Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) 2026: Was eBay, Etsy & Vinted ans Finanzamt melden
Seit 2023 melden Plattformen wie eBay, Etsy und Vinted Verkäuferdaten ans Finanzamt. 2026 kommen die ersten Briefe — was übermittelt wird, wann du ein Gewerbe brauchst und was zu tun ist.
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- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Seit dem 1. Januar 2023 sind digitale Plattformen wie eBay, Etsy, Vinted, Amazon, Airbnb und Uber verpflichtet, jährlich Verkäuferdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) — die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7. Die ersten massenhaften Datenabgleiche zwischen Plattformen und Finanzämtern werden 2026 sichtbar — und führen zu vielen Briefen aus dem Finanzamt.
Hier erfährst du, was gemeldet wird, ab wann es dich betrifft und wann du ein Gewerbe anmelden musst.
Was ist das PStTG?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, Daten ihrer aktiven Anbieter ans BZSt zu melden — einmal pro Jahr, bis zum 31. Januar des Folgejahres. Ziel: Steuerhinterziehung durch nicht deklarierte Plattformeinkünfte aufdecken. Geschätztes Steuerausfallvolumen pro Jahr in Deutschland: über 300 Millionen Euro.
Die Meldung für das Kalenderjahr 2025 ist also bis Ende Januar 2026 fällig. Das Finanzamt erhält die Daten in der Folge gefiltert über die Steuer-ID und kann sie mit deinen Steuererklärungen abgleichen.
Welche Plattformen sind betroffen?
Alle Plattformen, die folgende Geschäfte vermitteln:
- Warenverkauf: eBay, Etsy, Vinted, Amazon Marketplace, Momox, Kleinanzeigen Marktplatz, Vestiaire Collective.
- Vermietung von Immobilien: Airbnb, Booking.com (Privatvermietung).
- Vermietung von Fahrzeugen oder beweglichen Sachen: SnappCar, Drivy.
- Persönliche Dienstleistungen: Uber, Lieferando (für Restaurants), Helpling, MyHammer.
Meldeschwelle: 30 Verkäufe oder 2.000 €
Eine Meldung erfolgt nur, wenn im Kalenderjahr mindestens eines dieser Kriterien überschritten wird:
- mehr als 30 relevante Verkäufe, oder
- mehr als 2.000 € Bruttoumsatz.
Wer als Hobbyverkäufer alte Sachen auf Vinted oder Kleinanzeigen veräußert und beide Schwellen unterschreitet, wird nicht gemeldet.
Aber Achtung: bei Vinted oder Kleinanzeigen ist man schneller über 30 Transaktionen, als man denkt. Sobald eine der beiden Grenzen überschritten ist, meldet die Plattform alle Daten — Name, Adresse, Steuer-ID, IBAN, Umsatz pro Quartal.
Was wird konkret übermittelt?
Die Plattform meldet pro Anbieter:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Steuer-ID (nicht Steuernummer)
- Kontoverbindung (IBAN)
- Anzahl der Transaktionen pro Quartal
- Bruttoumsatz pro Quartal abzüglich Gebühren
Das Finanzamt sieht damit, wie viel du wo verkauft hast — und vergleicht es mit deiner EÜR oder deiner Einkommensteuererklärung.
Wann brauchst du ein Gewerbe?
PStTG ist kein neues Steuerrecht — es ist nur eine Meldepflicht der Plattformen. Ob du Steuern zahlen musst, entscheidet wie immer das normale Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht.
Reine Privatverkäufe sind steuerfrei, solange keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Wer alte Möbel, Kleidung oder Bücher unter dem Einkaufspreis verkauft, macht einen Verlust — keine Steuer.
Aber: sobald du Waren regelmäßig einkaufst, um sie weiterzuverkaufen (z. B. Vintage-Mode, gebrauchte Elektronik, handgemachte Produkte auf Etsy), bist du gewerblich tätig und musst ein Gewerbe anmelden (Kosten: 15–60 €), eine Steuernummer beantragen, ggf. die Kleinunternehmerregelung prüfen und Einkünfte in der Anlage G (oder S für Freiberufler) der Einkommensteuererklärung angeben.
Mehr Kontext zu Status und Übergang findest du unter Freiberufler oder Gewerbetreibender und nebenberuflich selbstständig.
Brief vom Finanzamt erhalten — was tun?
Wenn 2026 ein Brief mit dem Hinweis „Mitteilung nach § 14 PStTG“ oder „Plattformeinkünfte“ eintrifft, gilt:
- Nicht ignorieren. Das Finanzamt hat konkrete Daten — Schweigen wird als Verdunkelung gewertet.
- Höhe der Einnahmen prüfen. Lag der Bruttoumsatz unter 410 € im Jahr und ohne Gewinnerzielungsabsicht (echter Privatverkauf), genügt eine kurze schriftliche Erklärung.
- Bei gewerblicher Tätigkeit: Gewerbe nachträglich anmelden, EÜR erstellen, ggf. Selbstanzeige in Betracht ziehen.
Eine Selbstanzeige vor Erhalt eines Bescheids verhindert in der Regel ein Steuerstrafverfahren — aber die Tür schließt sich, sobald die Meldung beim Finanzamt eingegangen ist.
Fazit
Das PStTG ändert nichts am Steuerrecht — es macht nur Plattform-Einkünfte für das Finanzamt sichtbar. Wer regelmäßig auf Etsy, eBay oder Vinted verkauft und die Schwellen von 30 Transaktionen oder 2.000 € überschreitet, sollte 2026 spätestens prüfen, ob ein Gewerbe nötig ist.
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