Verlustvortrag Selbstständige 2026: Verluste richtig in die Zukunft mitnehmen
Wie du als Selbstständiger mit dem Verlustvortrag nach § 10d EStG schlechte Jahre in zukünftige Steuerersparnisse verwandelst — inklusive Mindestbesteuerung und Verlustfeststellungsbescheid 2026.
- Veroeffentlicht
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Ein schlechtes Jahr ist nicht das Ende — steuerlich kann es sogar ein Vorteil sein. Wer als Selbstständiger oder Freiberufler einen Verlust macht, kann ihn über den Verlustvortrag nach § 10d EStG in zukünftige Gewinnjahre mitnehmen und so seine Einkommensteuer drücken. 2026 wird das Thema durch das Wachstumschancengesetz, höhere Rücktragsbeträge und neue Mindestbesteuerungsregeln besonders relevant.
Was ist der Verlustvortrag und warum ist er wichtig?
Der Verlustvortrag bedeutet: Verluste aus deiner selbstständigen Tätigkeit, die du in einem Jahr nicht mit anderen Einkünften verrechnen kannst, werden ins nächste Jahr übertragen. Dort kürzen sie deinen Gewinn — und damit deine Steuerlast. Der Vortrag ist zeitlich unbegrenzt: Du kannst Verluste solange mitnehmen, bis sie aufgebraucht sind.
Für Freiberufler und Gewerbetreibende mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist das ein zentrales Werkzeug, gerade in den ersten Geschäftsjahren oder nach Investitionen.
Verlustvortrag oder Verlustrücktrag?
Du hast zwei Möglichkeiten:
- Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 EStG): Verlust wird in die zwei Vorjahre zurückgetragen, bereits gezahlte Steuern werden erstattet. Begrenzung: 1 Mio € (Einzelveranlagung) bzw. 2 Mio € (Zusammenveranlagung).
- Verlustvortrag (§ 10d Abs. 2 EStG): Verlust wird ins Folgejahr übertragen. Zeitlich unbegrenzt.
Standard ist der Rücktrag — er bringt sofort Cash. Wenn du aber zukünftige Gewinne erwartest, die in eine höhere Steuerprogression rutschen, kannst du auf den Rücktrag verzichten und alles vortragen. Die Wahl triffst du in der Steuererklärung über die Anlage Sonstiges.
So funktioniert der Verlustvortrag in der EÜR
Schritt für Schritt:
- Du erstellst deine EÜR. Sind die Betriebsausgaben höher als die Einnahmen, entsteht ein Verlust.
- Den Verlust trägst du in der Anlage S (Selbstständige) oder Anlage G (Gewerbetreibende) ein.
- Das Finanzamt verrechnet ihn zunächst mit anderen positiven Einkünften des Jahres (z. B. Lohn aus einer Anstellung). Bleibt ein Rest, kommt der Rücktrag bzw. Vortrag.
- Den vorgetragenen Verlust stellt das Finanzamt im Verlustfeststellungsbescheid fest. Diesen Bescheid solltest du sorgfältig aufbewahren — er ist die Basis für alle Folgejahre.
Mindestbesteuerung: Die 70-%-Regel ab 1 Mio €
Solange dein Verlustvortrag unter 1 Mio € liegt, kannst du ihn voll abziehen. Über dieser Grenze greift die Mindestbesteuerung:
- Bis 1 Mio € → 100 % verrechenbar
- Darüber → nur 70 % des übersteigenden Gewinns dürfen mit dem Vortrag verrechnet werden (für die Jahre 2024–2027 per Wachstumschancengesetz; sonst 60 %)
Für die meisten Freiberufler ist das nicht relevant — wer Millionenverluste hat, sollte ohnehin mit einem Steuerberater arbeiten.
Der Verlustfeststellungsbescheid — warum er so wichtig ist
Der Verlustfeststellungsbescheid ist ein eigener Bescheid, den du jährlich bekommst, wenn ein vortragsfähiger Verlust übrig bleibt. Er ist getrennt vom Einkommensteuerbescheid und nur dieser Bescheid ist für die Folgejahre bindend.
Tipp: Reiche jede Steuererklärung pünktlich ein — auch wenn du Verluste machst. Wer den Verlust nicht erklärt, verliert ihn.
Strategie: Rücktrag oder Vortrag?
Eine Daumenregel:
- Rücktrag, wenn die Vorjahre hohe Gewinne hatten und du Cash brauchst.
- Vortrag, wenn das nächste Jahr gewinnstark wird und der Grenzsteuersatz steigt.
- Teilrücktrag (möglich seit 2022) — du kannst genau festlegen, wie viel Verlust zurückgetragen werden soll, der Rest bleibt im Vortrag.
Auch wichtig: Verluste bleiben personenbezogen. Stirbt der Selbstständige, geht der Verlustvortrag verloren — er kann nicht vererbt werden.
Verlustvortrag in der GmbH — wo liegen die Unterschiede?
Für die GmbH gelten dieselben Grundsätze, aber die Berechnung läuft über die Bilanz und den Körperschaftsteuerbescheid. Spezialregeln für Kapitalgesellschaften findest du im Artikel zum GmbH-Verlustvortrag. Verwandt ist auch der Investitionsabzugsbetrag, mit dem du gezielt vor Investitionen Verluste schaffen kannst, um die spätere Steuerlast zu mindern.
Fazit
Der Verlustvortrag ist eines der mächtigsten steuerlichen Werkzeuge für Selbstständige. Er sorgt dafür, dass schlechte Jahre nicht verloren gehen, sondern künftige Steuerzahlungen reduzieren. Wichtig: korrekt in der EÜR ausweisen, im Verlustfeststellungsbescheid bestätigen lassen und strategisch zwischen Rücktrag und Vortrag wählen.
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