Kleinunternehmer: Umsatzsteuer auf Rechnungen und Ausgaben
Wie du als Kleinunternehmer Ausgangsrechnungen und Eingangsrechnungen in Norman behandelst.
Aktualisiert
Ausgangsrechnungen an Kunden
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG berechnest du auf deinen eigenen Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer.
Wenn der Kleinunternehmer-Status in Norman korrekt hinterlegt ist, berücksichtigt Norman das bei deinen Rechnungen. Wichtig ist: Auf der Rechnung soll keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, auch nicht als Steuerbetrag.
Eingangsrechnungen von Lieferanten
Bei Ausgaben übernimmst du den Umsatzsteuerstatus vom Beleg. Wähle nicht automatisch nach deinem eigenen Kleinunternehmer-Status.
Beispiele:
- Deutscher Lieferant mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer: erfasse den Satz vom Beleg
- Deutscher Lieferant ohne Umsatzsteuer: erfasse keine Umsatzsteuer
- EU-B2B-Lieferant mit Reverse-Charge-Hinweis: nutze die passende Reverse-Charge-Kategorie
- Lieferant aus dem Drittland: erfasse den Bruttobetrag nach Beleg
Kein Vorsteuerabzug
Als Kleinunternehmer kannst du Vorsteuer grundsätzlich nicht abziehen. Der Bruttobetrag ist dein Aufwand.
Die korrekte Erfassung bleibt trotzdem wichtig, damit deine Buchhaltung den Beleg sauber abbildet.
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