Kleinunternehmerregelung 2026: Grenze, Rechnung und Vor- und Nachteile
Die Kleinunternehmerregelung befreit Selbstständige mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuer. Seit 2025 gilt die Grenze von 25.000 € – plus harte 100.000-€-Obergrenze, neue EU-Regelung und Pflichthinweis.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Selbstständige mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuer. Seit 2025 gilt eine neue, höhere Grenze von 25.000 Euro – und erstmals eine harte Obergrenze von 100.000 Euro, bei deren Überschreiten die Umsatzsteuerpflicht sofort greift. Wer profitiert, wie eine Kleinunternehmer-Rechnung aussieht, was die neue EU-Regelung bedeutet und wann sich die Befreiung nicht lohnt – das erklärt dieser Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Grenze 2026: Vorjahresumsatz unter 25.000 €, laufendes Jahr unter 100.000 € – beides muss erfüllt sein.
- Harte Obergrenze: Wer die 100.000 € unterjährig überschreitet, wird ab genau diesem Umsatz umsatzsteuerpflichtig – sofort, nicht erst im Folgejahr.
- Rechnung: ohne Umsatzsteuerausweis, mit Pflichthinweis auf §19 UStG.
- Weniger Bürokratie: keine Umsatzsteuervoranmeldung und – seit dem Steuerjahr 2024 – auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr.
- Hauptnachteil: kein Vorsteuerabzug aus deinen Betriebsausgaben.
- Neu ab 2025: Die Regelung ist jetzt eine echte Steuerbefreiung, und es gibt eine EU-weite Variante für Umsätze im Ausland.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer zu stellen. Du erhebst keine Umsatzsteuer von deinen Kunden und führst auch keine ab – dafür darfst du aber auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Betriebsausgaben geltend machen. Die Regelung gilt für Selbstständige, Freiberufler, Einzelunternehmer und auch für UG und GmbH mit niedrigem Umsatz.
Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Januar 2025 ist die Regelung rechtlich neu gefasst. Früher wurde die Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern nur "nicht erhoben". Jetzt sind die Umsätze ausdrücklich steuerbefreit. Für dich im Alltag ändert das wenig – außer beim Pflichthinweis auf der Rechnung (dazu unten mehr).
Neue Umsatzgrenze 2025 und 2026: 25.000 Euro
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber §19 UStG zum 1. Januar 2025 reformiert und die Grenzen angehoben. Diese Werte gelten unverändert auch 2026:
| Kriterium | Bis 2024 | Seit 2025 (gilt 2026) |
|---|---|---|
| Umsatz im Vorjahr | max. 22.000 € | max. 25.000 € |
| Umsatz im laufenden Jahr | max. 50.000 € (Prognose) | max. 100.000 € (harte Grenze) |
| Rechtsnatur | Steuer wird nicht erhoben | echte Steuerbefreiung |
Beide Grenzen müssen erfüllt sein. Maßgeblich ist der tatsächliche Gesamtumsatz – seit der Reform ohne fiktiven Steueraufschlag, weil die Umsätze ja steuerbefreit sind.
Die Kleinunternehmerregelung gilt auch für GmbHs und UGs mit entsprechend niedrigen Umsätzen. Neu gegründete Unternehmen können die Regelung im Gründungsjahr nutzen, wenn der erwartete Umsatz für das laufende Jahr unter 25.000 Euro liegt. Anders als früher wird dieser Wert im Gründungsjahr nicht mehr auf einen Jahreswert hochgerechnet – es zählt der tatsächliche Umsatz bis zur 25.000-€-Marke.
Grenze überschritten: Was passiert dann?
Hier liegt die wichtigste Neuerung seit 2025. Früher galt: Überschreitest du die Grenze, bleibst du das laufende Jahr noch Kleinunternehmer und wirst erst ab dem 1. Januar des Folgejahres regelbesteuert. Das ist vorbei.
Die 100.000-€-Grenze ist jetzt eine harte Grenze. Sobald dein Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro überschreitet, endet die Steuerbefreiung sofort – und zwar genau ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze reißt. Alles davor bleibt steuerfrei, alles ab diesem Moment unterliegt der Regelbesteuerung.
