Reverse-Charge: Umkehr der Steuerschuld erklärt
Wann Reverse-Charge gilt, was auf die Rechnung gehört und wie Norman den Fall automatisch erkennt.
Aktualisiert
Was ist Reverse-Charge?
Beim Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuld) schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Du stellst die Rechnung also ohne Umsatzsteuer aus, und dein Geschäftskunde führt die Steuer in seinem Land ab.
Wann gilt es?
Typisch bei B2B-Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland — etwa Beratung, Software oder Design — sowie in bestimmten Fällen mit Drittländern. Voraussetzung ist in der Regel eine gültige USt-IdNr. deines Kunden.
Was muss auf die Rechnung?
- Keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen
- Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (Reverse Charge)
- Deine USt-IdNr. und die deines Kunden
Mit Norman
Norman erkennt Reverse-Charge anhand von Kundenland und USt-IdNr., setzt den Hinweis automatisch auf die Rechnung und berücksichtigt den Fall in der UStVA und der Zusammenfassenden Meldung.
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