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Minijob in GmbH und UG anmelden 2026: Anleitung für Arbeitgeber

Du willst in deiner GmbH oder UG einen Minijobber einstellen? So meldest du den Minijob bei der Minijob-Zentrale an, das kostet er und so buchst du ihn richtig.

Veroeffentlicht
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Was zählt 2026 als Minijob in der GmbH?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist 2026 ein Arbeitsverhältnis bis zur Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat. Die Grenze hängt am gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde — sie wird automatisch angepasst, wenn der Mindestlohn steigt. Mehr als rund 43 Arbeitsstunden pro Monat sind damit nicht möglich.

In der GmbH oder UG ist der Minijob besonders praktisch: Du zahlst Pauschalbeiträge statt einer komplexen Lohnabrechnung, dein Mitarbeiter kassiert seinen Verdienst meist netto, und du als Geschäftsführer kommst mit weniger Bürokratie aus.

Geringfügig oder kurzfristig — welche Variante passt?

Es gibt zwei Minijob-Typen:

• Geringfügig entlohnte Beschäftigung — bis 556 Euro pro Monat, kein zeitliches Limit

• Kurzfristige Beschäftigung — maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr, kein Verdienstlimit

Für dauerhafte Aushilfen (z. B. eine Bürokraft 10 Stunden pro Woche) wählst du den geringfügig entlohnten Minijob. Für saisonale Einsätze oder Projektarbeit nutzt du die kurzfristige Beschäftigung.

Voraussetzungen für die Anmeldung

Bevor du jemanden als Minijobber anstellen kannst, brauchst du:

• Eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit (kostenlos online über arbeitsagentur.de)

• Einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeit, Vergütung und Aufgaben

• Sozialversicherungsausweis und Steuer-ID des Mitarbeiters

• Eine Bankverbindung für die SEPA-Lastschrift der Pauschalabgaben

Bei einer GmbH-Neugründung beantragst du die Betriebsnummer am besten direkt nach der Eintragung ins Handelsregister.

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale — Schritt für Schritt

Die Anmeldung läuft komplett über die Minijob-Zentrale (eine Abteilung der Knappschaft Bahn-See):

1. Lege ein Arbeitgeberkonto auf minijob-zentrale.de an

2. Reiche eine SEPA-Lastschriftermächtigung ein

3. Melde den Mitarbeiter spätestens 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn an — besser am ersten Tag

4. Wähle die Lohnsteuer-Variante: Pauschsteuer (2 % einheitlich) oder individuelle Besteuerung über die Steuerklasse

5. Reiche jeden Monat den Beitragsnachweis ein und stimme der Lastschrift zu — die Lohnsteueranmeldung läuft beim Pauschmodell direkt über die Minijob-Zentrale

Die Anmeldung selbst ist kostenlos und in unter 10 Minuten erledigt — sofern alle Daten vorliegen.

Was kostet ein Minijob die GmbH 2026?

Bei einem 556-Euro-Minijob fallen folgende Pauschalabgaben für die GmbH an:

• Krankenversicherung: 13 %

• Rentenversicherung: 15 %

• Pauschsteuer (optional): 2 %

• U1, U2, Insolvenzgeldumlage U3: rund 1,7 % zusammen

• Unfallversicherung: variabel je nach Berufsgenossenschaft

Insgesamt kostet ein voller 556-Euro-Minijob die GmbH rund 720 Euro pro Monat. Im Vergleich zu einer regulären Anstellung entfallen Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Alle Pauschalabgaben sind voll als Betriebsausgabe absetzbar.

Buchhaltung: Konten und Verbuchung

Im SKR04 buchst du den Minijob über zwei Konten: Konto 4140 „Löhne für Minijobber" für die Bruttovergütung und Konto 4150 „Pauschale Abgaben für Minijobber" für die Beiträge an die Minijob-Zentrale. Im SKR03 entsprechen das die Konten 4110 und 4118.

Wichtig: Die Pauschsteuer meldet die GmbH nicht über die normale Lohnsteueranmeldung — alles läuft direkt über die Minijob-Zentrale. Das spart dir einen Arbeitsschritt im Lohnlauf.

Häufige Fehler beim Minijob in der GmbH

• Zu hoher Stundensatz — die 556-Euro-Grenze ist hart, eine Überschreitung kostet den Minijob-Status

• Mehrere Minijobs nicht offengelegt — der Mitarbeiter muss alle laufenden Minijobs melden, sonst wird er rentenversicherungspflichtig

• Vertrag fehlt — ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht; ohne Vertrag drohen Probleme ähnlich wie bei Scheinselbständigkeit

• Mindestlohn unterschritten — 12,82 Euro/Stunde sind fix

• Geschäftsführer als Minijobber angemeldet — der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann sich nicht selbst als Minijobber beschäftigen; das gilt als unzulässige Konstruktion

Fazit

Ein Minijob ist die einfachste Form der Beschäftigung in deiner GmbH oder UG — Pauschalabgaben statt komplexer Lohnabrechnung, schnelle Anmeldung, klare Kosten. Achte auf die 556-Euro-Grenze, melde rechtzeitig bei der Minijob-Zentrale und buche die Beiträge sauber.

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