Mehrwertsteuer 2026: Sätze, Berechnung und Beispiele
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind dieselbe Steuer. Hier erfährst du, warum es zwei Namen gibt, welche Sätze 2026 gelten (19 % und 7 %), welche Produkte ermäßigt sind und wie du die Mehrwertsteuer netto, brutto und beim Herausrechnen richtig berechnest.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Das Wichtigste in Kürze
- Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer: dieselbe Steuer, zwei Namen. „Umsatzsteuer" ist der amtliche Begriff, „Mehrwertsteuer" der umgangssprachliche.
- Zwei Sätze 2026: der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 UStG) – beide unverändert.
- 7 % gilt unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und den Nahverkehr.
- Neu seit 1. Januar 2026: Speisen in der Gastronomie werden dauerhaft mit 7 % besteuert (Getränke bleiben bei 19 %).
- Schnell gerechnet: Brutto = Netto × 1,19. Aus dem Brutto rechnest du die enthaltene Mehrwertsteuer mit 19/119 heraus – in 100 € brutto stecken also nur 15,97 € MwSt, nicht 19 €.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer – wo ist der Unterschied?
Die kurze Antwort: Es gibt keinen. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer bezeichnen ein und dieselbe Steuer. Im Umsatzsteuergesetz (UStG) kommt ausschließlich der Begriff „Umsatzsteuer" vor – das Wort „Mehrwertsteuer" steht dort nirgends. „Mehrwertsteuer" ist die umgangssprachliche, aus dem europäischen Mehrwertsteuersystem stammende Bezeichnung, weil die Steuer im Ergebnis nur den „Mehrwert" jeder Wirtschaftsstufe belastet.
Im Alltag begegnen dir beide Abkürzungen: Auf dem Kassenbon steht meist „MwSt.", auf einer Geschäftsrechnung oft „USt." – beide sind korrekt und gleichbedeutend. Den Begriff „Umsatzsteuer" verwendet die Finanzverwaltung, „Mehrwertsteuer" eher der Handel gegenüber Verbrauchern. Wie du die Steuer als Unternehmer behandelst – Vorsteuerabzug, USt-IdNr, Voranmeldung – erklärt der Leitfaden zur Umsatzsteuer für Unternehmer.
Die Mehrwertsteuersätze 2026: 19 % und 7 %
In Deutschland gibt es zwei reguläre Mehrwertsteuersätze, beide in § 12 UStG festgelegt und auch 2026 unverändert:
- Regelsteuersatz 19 % – gilt für die allermeisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Steuersatz 7 % – gilt für ausgewählte Güter des täglichen Bedarfs und Kultur.
So wirkt sich der Satz auf den Preis aus:
| Nettopreis | + 19 % MwSt | Bruttopreis | + 7 % MwSt | Bruttopreis |
|---|---|---|---|---|
| 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € | 7,00 € | 107,00 € |
| 50,00 € | 9,50 € | 59,50 € | 3,50 € | 53,50 € |
| 1.000,00 € | 190,00 € | 1.190,00 € | 70,00 € | 1.070,00 € |
Daneben gibt es einen Nullsteuersatz (0 %) für bestimmte Photovoltaikanlagen sowie einen pauschalen Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte (2026: 7,8 %). Für die meisten Selbstständigen sind aber nur die 19 % und 7 % relevant.
Welche Produkte haben 7 %?
