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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) 2026: Was eBay, Etsy & Vinted ans Finanzamt melden

Seit 2023 melden Plattformen wie eBay, Etsy und Vinted Verkäuferdaten ans Finanzamt. 2026 kommen die ersten Briefe — was übermittelt wird, ab welcher Schwelle, wann Privatverkäufe steuerfrei bleiben und wann du ein Gewerbe brauchst.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Seit dem 1. Januar 2023 sind digitale Plattformen wie eBay, Etsy, Vinted, Amazon, Airbnb und Uber verpflichtet, jährlich Verkäuferdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) — die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7. Die ersten massenhaften Datenabgleiche zwischen Plattformen und Finanzämtern werden 2026 sichtbar — und führen zu vielen Briefen aus dem Finanzamt.

Kurz & knapp: PStTG in 30 Sekunden

  • Was ist das? Eine reine Meldepflicht der Plattformen — kein neues Steuerrecht. Gemeldet wird einmal im Jahr ans BZSt, bis zum 31. Januar des Folgejahres.
  • Ab wann wirst du gemeldet? Sobald du auf einer Plattform mehr als 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 € Umsatz im Jahr machst — eine der beiden Grenzen reicht.
  • Heißt gemeldet = Steuer? Nein. Echte Privatverkäufe gebrauchter Alltagsgegenstände bleiben steuerfrei, egal wie viele. Steuer fällt nur an, wenn du gewerblich handelst oder Wertgegenstände mit Gewinn binnen eines Jahres weiterverkaufst.
  • Brief erhalten? Nicht ignorieren. Prüfen, ob privat oder gewerblich — und bei gewerblicher Tätigkeit Gewerbe nachmelden und EÜR erstellen.
Meldeweg der PStTG-Daten von der Plattform über das BZSt zum Finanzamt mit Schwellen und übermittelten Datenfeldern
So läuft die PStTG-Meldung: Ab 30 Verkäufen oder 2.000 € Umsatz meldet die Plattform Name, Steuer-ID, IBAN und Quartalsumsätze über das BZSt ans Finanzamt.

Was ist das PStTG?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, Daten ihrer aktiven Anbieter ans BZSt zu melden — einmal pro Jahr, bis zum 31. Januar des Folgejahres. Ziel: Steuerhinterziehung durch nicht deklarierte Plattformeinkünfte aufdecken. Das geschätzte Steuerausfallvolumen pro Jahr in Deutschland liegt bei über 300 Millionen Euro.

Die Meldung für das Kalenderjahr 2025 war also bis Ende Januar 2026 fällig. Das Finanzamt erhält die Daten in der Folge gefiltert über die Steuer-ID und kann sie mit deinen Steuererklärungen abgleichen. Wichtig zum Verständnis: Das PStTG schafft kein neues Steuerrecht. Ob und wie viel Steuer anfällt, entscheidet weiterhin das normale Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht. Neu ist nur, dass das Finanzamt deine Plattform-Einkünfte jetzt automatisch sieht.

Welche Plattformen sind betroffen?

Betroffen sind alle Plattformen, die folgende Geschäfte vermitteln:

GeschäftsartBeispiel-Plattformen
WarenverkaufeBay, Etsy, Vinted, Amazon Marketplace, Kleinanzeigen Marktplatz, Momox, Vestiaire Collective, Shpock
Vermietung von ImmobilienAirbnb, Booking.com (Privatvermietung), Wimdu
Vermietung von Fahrzeugen / beweglichen SachenSnappCar, Drivy, Getaround
Persönliche DienstleistungenUber, Lieferando (für Restaurants), Helpling, MyHammer

Nicht betroffen ist der reine Kleinanzeigen-Bereich ohne integrierte Zahlungsabwicklung — sobald aber „Sicher bezahlen“ oder ein vergleichbares Bezahlsystem läuft, gilt die Meldepflicht.

Meldeschwelle: 30 Verkäufe oder 2.000 €

Eine Meldung erfolgt nur, wenn im Kalenderjahr mindestens eines dieser Kriterien überschritten wird:

  • mehr als 30 relevante Verkäufe (Transaktionen), oder
  • mehr als 2.000 € Bruttoumsatz (inklusive Versandkosten, vor Abzug der Plattformgebühren).

