trotzdem, etwa über Banken oder Grundbuch.

Häufige Fehler von Selbstständigen und Geschäftsführern

  • Privates und Betrieb vermischen: Schenkungen sind keine Betriebsausgabe und gehören nicht in die EÜR. Geld an die Familie buchst du als Privatentnahme.
  • Verdeckte Gewinnausschüttung: Schenkt eine GmbH ihren Gesellschaftern oder deren Angehörigen Vermögen unter Wert, kann das eine vGA mit Körperschaft- und Schenkungssteuer auslösen.
  • 10-Jahres-Frist nicht geplant: Wer in einem Jahr 800.000 € ans Kind überträgt statt zweimal 400.000 € im Abstand von zehn Jahren, verschenkt einen kompletten Freibetrag.
  • Behaltefrist verletzt: Wer den geschenkten Betrieb innerhalb von fünf bzw. sieben Jahren verkauft oder liquidiert, verliert die Verschonung anteilig (Nachversteuerung).

Schenkung steuerlich klug planen

  • Schenke gestaffelt: alle zehn Jahre den vollen Freibetrag nutzen.
  • Nutze Kettenschenkungen (z. B. Vater an Mutter, Mutter an Kind) – die Finanzämter prüfen genau, aber bei sauberer Trennung sind sie zulässig.
  • Plane die Unternehmensnachfolge früh – vor dem nächsten Wertanstieg deines Betriebs.
  • Halte deine Buchhaltung sauber: nur mit aktuellem Jahresabschluss oder belastbarer EÜR lässt sich der Verkehrswert deines Betriebs verteidigen.

Wie Norman dich unterstützt

Schenkungssteuer ist keine laufende Tätigkeit – aber sie verlangt verlässliche Zahlen. Mit Normans KI-Buchhaltung liegt dein Jahresabschluss oder deine EÜR jederzeit aktuell vor – die Grundlage für jede Unternehmensbewertung. Für GmbH-Geschäftsführer übernimmt Norman zudem Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die Schenkungsanzeige selbst regelst du formlos beim Finanzamt – mit Normans Daten dauert das Minuten statt Tage.

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Fazit

2026 bleiben Freibeträge und Sätze unverändert. Wer regelmäßig schenkt, plant in 10-Jahres-Zyklen. Wer einen Betrieb übertragen will, prüft die 85-%- oder 100-%-Verschonung nach §§ 13a/13b ErbStG – und sorgt dafür, dass die Bewertung steht. Und unabhängig vom Wert: Die Schenkungsanzeige innerhalb von drei Monaten ist Pflicht. Mit sauberer Buchhaltung wird die Pflicht zur Formsache statt zum Stressfaktor.

Norman übernimmt die operative Arbeit im Hintergrund

Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhältst und weniger manuell nachhalten musst.