Differenzbesteuerung 2026: § 25a UStG für Wiederverkäufer einfach erklärt
Als Händler von Gebrauchtware, Kunst oder Antiquitäten versteuerst du mit der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nur die Marge – nicht den vollen Verkaufspreis. So funktioniert sie 2026.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Du kaufst gebrauchte Ware von Privatpersonen und verkaufst sie weiter – und zahlst trotzdem Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis? Dann verschenkst du Geld. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG sorgt dafür, dass du als Wiederverkäufer nur die Marge versteuerst, nicht den gesamten Erlös. Für Händler mit Gebrauchtwaren, Kunst oder Antiquitäten ist das die wichtigste Umsatzsteuer-Regel überhaupt.
Der Grundgedanke: Wenn du eine Ware ohne ausgewiesene Umsatzsteuer einkaufst – etwa von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer oder einem anderen differenzbesteuerten Händler –, kannst du daraus keine Vorsteuer ziehen. Als Ausgleich besteuerst du beim Verkauf nicht den vollen Preis, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Auf diese Marge fallen 19 % Umsatzsteuer an.
Klingt simpel, hat aber Tücken: getrennte Aufzeichnungen pro Artikel, ein besonderer Rechnungshinweis, kein offener USt-Ausweis und die Wahl zwischen Einzel- und Gesamtdifferenz. Wer hier schludert, riskiert bei der Betriebsprüfung happige Nachzahlungen. Dieser Guide zeigt dir Schritt für Schritt, wie die Differenzbesteuerung 2026 funktioniert.
Was ist die Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung (auch Margenbesteuerung) ist eine Sonderregel im Umsatzsteuerrecht. Normalerweise berechnest du die Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis und ziehst im Gegenzug die Vorsteuer aus deinen Einkäufen ab. Beim Handel mit Gebrauchtware funktioniert das nicht: Wer von einer Privatperson kauft, bekommt keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer – und kann folglich keine Vorsteuer geltend machen.
§ 25a UStG löst das Problem, indem nur die Marge besteuert wird. Das verhindert eine Doppelbesteuerung der Ware und hält Gebrauchtwaren preislich wettbewerbsfähig. Die Umsatzsteuer steckt versteckt in der Differenz – sie wird nie offen auf der Rechnung ausgewiesen.
Wer darf die Differenzbesteuerung anwenden?
Die Regel gilt für Wiederverkäufer: Unternehmer, die gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handeln oder solche im eigenen Namen versteigern. Typische Fälle:
- Gebrauchtwarenhändler – von der An- und Verkauf-Filiale bis zum eBay- oder Vinted-Powerseller
- Autohändler mit Gebrauchtwagen
- Kunst-, Antiquitäten- und Sammlerhändler
- Trödel- und Second-Hand-Shops
Entscheidend ist die Herkunft der Ware. Die Differenzbesteuerung ist nur erlaubt, wenn du beim Einkauf keine Vorsteuer ziehen konntest. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer:
- eine Privatperson ohne Umsatzsteuer ist,
- ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG (siehe Kleinunternehmerregelung),
- oder selbst ein differenzbesteuerter Händler war.
Neuware, die du regulär mit Vorsteuerabzug einkaufst, fällt nicht darunter – hier gilt die normale Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug.
So berechnest du die Marge
Die Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Diese Differenz gilt als Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer – du rechnest die 19 % heraus. Wichtig: Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz von 19 %, auch bei Waren, die regulär dem ermäßigten Satz von 7 % unterliegen würden.
Beispiel: Du kaufst eine gebrauchte Kamera für 200 € von einer Privatperson und verkaufst sie für 350 €.
