OSS-Verfahren für GmbH 2026: One-Stop-Shop richtig nutzen
Verkaufst du als GmbH B2C in andere EU-Länder? Über 10.000 € musst du dich für das OSS-Verfahren beim BZSt registrieren. So funktioniert es 2026.
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- Autor:in
- Diana
Wer als GmbH oder UG Waren oder digitale Dienstleistungen B2C in andere EU-Länder verkauft, kommt um das OSS-Verfahren nicht herum. Sobald du über 10.000 € Umsatz im EU-Ausland kommst, musst du die Umsatzsteuer mit dem dort geltenden Steuersatz abführen — über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). So bleibt die Buchhaltung deutsch, die Steuersätze werden europäisch.
Was ist das OSS-Verfahren?
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist die zentrale EU-weite Umsatzsteuerregelung für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe. Verkaufst du als GmbH oder UG Waren oder digitale Dienstleistungen an Endkunden in anderen EU-Ländern, kannst du seit dem 1. Juli 2021 die fällige Umsatzsteuer aller EU-Länder über eine einzige Quartalsmeldung beim BZSt abgeben.
Vor 2021 musste sich jede GmbH in jedem EU-Land separat für die Umsatzsteuer registrieren, sobald sie dort die nationale Lieferschwelle überschritten hatte. Das OSS bündelt alles in einer Meldung — du behältst weiterhin nur eine deutsche Steuernummer und reichst eine Erklärung für alle EU-Umsätze gleichzeitig ein.
Lieferschwelle 2026: Wann musst du dich registrieren?
Seit Juli 2021 gilt eine einheitliche EU-Lieferschwelle von 10.000 € netto pro Kalenderjahr. Das ist der kumulierte Schwellenwert für alle B2C-Umsätze in andere EU-Länder zusammen — nicht pro Land.
Solange du unter 10.000 € bleibst, kannst du den deutschen Umsatzsteuersatz weiter anwenden und alles über die normale UStVA melden. Sobald du im laufenden oder vorigen Kalenderjahr die Schwelle überschreitest, gilt:
- Du musst deine Umsätze in jedem EU-Land mit dem dortigen Steuersatz versteuern.
- Du registrierst dich für das OSS-Verfahren oder lässt dich in jedem Zielland separat erfassen.
- Das OSS ist die deutlich einfachere Lösung — eine Meldung statt bis zu 26 nationalen Registrierungen.
Wichtig: B2B-Lieferungen ins EU-Ausland fallen nicht unter das OSS, sondern unter die innergemeinschaftliche Lieferung mit Reverse Charge. Diese werden weiter über die Zusammenfassende Meldung (ZM) gemeldet.
Anmeldung beim BZSt
Die Anmeldung zum OSS erfolgt elektronisch über das BZSt-Online-Portal (BOP) mit dem ELSTER-Zertifikat deiner GmbH. Wichtige Punkte:
- Antrag auf Teilnahme: jederzeit möglich
- Teilnahme gilt ab dem Quartalsbeginn nach Antragstellung
- Wenn du die Lieferschwelle mitten im Quartal überschreitest, kannst du die Umsätze noch über das OSS melden — sofern die Registrierung bis zum 10. Tag des Folgemonats erfolgt
- Du brauchst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) — falls noch keine vorhanden, beantragst du sie ebenfalls beim BZSt
Den Unterschied zwischen Steuernummer, Steuer-ID und USt-IdNr. erklären wir im separaten Artikel.
OSS-Meldung: Fristen 2026
Der Besteuerungszeitraum im OSS-Verfahren ist das Kalenderquartal. Die Quartalsmeldung muss bis zum Ende des Folgemonats nach Quartalsende abgegeben werden. Konkret 2026:
- Q1/2026 (Jan–Mär): Frist 30. April 2026
- Q2/2026 (Apr–Jun): Frist 31. Juli 2026
- Q3/2026 (Jul–Sep): Frist 31. Oktober 2026
- Q4/2026 (Okt–Dez): Frist 31. Januar 2027
Anders als bei der UStVA gibt es im OSS-Verfahren keine Dauerfristverlängerung. Auch die Nullmeldung ist Pflicht — wenn du in einem Quartal keine OSS-Umsätze hattest, musst du trotzdem eine Nullmeldung einreichen.
Buchhaltung und OSS
Aus Buchhaltungssicht ist das OSS anspruchsvoller als die normale UStVA. Du musst pro EU-Land:
- den korrekten Steuersatz anwenden (Beispiel: 21 % in NL, 22 % in IT, 25 % in SE)
- den Umsatz pro Steuersatz und Land separat erfassen
- die Steuerbeträge in Euro ausweisen — auch wenn du in fremder Währung fakturiert hast
- Belege aller B2C-Verkäufe ins EU-Ausland archivieren
Im SKR03/SKR04 buchst du die OSS-Umsätze auf separate Konten, getrennt nach Bestimmungsland und Steuersatz. Eine moderne KI-Buchhaltung erkennt das Bestimmungsland aus der Lieferadresse automatisch und ordnet den richtigen Steuersatz zu — manuelle Tabellen mit EU-Steuersätzen sind 2026 nicht mehr sinnvoll.
Häufige Fehler vermeiden
Drei Fehler kosten GmbHs am meisten Geld und Zeit:
- Schwelle übersehen. Wer die 10.000-€-Grenze versäumt, schuldet rückwirkend die Umsatzsteuer im Bestimmungsland — oft 21–25 % auf Umsätze, bei denen ursprünglich nur 19 % deutsche USt abgeführt wurden.
- Falscher Steuersatz. Italien hat 22 %, Belgien 21 %, Schweden 25 %. Wer pauschal mit 19 % rechnet, kommt am Quartalsende auf falsche Beträge und muss korrigieren.
- B2B und B2C vermischen. Innergemeinschaftliche Lieferungen mit gültiger USt-IdNr. des Kunden gehen nicht ins OSS, sondern ins Reverse-Charge-Verfahren und in die normale UStVA.
Fazit
Das OSS-Verfahren ist 2026 für jede GmbH mit nennenswertem B2C-Umsatz im EU-Ausland Pflicht. Die Anmeldung beim BZSt ist unkompliziert, die größere Hürde ist die laufende Buchhaltung mit korrekten Ländersteuersätzen. Norman erkennt das Bestimmungsland aus der Lieferadresse automatisch, wendet den korrekten EU-Steuersatz an und stellt die OSS-Quartalsmeldung in Minuten zusammen. Die Buchhaltung ist kostenlos — du zahlst nur, wenn du das automatische Steuerfiling für die GmbH nutzt.
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Norman uebernimmt die operative Arbeit im Hintergrund
Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhaelst und weniger manuell nachhalten musst.