Skonto auf Rechnung 2026: So gewährst du als Selbstständiger oder GmbH den Skonto richtig
Wie du Skonto 2026 rechtssicher auf Rechnungen formulierst, in der Buchhaltung darstellst und nach § 17 UStG umsatzsteuerlich korrigierst — für Selbstständige und GmbH.
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- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Skonto ist der einfachste Hebel, um schneller an dein Geld zu kommen. Du gewährst Kunden 2 oder 3 % Nachlass für eine schnelle Zahlung — und im Gegenzug landet das Geld in Tagen statt Wochen auf deinem Konto. Klingt simpel, ist aber buchhalterisch und umsatzsteuerlich tückisch. Hier erfährst du 2026, wie du Skonto auf Rechnungen korrekt formulierst, buchst und umsatzsteuerlich behandelst — sowohl als Selbstständiger mit EÜR als auch in der GmbH.
Was ist Skonto und warum solltest du ihn anbieten?
Skonto ist ein prozentualer Nachlass für vorzeitige Zahlung. Üblich sind 2 % bei Zahlung innerhalb von 7 oder 14 Tagen, bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Vorteile für dich als Rechnungssteller: bessere Liquidität, geringeres Mahnrisiko und stärkere Kundenbindung — viele B2B-Einkäufer nutzen Skonto aktiv und schätzen das Angebot.
Der Preis dafür: 2 % Skonto bei 14 Tagen Schonfrist entsprechen einem effektiven Jahreszinssatz von rund 36 %. Heißt: du verschenkst Marge gegen Geschwindigkeit — ein bewusstes Cashflow-Werkzeug, kein Geschenk.
Übliche Skonto-Sätze und Fristen 2026
Marktzübliche Konditionen im B2B-Bereich:
- 2 % / 7 Tage netto 30 — der Klassiker
- 3 % / 10 Tage netto 30 — bei größeren Beträgen
- 2 % / 14 Tage netto 30 — bei längeren Zahlungszielen
Wichtig: Skonto ist kein Gesetz, sondern eine freiwillige Vereinbarung. Du musst es nicht anbieten — wenn du es aber anbietest, muss es klar formuliert sein.
Skonto richtig auf der Rechnung formulieren
Damit der Skonto rechtlich greift, gehört er als Zahlungsbedingung in die Rechnung. Beispieltext:
Zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.
Falsch wäre: „Skonto möglich". Diese Formulierung ist nicht eindeutig — Höhe und Frist müssen exakt benannt sein. Die Pflichtangaben einer Rechnung bleiben davon unberührt.
Umsatzsteuer-Korrektur nach § 17 UStG
Sobald der Kunde den Skonto zieht, ändert sich die Bemessungsgrundlage. Nach § 17 UStG musst du die Umsatzsteuer entsprechend korrigieren:
- Du als leistender Unternehmer — reduzierst die abzuführende Umsatzsteuer
- Der Kunde — reduziert seinen Vorsteuerabzug entsprechend
Die Korrektur erfolgt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der Skonto tatsächlich gezogen wird — nicht rückwirkend. Eine Stornorechnung ist nicht nötig: Der Beleg über die Zahlung mit Skontoabzug reicht.
Skonto buchen — EÜR und GmbH
In der EÜR (Selbstständige):
- Originalrechnung wird voll als Einnahme gebucht
- Nach Zahlung mit Skonto: Skontobetrag als Erlösschmälerung erfassen, Umsatzsteuer entsprechend mindern
In der GmbH (doppelte Buchführung):
- Forderung in voller Höhe gebucht
- Bei Zahlungseingang: Bank an Forderung (gekürzt) + Konto „Gewährte Skonti" (SKR03 #8730 / SKR04 #4730) + Korrektur Umsatzsteuer
Wer mit moderner Buchhaltungssoftware arbeitet, bekommt diese Buchungen automatisch — die manuelle Skonto-Korrektur ist eine häufige Fehlerquelle bei Betriebsprüfungen.
Skonto vs. Rabatt — der Unterschied
Beide kürzen den Endpreis, aber:
- Rabatt wird vor dem Geschäft gewährt (z. B. Mengenrabatt, Treuerabatt). Er erscheint als Abzug auf der Rechnung selbst.
- Skonto wird nach dem Geschäft gewährt — abhängig vom Zahlungsverhalten des Kunden.
Folge: Rabatt mindert von Anfang an die Bemessungsgrundlage. Skonto wird erst wirksam, wenn der Kunde ihn zieht.
Vor- und Nachteile von Skonto
Vorteile:
- Schnellere Zahlung, bessere Cashflow-Planung
- Weniger offene Forderungen, weniger Mahnaufwand
- Konkurrenzvorteil im B2B-Vertrieb
Nachteile:
- Marginsverlust — bei knappen Margen problematisch
- Kunden ziehen Skonto manchmal auch nach Frist (Streitpunkt)
- Mehraufwand bei der Buchhaltung und USt-Korrektur
Fazit
Skonto ist ein bewährter Hebel für mehr Liquidität — aber kein Selbstläufer. Wer ihn anbietet, sollte die Konditionen klar auf der Rechnung formulieren, die Umsatzsteuer-Korrektur nach § 17 UStG sauber durchführen und mit einer Buchhaltung arbeiten, die diese Buchungen automatisiert.
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