Vorsorgeaufwendungen Selbstständige 2026: Kranken- und Rentenversicherung steuerlich absetzen
Vorsorgeaufwendungen sind 2026 einer der größten Steuerhebel für Selbstständige. Höchstbetrag 30.826 €, 100 % Abzug — wir zeigen, wie du das Maximum holst.
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- Autor:in
- Diana
Als Selbstständige:r zahlst du Kranken-, Pflege-, Renten- und Pflichtversicherungen vollständig aus eigener Tasche. Die gute Nachricht: Ein großer Teil dieser Beiträge mindert deine Einkommensteuer. 2026 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 30.826 € (Alleinstehende) bzw. 61.652 € (Ehepaare). Wer die Spielräume kennt, spart oft mehrere tausend Euro Steuern pro Jahr. In diesem Guide zeigen wir dir, was wann absetzbar ist — und wie Norman die Beiträge automatisch erfasst.
Was sind Vorsorgeaufwendungen?
Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Absicherung gegen die typischen Lebensrisiken: Alter, Krankheit, Pflege, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Haftpflicht. Steuerlich werden sie als Sonderausgaben behandelt (§§ 10, 10a EStG) — sie reduzieren also dein zu versteuerndes Einkommen, nicht den Gewinn aus deiner Selbstständigkeit.
Wichtig: Vorsorgeaufwendungen gehören nicht in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung.
Altersvorsorge: 100 % absetzbar bis zum Höchstbetrag
Seit 2023 sind Beiträge zur Basis-Altersvorsorge vollständig als Sonderausgaben abziehbar. Dazu zählen:
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (freiwillig oder pflichtversichert)
- Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk (Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater u. a.)
- Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente)
- Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse
Der Höchstbetrag für 2026 liegt bei 30.826 € bei Einzelveranlagung und 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Wer ihn mit Rürup ausreizt, spart je nach Steuersatz im Schnitt mehrere tausend Euro pro Jahr.
Tipp: Selbstständige sind nicht automatisch gesetzlich rentenversichert. Wer keine Pflichtversicherung hat, sollte eine Rürup-Rente prüfen — sie ist die einzige private Altersvorsorge, die voll absetzbar ist.
Krankenversicherung: Basisbeiträge voll, Zusatzleistungen begrenzt
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe absetzbar, soweit sie der Basisversorgung dienen. Das gilt für:
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwillig versicherte:r Selbstständige:r
- Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) in Höhe des Basistarifs
Zusatzleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder Auslandskrankenversicherung sind nicht in voller Höhe absetzbar. Die PKV bescheinigt dir jedes Jahr, welcher Anteil der Beiträge zur Basisversorgung gehört — diesen Wert übernimmst du in die Steuererklärung.
Wer Krankentagegeld absetzen möchte, kann das nur im Rahmen der "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" — und dort gilt für Selbstständige ein Höchstbetrag von 2.800 € pro Jahr.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen: 2.800 € Höchstbetrag
Innerhalb des 2.800-€-Limits (für Selbstständige, die ihre Krankenversicherung allein tragen) kannst du absetzen:
- Arbeitslosenversicherung (z. B. freiwillige Weiterversicherung in der ALV)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- Haftpflichtversicherung (privat, nicht berufsbedingt)
- Unfallversicherung
Wichtig: Die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung zählen schon zur ersten Stufe (voll absetzbar). Übersteigen sie 2.800 €, ist das 2.800-€-Limit für die "sonstigen Versicherungen" praktisch komplett ausgeschöpft — weitere Versicherungen wirken sich steuerlich nicht mehr aus.
Berufliche Versicherungen: Direkt als Betriebsausgaben
Versicherungen mit beruflichem Charakter gehören nicht zu den Sonderausgaben, sondern in die EÜR als Betriebsausgaben. Dazu zählen:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflicht
- Inhaltsversicherung für das Büro
- Vermögensschadenhaftpflicht (bei Beratern, IT-Dienstleistern usw.)
- Cyber-Versicherung
Diese Beiträge mindern direkt deinen Gewinn und sparen dir Einkommensteuer plus Gewerbesteuer (falls du gewerbetreibend bist).
Beispielrechnung 2026
Eine selbstständige Webdesignerin (Steuerklasse I, ledig) zahlt 2026:
- Rürup-Rente: 12.000 €
- Private Krankenversicherung (Basisanteil): 6.500 €
- Pflegeversicherung: 600 €
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 1.800 €
Steuerlich abzugsfähig: Altersvorsorge 12.000 € (voll, weit unter 30.826 € Höchstbetrag), Krankenversicherung Basis + Pflege 7.100 € (voll), sonstige Vorsorge 0 € (Limit bereits durch Krankenversicherung ausgeschöpft). Gesamtabzug: 19.100 €. Bei Grenzsteuersatz 35 % spart sie rund 6.685 € Einkommensteuer.
So überträgst du Vorsorgebeiträge mit Norman
Norman erfasst alle Versicherungsbeiträge automatisch über die Bank-Synchronisation. Die KI-Buchhaltung ordnet sie der richtigen Kategorie zu — berufliche Versicherungen wandern in die EÜR als Betriebsausgabe, private Vorsorgeaufwendungen werden für die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung vorbereitet.
Weitere klassische Steuerhebel für Selbstständige findest du in unseren Beiträgen Arbeitszimmer absetzen 2026 und Steuervorauszahlung Selbstständige.
Fazit
Vorsorgeaufwendungen sind 2026 einer der größten Steuerhebel für Selbstständige. Wer Altersvorsorge und Krankenversicherung bewusst plant, kann den Höchstbetrag von 30.826 € voll ausschöpfen und mehrere tausend Euro Steuern sparen. Mit einer sauberen Trennung von beruflichen und privaten Versicherungen — und einer Buchhaltung, die diese Trennung automatisch macht — vermeidest du Fehler und holst das Maximum heraus.
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Norman uebernimmt die operative Arbeit im Hintergrund
Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhaelst und weniger manuell nachhalten musst.