Beispiel: Dein Umsatz 2025 lag bei 24.000 €, du startest 2026 als Kleinunternehmer. Bis August 2026 hast du 95.000 € umgesetzt. Im September stellst du eine Rechnung über 6.000 €. Mit dieser Rechnung überschreitest du die 100.000 € – also musst du auf diese 6.000 € und auf alle weiteren Umsätze des Jahres Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
| Zeitpunkt 2026 | Kumulierter Umsatz | Status |
|---|---|---|
| Januar–August | 95.000 € | steuerfrei (Kleinunternehmer) |
| September (Rechnung 6.000 €) | 101.000 € | Umsatzsteuerpflicht ab dieser Rechnung |
| ab Oktober | wachsend | Regelbesteuerung |
Bleibst du dagegen unter 100.000 €, überschreitest aber im Vorjahr die 25.000-€-Grenze, wechselst du erst zum 1. Januar des Folgejahres in die Regelbesteuerung. Den genauen Ablauf des Wechsels – mit Vorsteuerkorrektur und erster Umsatzsteuervoranmeldung – beschreibt unser Leitfaden zum Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung.
Kleinunternehmer-Rechnung: So sieht sie aus
Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis. Folgende Pflichtangaben müssen enthalten sein:
- Vollständiger Name und Adresse (deine und die des Kunden)
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung und Leistungszeitraum
- Nettobetrag – kein Steuerausweis
- Pflichthinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG
Beim Hinweis bist du seit 2025 flexibler: Eine umgangssprachliche Formulierung genügt, etwa "Umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer nach §19 UStG" oder "Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß §19 UStG". Wichtig: Du darfst keine Prozentzahl und keinen Steuerbetrag ausweisen – auch nicht "0 % MwSt". Tust du es doch, schuldest du die ausgewiesene Steuer trotzdem dem Finanzamt.
Bei Rechnungen bis 250 € brutto reicht eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung. Welche zehn Felder bei größeren Rechnungen Pflicht sind, zeigt unser Überblick zu den Pflichtangaben auf der Rechnung.
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Weniger Bürokratie: UStVA, Jahreserklärung und E-Rechnung
Der größte praktische Vorteil der Regelung ist der Wegfall von Umsatzsteuer-Pflichten:
- Keine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA): Da du keine Umsatzsteuer schuldest und keine Vorsteuer ziehst, entfällt die monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung.
- Keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung: Seit dem Besteuerungszeitraum 2024 müssen Kleinunternehmer durch das Wachstumschancengesetz auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben – außer das Finanzamt fordert dazu auf oder du fällst unter Sonderfälle wie die Steuerschuldumkehr nach §13b UStG. Details dazu im Artikel Kleinunternehmer und die Umsatzsteuererklärung.
- E-Rechnung: Ausstellen musst du als Kleinunternehmer keine E-Rechnungen. Aber: Seit dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können – eine E-Mail-Adresse reicht dafür aus. Was das konkret bedeutet, erklärt E-Rechnung für Kleinunternehmer.
Nicht entfallen sind die Einkommensteuererklärung und die Anlage EÜR – als Kleinunternehmer ermittelst du deinen Gewinn weiterhin über die Einnahmenüberschussrechnung.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Weniger Bürokratie: keine Umsatzsteuervoranmeldungen und keine USt-Jahreserklärung.
- Günstigere Preise für Privatkunden: Da keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird, kannst du Endverbrauchern niedrigere Preise anbieten – oder bei gleichem Bruttopreis mehr verdienen.
- Einfachere Buchhaltung: keine Trennung von Netto- und Bruttobeträgen, keine Vorsteuerverbuchung.
Nachteile: Kein Vorsteuerabzug
Der größte Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben zurückfordern. Kaufst du Ausrüstung, Software oder Bürobedarf und zahlst 19 % MwSt., bleibt das ein voller Kostenpunkt für dich.
Beispiel: Ein Laptop für 1.000 Euro netto kostet dich als Kleinunternehmer 1.190 Euro – als regelbesteuerter Unternehmer effektiv nur 1.000 Euro, weil du die 190 Euro Vorsteuer zurückbekommst.
Hinzu kommt ein Image-Aspekt: Manche Geschäftskunden lesen am fehlenden Umsatzsteuerausweis ab, dass du wenig Umsatz machst. Welche Nachteile in der Praxis am schwersten wiegen, beleuchtet Kein Kleinunternehmer werden: die 3 wichtigsten Gründe.
Freiwilliger Verzicht: 5 Jahre Bindung
Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren – sinnvoll, wenn du hohe Anfangsinvestitionen mit viel Vorsteuer hast oder fast nur Geschäftskunden bedienst. Achtung: Dieser Verzicht bindet dich für fünf Kalenderjahre. Erst danach kannst du zurück in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Überlege dir den Schritt also gut.