Der ermäßigte Satz von 7 % soll Güter des Grundbedarfs und Kulturgüter entlasten. Dazu gehören vor allem:
| Mit 7 % (ermäßigt) | Mit 19 % (regulär) |
|---|---|
| Grundnahrungsmittel (Brot, Milch, Obst, Gemüse, Fleisch) | Getränke, Alkohol, viele Genussmittel |
| Bücher, E-Books, Zeitungen, Zeitschriften | Software, Streaming, reine Online-Dienste |
| Nahverkehr (Bus, Bahn, Taxi) und Bahn-Fernverkehr | Flüge im Inland |
| Eintritt für Theater, Konzerte, Museen, Zoo | Eintritt für die meisten Freizeitparks |
| Übernachtung im Hotel | Frühstück, Minibar und Parken im Hotel |
| Pflanzen, Schnittblumen, Brennholz | Düngemittel, Gartenmöbel |
Kurios wird es an den Grenzen: Tiernahrung trägt 7 %, Babynahrung dagegen 19 %. Kuhmilch wird mit 7 % besteuert, der Hafer- oder Sojadrink mit 19 %. Und Leitungswasser kostet 7 % Steuer, Mineralwasser aus der Flasche 19 %. Diese Abgrenzungen sorgen regelmäßig für Diskussionen – im Zweifel entscheidet die Anlage 2 zum UStG.
Neu 2026: 7 % in der Gastronomie
Eine wichtige Änderung betrifft Restaurants und Cafés: Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 % – egal ob im Lokal verzehrt, abgeholt oder geliefert. Geregelt ist das im neuen § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Steueränderungsgesetz 2025). Getränke bleiben ausdrücklich bei 19 %.
Zur Einordnung: Während der Corona-Hilfen galten auf Speisen schon einmal 7 %. Diese Ausnahme lief Ende 2023 aus, sodass Restaurant-Essen ab 1. Januar 2024 wieder mit 19 % besteuert wurde. Seit 2026 sind die 7 % nun zurück – und diesmal unbefristet. Für Gastronomen, Bäckereien und Caterer bedeutet das eine spürbare Entlastung bei der Mehrwertsteuer auf das Essensgeschäft.
Mehrwertsteuer berechnen: netto, brutto und herausrechnen
Die Mehrwertsteuer zu berechnen ist reine Prozentrechnung. Du musst nur wissen, in welche Richtung du rechnest.
Vom Netto zum Brutto (du kennst den Preis ohne Steuer):
- Brutto = Netto × 1,19 (bei 19 %) bzw. Netto × 1,07 (bei 7 %)
- Beispiel: 100 € netto × 1,19 = 119 € brutto
Vom Brutto zum Netto (du kennst den Endpreis):
- Netto = Brutto ÷ 1,19 (bei 19 %) bzw. Brutto ÷ 1,07 (bei 7 %)
- Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto
Mehrwertsteuer herausrechnen (du willst nur den Steueranteil wissen):
- enthaltene MwSt = Brutto × 19/119 (bei 19 %) bzw. Brutto × 7/107 (bei 7 %)
- Beispiel: 119 € brutto × 19/119 = 19 € MwSt
Der häufigste Denkfehler steckt im letzten Schritt: In 100 € brutto sind nicht 19 € Mehrwertsteuer enthalten, sondern nur 15,97 € (100 × 19/119). Die 19 % beziehen sich immer auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag. Diese Tabelle zeigt es:
| Bruttopreis | enthaltene MwSt (19 %) | Nettopreis |
|---|---|---|
| 119,00 € | 19,00 € | 100,00 € |
| 100,00 € | 15,97 € | 84,03 € |
| 50,00 € | 7,98 € | 42,02 € |
Viele Unternehmer multiplizieren den Bruttobetrag mit 0,81, um den Nettobetrag zu berechnen – das ist falsch. Richtig ist, durch 1,19 zu teilen, um auf den Nettobetrag zu kommen.
Peter BoykoGründer von NormanMehrwertsteuer auf Rechnung und Kassenbon
Auf einer ordnungsgemäßen Rechnung muss die Mehrwertsteuer immer offen ausgewiesen sein: Nettobetrag, der angewandte Steuersatz (7 % oder 19 %), der Steuerbetrag in Euro und der Bruttobetrag. Nur so kann dein Geschäftskunde die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen.
Eine Erleichterung gibt es bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) – also dem typischen Kassenbon: Hier genügt es, den Gesamtbetrag und den Steuersatz anzugeben; der Steuerbetrag muss nicht separat ausgerechnet werden. Stellst du als Kleinunternehmer Rechnungen, weist du gar keine Mehrwertsteuer aus und vermerkst stattdessen den Hinweis auf § 19 UStG.
