Drittlandrechnung schreiben 2026: Rechnung an Kunden außerhalb der EU für GmbH und Selbstständige
Wie du als GmbH, UG oder Selbstständiger eine Rechnung an Kunden außerhalb der EU schreibst — mit Pflichtangaben, USt-Hinweisen, Fremdwährungsumrechnung und korrekter Buchung.
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- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
US-Agenturen, britische Konzerne, Schweizer Mittelständler, australische Startups — wer als GmbH, UG oder Selbstständiger Kunden außerhalb der EU hat, braucht eine korrekte Drittlandrechnung. Die Regeln sind anders als bei deutschen oder EU-Kunden, und Fehler kosten dich entweder Vorsteuer oder Ärger mit dem Finanzamt. Hier liest du, wie du es richtig machst.
Was ist eine Drittlandrechnung?
Eine Drittlandrechnung ist eine Rechnung an einen Kunden, der außerhalb der Europäischen Union ansässig ist — also in den USA, Großbritannien, der Schweiz, Norwegen, Australien oder einem anderen Nicht-EU-Staat. Anders als bei Rechnungen innerhalb Deutschlands oder der EU gelten eigene Regeln zur Umsatzsteuer und zu den Pflichtangaben. Für viele SaaS-Anbieter, Agenturen und Berater ist das tägliche Praxis.
Drittland vs. EU: Der zentrale Unterschied
Bei Leistungen innerhalb der EU greift entweder das Reverse-Charge-Verfahren oder die innergemeinschaftliche Lieferung — beide setzen eine gültige USt-IdNr. des Kunden voraus. Im Drittland gibt es das nicht. Stattdessen sind die meisten B2B-Leistungen in Deutschland nicht steuerbar (§ 3a UStG für Dienstleistungen, § 6 UStG für Warenausfuhren). Das heißt: keine deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung — aber andere Nachweispflichten.
Wann fällt keine deutsche Umsatzsteuer an?
- Leistungsort ist beim Kunden, keine deutsche USt
- steuerfrei nach § 6 UStG, Ausfuhrnachweis erforderlich
- meist nicht steuerbar in Deutschland
- Sonderregeln, vor allem bei elektronischen Diensten
Pflichtangaben für Drittlandrechnungen
Die meisten Pflichtangaben gelten weiterhin — plus zwei Besonderheiten:
- Vollständige Anschriften (Rechnungsteller und Drittland-Kunde)
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungstellers
- Fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum
- Beschreibung der Leistung, Nettobetrag (Drittlandrechnungen weisen keine deutsche USt aus)
- bei Dienstleistungen "Nicht im Inland steuerbar" oder "Not subject to German VAT"; bei Warenexport "Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 UStG"
B2B vs. B2C: Achtung bei Privatkunden im Drittland
B2B im Drittland ist meist unkompliziert: keine deutsche USt, klarer Vermerk auf der Rechnung. B2C wird kniffliger. Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen (SaaS, digitale Produkte, Online-Kurse) an Privatkunden außerhalb der EU greifen oft die lokalen Steuerregeln des Kundenlands. Wer regelmäßig an US-Privatkunden verkauft, muss sich z.B. mit Sales Tax in den jeweiligen Bundesstaaten befassen. Für EU-Privatkunden gilt das OSS-Verfahren — im Drittland nicht.
Rechnung in Fremdwährung: Was du beachten musst
Du darfst in jeder Währung fakturieren — Euro, US-Dollar, Pfund, Schweizer Franken. Aber: Für deine Buchhaltung musst du den Betrag in Euro umrechnen, und zwar nach dem amtlichen Umrechnungskurs des Bundesfinanzministeriums oder dem EZB-Kurs am Tag der Leistung. Das gilt auch, wenn der Kunde in Fremdwährung zahlt. Kursdifferenzen zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang werden als sonstiger betrieblicher Ertrag oder Aufwand gebucht.
Buchhaltung: So buchst du Drittlandsumsätze richtig
Im SKR03/SKR04 gibt es eigene Konten: SKR03 8120 "Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG" für Ausfuhren oder das passende Konto für nicht steuerbare Leistungen. In der UStVA werden Drittlandsumsätze in den entsprechenden Zeilen ausgewiesen — meist Zeile 41 (steuerfreie Ausfuhrlieferungen). Den Vorsteuerabzug auf deine eigenen Eingangsrechnungen behältst du natürlich.
Norman macht Drittlandrechnungen einfach
Mit Norman erstellst du Drittlandrechnungen mit einem Klick — automatisch korrekte Pflichthinweise, Fremdwährungsumrechnung und die richtige Verbuchung in deinem Kontenrahmen. Egal ob US-Kunde, britischer Auftraggeber oder Schweizer Konzern: die Software erkennt das Drittland anhand der Kundenadresse und setzt die Vermerke automatisch. In der KI-Buchhaltung landen die Belege direkt auf den richtigen Konten.
Fazit
Drittlandrechnungen sind keine Raketenwissenschaft, wenn du die Grundregeln kennst: keine deutsche USt bei B2B-Drittland, klarer Hinweis auf der Rechnung, sauberer Beleg für die Buchhaltung. Achte auf die Pflichtangaben, rechne Fremdwährungen korrekt um und buche auf das richtige Konto. Mit der passenden Software übernimmst du den Compliance-Teil nicht selbst — und hast trotzdem die Kontrolle.
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