Wer als Hobbyverkäufer alte Sachen auf Vinted oder Kleinanzeigen veräußert und beide Schwellen unterschreitet, wird nicht gemeldet. Aber Achtung: Bei Vinted oder Kleinanzeigen ist man schneller über 30 Transaktionen, als man denkt — eine ausgemistete Garderobe sind locker 40 Einzelverkäufe. Und sobald eine der beiden Grenzen überschritten ist, meldet die Plattform alle Daten des Jahres, nicht nur die Verkäufe oberhalb der Schwelle.

SzenarioVerkäufe / JahrUmsatz / JahrGemeldet?
Einmal Keller ausgemistet12350 €Nein
Garderobe verkauft auf Vinted45900 €Ja (über 30 Verkäufe)
Wenige hochwertige Teile82.600 €Ja (über 2.000 €)
Regelmäßiger Etsy-Shop1206.000 €Ja (beide Grenzen)

Was wird konkret übermittelt?

Die Plattform meldet pro Anbieter:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Steuer-ID (die persönliche Identifikationsnummer, nicht die Steuernummer)
  • Kontoverbindung (IBAN)
  • Anzahl der Transaktionen pro Quartal
  • Bruttoumsatz pro Quartal, abzüglich einbehaltener Gebühren, Provisionen und Steuern
  • bei gewerblichen Anbietern zusätzlich die USt-IdNr. und Handelsregisternummer

Das Finanzamt sieht damit auf das Quartal genau, wie viel du wo verkauft hast — und vergleicht es mit deiner EÜR oder deiner Einkommensteuererklärung. Genau deshalb lohnt es sich, Plattform-Einnahmen von Anfang an im selben Quartalsraster zu erfassen, in dem auch gemeldet wird.

Gemeldet heißt nicht steuerpflichtig: Privatverkauf richtig einordnen

Das ist der Punkt, an dem die meisten unnötig in Panik geraten. Eine Meldung bedeutet nicht, dass automatisch Steuer fällig wird. Entscheidend ist, was du verkaufst und mit welcher Absicht. Drei Fälle musst du auseinanderhalten:

FallWas gilt steuerlichRechtsgrundlage
Gebrauchte Alltagsgegenstände (Kleidung, Möbel, Bücher, Haushaltselektronik)Immer steuerfrei — egal wie viele, egal ob mit Gewinn§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Ausnahme „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“)
Wertgegenstände (Schmuck, Kunst, Münzen, Sammlerstücke, Krypto), Weiterverkauf binnen 1 JahrGewinn steuerpflichtig, aber Freigrenze 1.000 € pro Jahr§ 23 EStG (Spekulationsfrist)
Gelegentliche Leistungen / Vermietung (z. B. Bohrmaschine, Stellplatz)Freigrenze 256 € pro Jahr für sonstige Einkünfte§ 22 Nr. 3 EStG

Alltagsgegenstände sind der Normalfall. Wer die ausgemistete Garderobe, alte Möbel oder das gebrauchte Handy verkauft, zahlt keinen Cent Steuer — selbst dann nicht, wenn am Ende ein kleiner Gewinn entsteht und selbst bei hundert Verkäufen. Der Gesetzgeber hat „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ ausdrücklich aus der Besteuerung herausgenommen.

Wertgegenstände sind die Ausnahme. Verkaufst du Schmuck, Kunst, eine Uhrensammlung oder Münzen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, ist dieser Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft. Erst wenn die Summe aller solcher Gewinne im Jahr 1.000 € oder mehr beträgt, wird der Betrag steuerpflichtig (Freigrenze, seit 2024 von 600 € auf 1.000 € angehoben). Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn ohnehin steuerfrei.

Tipp bei Nebenjob: Wer neben einem Angestelltenverhältnis verkauft und dabei doch gewerbliche oder sonstige Nebeneinkünfte erzielt, hat über den Härteausgleich (§ 46 EStG) einen Puffer: Nebeneinkünfte bis 410 € im Jahr bleiben steuerfrei, bis 820 € werden sie nur teilweise herangezogen.

Wann brauchst du ein Gewerbe?

Sobald du Waren regelmäßig einkaufst, um sie weiterzuverkaufen (z. B. Vintage-Mode, gebrauchte Elektronik), oder selbst Produkte herstellst und verkaufst (handgemachte Ware auf Etsy), bist du gewerblich tätig — unabhängig vom PStTG. Das Finanzamt prüft drei Merkmale:

  • Wiederholung — du verkaufst planmäßig und regelmäßig, nicht einmalig.
  • Gewinnerzielungsabsicht — du willst einen Überschuss erwirtschaften.
  • Auftritt am Markt — du trittst wie ein Händler auf (Shop, Bewertungen, Mengen).