Mehrwertsteuer automatisch verbuchen mit Norman
Die Theorie ist einfach – im Alltag wird der richtige Steuersatz schnell zur Fummelei: 19 oder 7 %, netto oder brutto, und am Monatsende muss alles in die Umsatzsteuervoranmeldung. Norman erledigt das für dich:
- Richtiger Satz automatisch: Norman erkennt bei jeder Rechnung und jedem Beleg, ob 19 % oder 7 % gelten.
- Netto, brutto, Steuer: Beträge werden korrekt aufgeteilt und gebucht – ohne Rechnerei.
- Direkt in die Buchhaltung: Jede Buchung fließt automatisch in EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung.
- Rechnungen mit korrektem Ausweis: Stelle Rechnungen mit dem richtigen Mehrwertsteuersatz – kostenlos und unbegrenzt.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie rechnet man 19 % Mehrwertsteuer aus?
Du multiplizierst den Nettobetrag mit 0,19, um den Steuerbetrag zu erhalten, oder mit 1,19, um direkt den Bruttobetrag zu bekommen. Beispiel: 100 € netto × 1,19 = 119 € brutto, davon 19 € Mehrwertsteuer.
Wie rechnet man die Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag heraus?
Bei 19 % multiplizierst du den Bruttobetrag mit 19/119 (≈ 0,1597), bei 7 % mit 7/107. Beispiel: 119 € brutto × 19/119 = 19 € Mehrwertsteuer. Den Nettobetrag erhältst du, indem du das Brutto durch 1,19 teilst.
Ist der Bruttopreis mit oder ohne Mehrwertsteuer?
Der Bruttopreis ist der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer – also das, was der Kunde zahlt. Der Nettopreis ist der Betrag ohne Mehrwertsteuer. Im Geschäft mit Verbrauchern werden immer Bruttopreise angegeben.
Wann gelten 7 % statt 19 % Mehrwertsteuer?
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs und Kulturgüter – etwa Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, den Nahverkehr und seit 2026 auch Speisen in der Gastronomie. Maßgeblich ist die Liste in § 12 Abs. 2 UStG und der Anlage 2. Alles, was dort nicht aufgeführt ist, trägt 19 %.
Warum sind in 100 Euro nicht 19 Euro Mehrwertsteuer enthalten?
Weil sich die 19 % auf den Nettobetrag beziehen, nicht auf den Bruttobetrag. In 100 € brutto stecken 84,03 € netto und 15,97 € Mehrwertsteuer (100 × 19/119). Würdest du 19 € abziehen, hättest du fälschlich vom Brutto statt vom Netto gerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Keiner – es ist dieselbe Steuer. „Umsatzsteuer" ist der offizielle Begriff aus dem Gesetz, „Mehrwertsteuer" das umgangssprachliche Wort. Auf Rechnungen sind beide Abkürzungen („USt." und „MwSt.") zulässig.
Fazit
Die Mehrwertsteuer ist – trotz zweier Namen – eine einzige Steuer mit zwei Sätzen: 19 % als Regel, 7 % für ausgewählte Güter wie Lebensmittel, Bücher und seit 2026 auch Restaurant-Speisen. Das Rechnen ist simpel, sobald du die Richtung kennst: ×1,19 vom Netto zum Brutto, ÷1,19 zurück und ×19/119, um die enthaltene Steuer herauszuziehen. Wichtig ist nur, den richtigen Satz zu treffen und sauber zwischen netto und brutto zu unterscheiden. Weiterlesen: Umsatzsteuer für Unternehmer · Umsatzsteuervoranmeldung · Kleinunternehmerregelung
Den richtigen Mehrwertsteuersatz findet Norman
Schluss mit dem Grübeln über 19 % oder 7 %: Norman erkennt bei jeder Rechnung und jedem Beleg automatisch den richtigen Mehrwertsteuersatz, rechnet netto und brutto korrekt aus und überträgt alles direkt in deine Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldung. Rechnungen und Buchhaltung sind dabei kostenlos.