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Mitarbeiter einstellen als Selbstständiger 2026: Der komplette Guide

Vom Solo-Freiberufler zum Arbeitgeber: Betriebsnummer, Sozialversicherung, Lohnsteuer und was ein Mitarbeiter wirklich kostet – Schritt für Schritt erklärt.

Kategorie
Unternehmen
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Dein Auftragsbuch ist voll, die Anfragen reißen nicht ab – und du schaffst es allein nicht mehr. Der nächste logische Schritt: jemanden einstellen. Doch sobald du als Freiberufler oder Selbstständiger zum Arbeitgeber wirst, kommen Pflichten auf dich zu, die du als Solo-Unternehmer nie kanntest.

Die gute Nachricht: Mitarbeiter einstellen ist kein Privileg von GmbHs. Auch als Einzelunternehmer oder Freiberufler darfst du Personal beschäftigen – ohne deine Rechtsform zu ändern. Du brauchst nur eine Betriebsnummer, die richtigen Anmeldungen und ein sauberes Lohnkonto.

In diesem Guide gehen wir Schritt für Schritt durch: welche Anmeldungen du brauchst, was ein Mitarbeiter dich 2026 wirklich kostet, wie Lohnsteuer und Sozialversicherung funktionieren – und wann ein Minijob oder ein Auftrag an einen anderen Selbstständigen die bessere Wahl ist.

Vom Solo-Unternehmer zum Arbeitgeber: Was sich ändert

Als Freiberufler bist du bisher nur dir selbst gegenüber verpflichtet. Mit dem ersten Mitarbeiter wirst du Arbeitgeber – und damit übernimmst du Melde-, Abführungs- und Dokumentationspflichten gegenüber gleich mehreren Stellen: der Bundesagentur für Arbeit, der Krankenkasse deines Mitarbeiters, der Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt.

Wichtig: Deine Rechtsform bleibt gleich. Ein Freiberufler bleibt Freiberufler, ein Gewerbetreibender bleibt Gewerbetreibender. Du musst keine GmbH gründen, nur weil du Personal einstellst. Was sich ändert, ist allein die Lohnbuchhaltung – ein neuer, monatlich wiederkehrender Prozess.

Schritt 1: Betriebsnummer beantragen

Ohne Betriebsnummer kannst du keinen Mitarbeiter anmelden. Diese achtstellige Nummer identifiziert deinen Betrieb gegenüber der Sozialversicherung. Du beantragst sie kostenlos beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit – online oder telefonisch. In der Regel bekommst du sie innerhalb weniger Tage.

Die Betriebsnummer brauchst du für jede einzelne Sozialversicherungsmeldung. Beantrage sie also, bevor der erste Arbeitstag deines Mitarbeiters beginnt.

Schritt 2: Mitarbeiter anmelden

Sobald die Betriebsnummer steht, meldest du deinen Mitarbeiter an drei Stellen an:

  • Sozialversicherung: Über das DEÜV-Meldeverfahren meldest du den Mitarbeiter bei seiner Krankenkasse an (die Krankenkasse ist die Einzugsstelle für alle Sozialbeiträge). Das muss mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn erfolgen.
  • Berufsgenossenschaft: Die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht. Melde deinen Betrieb innerhalb einer Woche nach Einstellung des ersten Mitarbeiters bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
  • Finanzamt: Für die Lohnsteuer brauchst du keine separate Anmeldung des Mitarbeiters – aber du musst künftig Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben (siehe unten).

Was kostet dich ein Mitarbeiter wirklich?

Das Bruttogehalt ist nur die halbe Wahrheit. Obendrauf zahlst du den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung – als Faustregel rund 21 % des Bruttogehalts:

  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Krankenversicherung: ca. 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: ca. 1,8 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %

Dazu kommen Beiträge zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) und die Umlagen U1, U2 und U3. Rechenbeispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € liegen deine tatsächlichen Arbeitgeberkosten bei rund 3.630 € im Monat. Plane diese „Arbeitgeber-Brutto"-Kosten von Anfang an in deine Kalkulation ein.

Beachte außerdem den gesetzlichen Mindestlohn: 2026 sind es 13,90 € pro Stunde, ab 2027 steigt er auf 14,60 €. Darunter darfst du niemanden beschäftigen.

Lohnsteuer und monatliche Lohnabrechnung

Die Lohnsteuer ziehst du vom Bruttolohn deines Mitarbeiters ab und führst sie ans Finanzamt ab – sie ist also keine zusätzliche Kosten für dich, sondern ein durchlaufender Posten. Dazu reichst du regelmäßig eine Lohnsteuer-Anmeldung ein. Der Rhythmus hängt von der Höhe ab: monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

Jeden Monat erstellst du außerdem eine Lohnabrechnung pro Mitarbeiter, überweist das Nettogehalt, führst Sozialabgaben und Lohnsteuer ab und gibst die SV-Meldungen ab. Das ist fehleranfällig und zeitraubend, wenn du es manuell machst. Eine Buchhaltungslösung mit KI hilft dir, Belege, Gehälter und Steuermeldungen sauber zusammenzuführen – ähnlich wie es Kapitalgesellschaften in der GmbH-Lohnbuchhaltung handhaben.

Minijob oder Auftrag? Die richtige Alternative wählen

Nicht jeder Bedarf rechtfertigt eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle. Drei Alternativen lohnen sich oft:

  • Minijob: Bis 603 € im Monat (Grenze 2026) gilt eine geringfügige Beschäftigung. Du zahlst pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale, der Verwaltungsaufwand ist geringer. Wie das genau läuft, zeigt unser Guide zum Minijobber anmelden.
  • Werkvertrag oder Freelancer-Auftrag: Du beauftragst eine andere selbstständige Person. Hier zahlst du keine Sozialabgaben – aber Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit: Wer wie ein Angestellter eingebunden ist, gilt rechtlich auch als einer, und das wird teuer.
  • Teilzeit: Eine Teilzeitstelle gibt dir Planungssicherheit ohne Vollzeit-Fixkosten.

Fazit

Den ersten Mitarbeiter einzustellen ist ein großer Schritt – aber kein bürokratisches Monster. Du brauchst eine Betriebsnummer, meldest deinen Mitarbeiter bei Krankenkasse und Berufsgenossenschaft an, kalkulierst rund 21 % Arbeitgeberanteil obendrauf und gibst monatlich Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldung ab. Prüfe vorher ehrlich, ob ein Minijob oder ein Auftrag an einen Selbstständigen nicht der bessere Einstieg ist.

Wer von Anfang an mit sauberer Buchhaltung für Selbstständige arbeitet, hält Gehälter, Belege und Steuermeldungen automatisch zusammen – und vermeidet Bußgelder durch verpasste Fristen.

Norman übernimmt die operative Arbeit im Hintergrund

Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhältst und weniger manuell nachhalten musst.