Wahrscheinlich Freiberufler (§ 18 EStG)
Deine Tätigkeit deutet auf einen freien Beruf hin. Freiberufler brauchen keine Gewerbeanmeldung, zahlen keine Gewerbesteuer und sind keine Pflichtmitglieder der IHK. Du gibst deine Einkünfte in der Anlage S an und ermittelst den Gewinn per EÜR.
- Keine Gewerbeanmeldung nötig
- Keine Gewerbesteuer
- Keine IHK-Pflichtmitgliedschaft
- Gewinnermittlung per EÜR, Angabe in der Anlage S
Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit.
Die endgültige Einordnung trifft dein Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Im Zweifel hilft eine verbindliche Auskunft oder ein Steuerberater. Dieser Test ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.