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Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2026: Anleitung, Anlage EÜR und Fristen

Die EÜR ist die wichtigste Steuerpflicht für Freiberufler und Selbstständige. Hier erfährst du, wer sie erstellen muss, wie sie aufgebaut ist und was du absetzen kannst.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form der steuerlichen Gewinnermittlung in Deutschland. Wer seinen Gewinn nicht per doppelter Buchführung ermittelt – Freiberufler, kleine Gewerbetreibende, GbRs –, reicht sie jährlich beim Finanzamt ein; sie bildet die Grundlage für die Einkommensteuer. In diesem Leitfaden erfährst du, was die EÜR ist, wer sie erstellen muss, wie du sie ausfüllst und welche Fristen 2026 gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Formel: Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn (§ 4 Abs. 3 EStG). Keine Bilanz, kein Inventar.
  • Wer: Freiberufler ohne Umsatzgrenze sowie Gewerbetreibende bis 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn im Jahr (§ 141 AO). GmbH und UG dürfen keine EÜR machen.
  • Womit: Die amtliche Anlage EÜR musst du seit 2017 elektronisch über ELSTER abgeben – eine formlose Aufstellung auf Papier akzeptiert das Finanzamt nicht mehr.
  • Wann: Für das Steuerjahr 2025 bis 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater), mit Steuerberater bis 1. März 2027.
  • Prinzip: Es zählt das Datum von Zahlungseingang und -ausgang (Zufluss-/Abflussprinzip, § 11 EStG), nicht das Rechnungsdatum.

Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Du stellst deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber – was übrig bleibt, ist dein steuerpflichtiger Gewinn. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung brauchst du keine Bilanz, keine Inventur und keine Handelsbücher.

Maßgeblich ist das Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG): Eine Einnahme zählt in das Jahr, in dem das Geld auf deinem Konto eingeht – nicht, wann du die Rechnung gestellt hast. Eine Ausgabe zählt in das Jahr, in dem du sie bezahlst. Eine Ausnahme ist die 10-Tage-Regel für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel.

Wer muss eine EÜR machen?

Ob du eine EÜR oder eine Bilanz erstellen musst, hängt von deiner Rechtsform und deinen Grenzwerten ab:

Wer du bistGewinnermittlung
Freiberufler (Katalog- & ähnliche Berufe)EÜR – ohne Umsatz- oder Gewinngrenze
Gewerbetreibende unter den SchwellenEÜR möglich
Gewerbetreibende über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € GewinnPflicht zur Bilanz (§ 141 AO)
Eintrag im Handelsregister (e. K., OHG, KG)Pflicht zur Bilanz (§ 238 HGB)
GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AGimmer doppelte Buchführung – EÜR ausgeschlossen

Die Grenzen von 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn gelten seit dem Wachstumschancengesetz für Wirtschaftsjahre ab 2024 (vorher 600.000 € / 60.000 €). Erst wenn du sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitest, fordert dich das Finanzamt per Bescheid zur Bilanzierung auf. Wie der Wechsel dann abläuft, liest du im Leitfaden von der EÜR zur Bilanzierung.

Aufbau der EÜR: Einnahmen und Ausgaben

Die EÜR besteht aus zwei Blöcken, die in der amtlichen Anlage EÜR zeilenweise abgefragt werden:

Betriebseinnahmen – alle Zahlungen für deine Leistungen: Honorare, Rechnungsbeträge, Aufwandsentschädigungen, vereinnahmte Umsatzsteuer und entnommene Gegenstände. Bist du umsatzsteuerpflichtig, trägst du Netto-Betrag und Umsatzsteuer getrennt ein; als Kleinunternehmer gibst du nur die Brutto-Beträge ohne USt an.

Betriebsausgaben – alle geschäftlich veranlassten Kosten: Wareneinkauf, Software, Büromaterial, Miete, Fahrtkosten, Telefon, Versicherungen, gezahlte Vorsteuer und Abschreibungen.

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben

Den genauen Zeilenaufbau – von Zeile 11 (Betriebseinnahmen) bis zur Vorsteuer und den Anlagenabgängen – und ein Excel-Muster findest du in unserer EÜR-Vorlage.