Oft ist es sinnvoller, kein Kleinunternehmer zu sein, als einer zu werden. Sobald du in Ausrüstung investierst, vor allem Geschäftskunden hast oder mit Wachstum rechnest, verschenkst du als Kleinunternehmer Vorsteuer und Spielraum. Der Vorteil greift wirklich nur in einem engen Fall – wenn deine Kunden überwiegend Privatpersonen sind und du nicht stark wachsen willst. Ansonsten ist die Kleinunternehmerregelung kein klares Ja.
Peter BoykoGründer von NormanDie EU-Kleinunternehmerregelung ab 2025
Komplett neu seit 2025 (mit voller Wirkung 2026): Bisher galt die Befreiung nur für inländische Umsätze. Mit der EU-Kleinunternehmerregelung kannst du die Steuerbefreiung jetzt auch in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen, ohne dich dort einzeln umsatzsteuerlich registrieren zu müssen.
So funktioniert es:
- Du registrierst dich einmalig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und gibst an, in welchen EU-Ländern du die Regelung nutzen willst.
- Du erhältst eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-IdNr.), die mit dem Länderkürzel beginnt und auf "-EX" endet (z. B.
DE…-EX). - Dein EU-weiter Gesamtumsatz darf 100.000 Euro im Jahr nicht überschreiten – zusätzlich gelten die nationalen Grenzen jedes Landes.
- Du gibst quartalsweise eine Umsatzmeldung beim BZSt ab, jeweils bis zum Monatsende nach Quartalsende (30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar).
Für rein national tätige Selbstständige ändert sich nichts. Wer aber Kunden im EU-Ausland hat, kann sich damit aufwändige Registrierungen sparen.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung lohnt sich vor allem, wenn:
- du überwiegend Privatkunden (B2C) hast,
- deine Betriebsausgaben gering sind (wenig Vorsteuer zu holen),
- du dich in der Startphase mit unsicherem Umsatzniveau befindest.
Sie lohnt sich weniger, wenn du hauptsächlich B2B-Kunden hast (die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und denen die MwSt. egal ist) oder regelmäßig teure Ausrüstung kaufst, deren Vorsteuer du verschenkst.
Verwechsle die Kleinunternehmerregelung nicht mit dem Kleingewerbe: Das eine ist eine umsatzsteuerliche Wahl (§19 UStG), das andere eine gewerberechtliche Größe. Den Unterschied erklärt Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Umsatzgrenze gilt 2026 für Kleinunternehmer?
Dein Vorjahresumsatz muss unter 25.000 Euro liegen und dein laufender Jahresumsatz unter 100.000 Euro. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 Euro, wirst du ab genau dem Umsatz, mit dem du die Grenze reißt, umsatzsteuerpflichtig. Liegst du nur über der 25.000-€-Vorjahresgrenze, wechselst du erst zum 1. Januar des Folgejahres.
Muss ein Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Seit dem Steuerjahr 2024 in der Regel nicht mehr – weder die jährliche Umsatzsteuererklärung noch die Voranmeldungen. Ausnahmen: Aufforderung durch das Finanzamt oder Sonderfälle wie die Steuerschuldumkehr nach §13b UStG.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Für rein inländische Umsätze reicht die Steuernummer. Eine USt-IdNr. brauchst du, sobald du Waren oder Leistungen aus dem EU-Ausland beziehst oder dort erbringst.
Kann ich freiwillig auf die Regelung verzichten?
Ja. Der Verzicht lohnt sich bei hohen Investitionen oder reinem B2B-Geschäft – bindet dich aber fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung.
Muss ein Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Du musst aber seit 2025 E-Rechnungen empfangen können; eine E-Mail-Adresse genügt.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung 2026 bietet besonders Berufseinsteigern einen einfachen Start mit weniger Bürokratie. Die Grenze von 25.000 Euro macht sie für mehr Selbstständige zugänglich – die neue harte 100.000-€-Obergrenze verlangt aber, dass du deinen laufenden Umsatz im Blick behältst. Wer wächst und die Grenze überschreitet, wechselt in die reguläre Umsatzbesteuerung – dann lohnt sich Norman KI-Buchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldungen und Belege automatisch verwaltet. Mehr zu Steuern für Selbstständige findest du auf unserer Übersichtsseite.
Wenn die Grenze fällt, übernimmt Norman die Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer stellst du in Norman Rechnungen mit dem korrekten §19-Hinweis – kostenlos und unbegrenzt. Überschreitest du die Grenze, schaltet Norman nahtlos auf Regelbesteuerung um: Umsatzsteuer auf der Rechnung, automatische UStVA und Vorsteuerabzug aus deinen Belegen. So verpasst du den Wechsel nicht.