Treffen diese Merkmale zu, musst du ein Gewerbe anmelden (Kosten: 15–60 €), eine Steuernummer beantragen, ggf. die Kleinunternehmerregelung prüfen und die Einkünfte in der Anlage G (oder S für Freiberufler) angeben. Die komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung speziell für Plattform-Shops findest du unter Verkaufen auf Etsy. Mehr Kontext zu Status und Übergang liefern Freiberufler oder Gewerbetreibender und nebenberuflich selbstständig.

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Brief vom Finanzamt erhalten — was tun?

Wenn 2026 ein Brief mit dem Hinweis „Mitteilung nach § 14 PStTG“ oder „Plattformeinkünfte“ eintrifft, gilt:

  1. Nicht ignorieren. Das Finanzamt hat konkrete Daten — Schweigen wird als Verdunkelung gewertet, und es laufen Fristen.
  2. Einordnen, ob privat oder gewerblich. Waren es reine Privatverkäufe gebrauchter Alltagsgegenstände, genügt in der Regel eine kurze, sachliche schriftliche Erklärung mit Nachweisen (z. B. Screenshots der Verkäufe).
  3. Bei gewerblicher Tätigkeit: Gewerbe nachträglich anmelden, EÜR für die betroffenen Jahre erstellen und die Einkünfte nacherklären — ggf. über eine Selbstanzeige.

Eine Selbstanzeige vor Erhalt eines konkreten Bescheids verhindert in der Regel ein Steuerstrafverfahren. Aber die Tür schließt sich, sobald die Meldung beim Finanzamt eingegangen und der Fall „entdeckt“ ist — wer also weiß, dass er gewerblich verkauft hat, sollte nicht auf den Brief warten.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich Steuern zahlen, nur weil ich gemeldet werde?

Nein. Die Meldung ist nur eine Information ans Finanzamt. Steuer fällt erst an, wenn nach normalem Steuerrecht ein steuerpflichtiger Gewinn oder ein gewerblicher Umsatz vorliegt. Reine Privatverkäufe gebrauchter Alltagsgegenstände bleiben steuerfrei.

Werden auch Verkäufe unter der Schwelle gemeldet?

Nein. Liegst du im Kalenderjahr sowohl unter 30 Verkäufen als auch unter 2.000 € Umsatz auf einer Plattform, wird nichts übermittelt. Beachte aber: Jede Plattform zählt für sich — wer auf mehreren Plattformen aktiv ist, kann auf jeder einzeln gemeldet werden.

Zählt der Umsatz vor oder nach Abzug der Plattformgebühren?

Maßgeblich für die 2.000-€-Schwelle ist der Bruttoumsatz inklusive Versandkosten. Die Plattform meldet zusätzlich die einbehaltenen Gebühren separat, sodass das Finanzamt deinen Netto-Eingang nachvollziehen kann.

Ich verkaufe nur meine alten Klamotten auf Vinted — bin ich betroffen?

Du wirst eventuell gemeldet (wenn du über 30 Verkäufe kommst), zahlst aber keine Steuer. Gebrauchte Kleidung ist ein „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ und damit nach § 23 EStG steuerfrei — unabhängig von der Stückzahl.

Was passiert, wenn ich den Brief ignoriere?

Das Finanzamt kann den Umsatz schätzen, Steuern festsetzen und bei vermuteter Absicht ein Steuerstrafverfahren einleiten. Eine kurze, ehrliche Antwort ist immer besser als Schweigen — gerade weil die Behörde die Daten bereits hat.

Gilt das PStTG auch für Airbnb und Uber?

Ja. Neben dem Warenverkauf erfasst das Gesetz die Vermietung von Immobilien (Airbnb, Booking.com), die Vermietung von Fahrzeugen sowie persönliche Dienstleistungen (Uber, Helpling). Auch hier gelten die Schwellen von 30 Transaktionen oder 2.000 €.

Fazit

Das PStTG ändert nichts am Steuerrecht — es macht Plattform-Einkünfte nur für das Finanzamt sichtbar. Wer gebrauchte Alltagsgegenstände verkauft, bleibt steuerfrei, auch bei einer Meldung. Wer aber regelmäßig auf Etsy, eBay oder Vinted mit Gewinnabsicht handelt und die Schwellen von 30 Transaktionen oder 2.000 € überschreitet, sollte 2026 spätestens prüfen, ob ein Gewerbe nötig ist — und die Einnahmen sauber dokumentieren.

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