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Steuern

Vorsteuerabzug 2026: So holst du dir als GmbH oder Selbstständiger die Mehrwertsteuer zurück

Wer Umsatzsteuer abführt, kann die Mehrwertsteuer aus Eingangsrechnungen als Vorsteuer abziehen. Dieser Artikel erklärt, wer abzugsberechtigt ist, was vorausgesetzt wird und welche Ausgaben ausgeschlossen sind.

Veroeffentlicht
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Wer in Deutschland unternehmerisch tätig ist und Umsatzsteuer abführt, hat in der Regel Anspruch auf den Vorsteuerabzug. Das bedeutet: Die Mehrwertsteuer, die du auf Eingangsrechnungen gezahlt hast, kannst du dir vom Finanzamt zurückholen. Klingt simpel – doch in der Praxis gibt es viele Fallstricke. Dieser Artikel erklärt, wer abzugsberechtigt ist, welche Voraussetzungen gelten und was häufig schiefgeht.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) erlaubt es Unternehmern, die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Du zahlst also nur die Differenz ans Finanzamt – oder erhältst Geld zurück, wenn deine Vorsteuer die Ausgangsumsatzsteuer übersteigt.

Beispiel: Du kaufst Büromaterial für 119 € (inkl. 19 € USt). Diese 19 € Vorsteuer ziehst du von deiner Umsatzsteuerschuld ab. Hast du im selben Monat 50 € Ausgangsumsatzsteuer aus Rechnungen an Kunden, zahlst du nur 50 € − 19 € = 31 € ans Finanzamt.

Wer darf Vorsteuer abziehen?

Abzugsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Das umfasst:

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
  • Einzelunternehmer und Freiberufler (sofern umsatzsteuerpflichtig)
  • Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)

Kein Vorsteuerabzug steht zu: Kleinunternehmern nach § 19 UStG und Unternehmen mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen (z. B. Ärzte, Versicherungen).

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Damit du Vorsteuer abziehen kannst, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  1. Du bist Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und nicht Kleinunternehmer.
  2. Die Leistung wurde für dein Unternehmen erbracht (unternehmerische Verwendung).
  3. Du hast eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG.
  4. Der leistende Unternehmer hat eine gültige Steuernummer oder USt-IdNr.
  5. Die Leistung ist nicht von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 UStG).

Wichtig: Eine Rechnung mit fehlenden Pflichtangaben berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Was auf jeder Rechnung stehen muss, erfährst du in unserem Artikel zu Pflichtangaben auf Rechnungen.

Was ist NICHT vorsteuerabzugsfähig?

§ 15 Abs. 1a und 1b UStG schließen bestimmte Ausgaben vom Vorsteuerabzug aus:

  • Bewirtungskosten: Nur 70 % der Vorsteuer ist abziehbar
  • Privatausgaben: Kein Vorsteuerabzug für privat genutzte Güter oder Dienstleistungen
  • Geschenke über 50 € netto pro Person und Jahr: Kein Vorsteuerabzug
  • Gemischte Nutzung: Bei teilweise privater Nutzung ist die Vorsteuer aufzuteilen (§ 15 Abs. 4 UStG)

Vorsteuerabzug beim Firmenwagen

Die Vorsteuer aus Kauf oder Leasing ist grundsätzlich abziehbar, wenn das Fahrzeug überwiegend unternehmerisch genutzt wird. Bei gemischter Nutzung muss der private Anteil herausgerechnet werden – entweder per Fahrtenbuch oder per 50-%-Schätzung (umsatzsteuerlich). Bei einer GmbH gehört ein Firmenwagen grundsätzlich zum Betriebsvermögen; die private Nutzung durch den Geschäftsführer ist als Sachbezug oder vGA zu versteuern.

Vorsteuer in der Buchhaltung (SKR03 / SKR04)

In der doppelten Buchführung wird die abziehbare Vorsteuer auf dem Konto Vorsteuer erfasst:

  • SKR03: Konto 1570 – Abziehbare Vorsteuer 19 %
  • SKR04: Konto 1400 – Abziehbare Vorsteuer 19 %

Die Vorsteuer wird in der UStVA in der Kennzahl 66 eingetragen. Norman übernimmt diese Buchungen automatisch und bereitet die UStVA direkt vor.

Geltendmachung in der UStVA und Jahreserklärung

Der Vorsteuerabzug wird monatlich oder quartalsweise in der UStVA geltend gemacht. Das Finanzamt erstattet einen etwaigen Vorsteuerüberhang in der Regel innerhalb weniger Wochen. Am Jahresende fasst die Umsatzsteuerjahreserklärung alle Voranmeldungen zusammen.

Tipp: Wenn du als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung wechselst, kannst du rückwirkend Vorsteuer geltend machen. Mehr zur Kleinunternehmerregelung findest du hier.

Vorsteuerabzug automatisch mit Norman

Norman erkennt Vorsteuerbeträge automatisch aus deinen Eingangsrechnungen, bucht sie auf das richtige Konto und trägt sie in die UStVA ein. Mit der KI-Buchhaltung von Norman sparst du dir mühsames manuelles Erfassen. Für Selbstständige empfiehlt sich zusätzlich die Steuerautomatisierung für Selbstständige.

Norman Blog

Norman uebernimmt die operative Arbeit im Hintergrund

Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhaelst und weniger manuell nachhalten musst.