- Marge: 350 € − 200 € = 150 €
- Umsatzsteuer: 150 € × 19/119 = 23,95 €
- Netto-Marge (dein steuerlicher Umsatz): 126,05 €
Wäre die Kamera regelbesteuert, müsstest du 19 % auf die vollen 350 € abführen – also 55,88 €. Die Differenzbesteuerung spart dir hier knapp 32 € Umsatzsteuer pro Verkauf. Ergibt die Marge null oder einen Verlust, fällt keine Umsatzsteuer an – ein Minus mindert aber nicht die Marge anderer Verkäufe.
Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz?
Standard ist die Einzeldifferenz: Du ermittelst Marge und Steuer für jeden einzelnen Gegenstand. Das ist sauber, aber bei hohen Stückzahlen aufwendig.
Für günstige Ware erlaubt § 25a Abs. 4 UStG die Gesamtdifferenz: Lag der Einkaufspreis eines Gegenstands bei höchstens 500 €, darfst du die Margen eines Voranmeldungszeitraums zusammenfassen. Du rechnest dann die Summe aller Einkäufe gegen die Summe aller Verkäufe – ideal für Händler mit vielen Kleinteilen, etwa im Second-Hand- oder Trödelbereich. Beide Methoden setzen lückenlose Aufzeichnungen voraus.
Rechnung und Aufzeichnungen: die Pflichten
Hier lauert der häufigste Fehler. Bei der Differenzbesteuerung darfst du die Umsatzsteuer nicht offen ausweisen – tust du es doch, schuldest du sie zusätzlich nach § 14c UStG. Stattdessen verlangt § 14a Abs. 6 UStG einen Hinweis auf der Rechnung, je nach Ware:
- „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“
- „Kunstgegenstände/Sonderregelung“
- „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“
Die übrigen Pflichtangaben einer Rechnung bleiben bestehen. Für deinen Käufer heißt das: Er kann aus deiner Rechnung keine Vorsteuer ziehen – ein Punkt, der bei B2B-Kunden wichtig wird.
Dazu kommt die Aufzeichnungspflicht nach § 25a Abs. 6 UStG: Verkaufspreis, Einkaufspreis und die Bemessungsgrundlage (Marge) musst du pro Artikel getrennt von deinen übrigen Umsätzen festhalten. Genau hier wird saubere Software unverzichtbar – eine automatisierte Buchhaltung ordnet differenzbesteuerte Verkäufe direkt dem richtigen Konto zu und trennt sie von regelbesteuerten Umsätzen, sodass deine Umsatzsteuervoranmeldung stimmt.
Wann sich die Regelbesteuerung lohnt
Die Differenzbesteuerung ist freiwillig. Nach § 25a Abs. 8 UStG darfst du für jeden einzelnen Verkauf auf die Regelbesteuerung wechseln. Sinnvoll ist das, wenn dein Käufer ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist: Er will die Umsatzsteuer offen ausgewiesen haben, um sie selbst als Vorsteuer zu ziehen. Bei einer hohen Marge kann die Differenzbesteuerung für ihn unattraktiv sein.
Faustregel: Privatkunden profitieren vom günstigeren Endpreis der Differenzbesteuerung, Geschäftskunden wollen oft die Regelbesteuerung. Wer beide Wege sauber dokumentiert, bedient beide Zielgruppen – das gehört zu den Grundlagen für Selbstständige und ihre Steuern.
Fazit
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist für jeden Händler mit Gebrauchtware bares Geld wert: Du versteuerst nur die Marge mit 19 %, nicht den vollen Verkaufspreis. Der Preis dafür ist Disziplin – getrennte Aufzeichnungen pro Artikel, der korrekte Rechnungshinweis und kein offener USt-Ausweis. Wer Einzel- und Gesamtdifferenz kennt und bei B2B-Kunden flexibel zur Regelbesteuerung wechselt, schöpft den Vorteil voll aus. Mit einer Software, die differenzbesteuerte Umsätze automatisch sauber trennt, wird aus der komplizierten Sonderregel ein Routinevorgang.
Norman übernimmt die operative Arbeit im Hintergrund
Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhältst und weniger manuell nachhalten musst.