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UStVA nach der Abgabe korrigieren

Wie du eine bereits übermittelte UStVA in Norman korrigierst und wann du einen Bericht nicht erneut einreichen solltest.

Aktualisiert

Erst die Buchhaltung korrigieren

Wenn eine bereits übermittelte UStVA falsch ist, korrigiere zuerst die zugrunde liegende Buchhaltung im betroffenen Zeitraum. Zum Beispiel: falscher Steuersatz, falsche Kategorie, fehlender Beleg oder fehlende Transaktion.

UStVA erneut übermitteln

So gehst du vor:

  1. Öffne Steuern -> Berichtsverlauf.
  2. Suche die UStVA, die du korrigieren möchtest.
  3. Setze den Bericht auf Als in Bearbeitung markieren.
  4. Gehe zurück zur Steuern-Seite.
  5. Erstelle und übermittle den Bericht erneut.

Norman markiert die zweite Übermittlung als Berichtigung, damit das Finanzamt erkennt, dass sie die ursprüngliche Meldung ersetzt.

Wenn du außerhalb von Norman eingereicht hast

Wenn du eine UStVA bereits über ELSTER oder einen anderen Weg eingereicht hast und sie in Norman als eingereicht angezeigt wird, lass den Status unverändert.

Setze sie nur dann zurück auf In Bearbeitung, wenn du wirklich möchtest, dass Norman eine korrigierte UStVA an das Finanzamt sendet.

Andere Steuerberichte

Die klare Korrektur über eine berichtigte Meldung gilt für die UStVA. Bei anderen Steuererklärungen kann der Korrekturweg anders sein. Wende dich bei Unsicherheit an das Finanzamt oder an einen Steuerberater.

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