Ablauf der EÜR: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergeben den Gewinn, der über die Anlage EÜR per ELSTER in die Einkommensteuer fließt.
Der Weg der EÜR: vom Gewinn über die Anlage EÜR (ELSTER) zur Einkommensteuer.

Was kannst du als Betriebsausgaben absetzen?

Fast alles, was du nachweislich für deine Tätigkeit brauchst, mindert deinen Gewinn. Die wichtigsten Positionen und ihre Grenzen 2026:

AusgabeWas 2026 gilt
Häusliches Arbeitszimmer / HomeofficeTagespauschale 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr (= 210 Tage) – oder anteilige Raumkosten bei eigenem Arbeitszimmer
Fahrtkosten0,30 €/km, ab dem 21. Kilometer 0,38 €/km – oder tatsächliche Kosten
Hard- & Software (GWG)Sofortabschreibung bis 800 € netto Anschaffungskosten
Geräte über 800 € nettoAbschreibung über die Nutzungsdauer (AfA) im Anlagenverzeichnis
Telefon & Internetbis 20 % der Kosten pauschal oder tatsächlicher betrieblicher Anteil
Fortbildung & Fachliteraturvoll absetzbar
Berufsverbände & Berufshaftpflichtals Betriebsausgabe absetzbar
Verpflegung auf GeschäftsreisenPauschale 14 € (8–24 Std. abwesend) bzw. 28 € (ganzer Tag)

Geräte zwischen 250 € und 1.000 € netto kannst du wahlweise in einen Sammelposten legen und über fünf Jahre abschreiben. Mehr zur Sofortabschreibung steht im Beitrag zur GWG-Grenze. Achte auf die saubere Trennung: Krankenversicherung, Altersvorsorge und Spenden gehören nicht in die EÜR, sondern als Sonderausgaben in die Einkommensteuererklärung.

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EÜR erstellen: Schritt für Schritt

1. Belege sammeln und kategorisieren. Bewahre alle Einnahmen- (Rechnungen, Kontoauszüge) und Ausgaben-Belege (Quittungen) strukturiert auf. GoBD-konforme digitale Archivierung ist zulässig – das Foto der Quittung reicht, wenn es unveränderbar gespeichert wird.

2. Einnahmen erfassen. Liste alle Betriebseinnahmen des Jahres nach dem Zuflussprinzip auf – getrennt nach Netto und USt, falls du umsatzsteuerpflichtig bist.

3. Ausgaben kategorisieren. Ordne jede Ausgabe einer Kategorie zu, die einer Zeile der amtlichen Anlage EÜR entspricht. So lässt sich das Formular später ohne Suchen ausfüllen.

4. Anlage EÜR ausfüllen. Übertrage die Summen in die amtliche Anlage EÜR. Die Anlage führt dich durch alle Standardkategorien und berechnet den Gewinn automatisch.

5. Elektronisch übermitteln. Die Anlage EÜR ist Teil deiner Einkommensteuererklärung und wird zusammen mit ihr per ELSTER übermittelt.

Anlage EÜR und ELSTER: die elektronische Pflicht

Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die Anlage EÜR für alle Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG verpflichtend – und sie muss elektronisch authentifiziert ans Finanzamt übermittelt werden. Die früher mögliche formlose Gewinnermittlung auf einem Blatt Papier (bei Betriebseinnahmen unter 17.500 €) gibt es nicht mehr. Auch wer nur ein paar hundert Euro nebenbei verdient, füllt dieselbe Anlage aus.

Übermitteln kannst du sie kostenlos über Mein ELSTER, mit einer Steuersoftware oder direkt aus deiner Buchhaltung. Eine reine Papierabgabe akzeptiert das Finanzamt nur noch in eng begrenzten Härtefällen.

Fristen und Aufbewahrung 2026

Steuerjahr 2025Frist
Abgabe ohne Steuerberater31. Juli 2026
Abgabe mit Steuerberater1. März 2027 (der 28.02. fällt auf einen Sonntag)

Reichst du verspätet ein, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat festsetzen (mindestens 25 € je Monat).

Aufbewahrung: Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde die Frist für Buchungsbelege zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt (für alle Belege, deren 10-Jahres-Frist Ende 2024 noch nicht abgelaufen war). Aufzeichnungen und die EÜR selbst bewahrst du weiterhin zehn Jahre auf.

EÜR vs. Bilanz: Was gilt für dich?

Für die allermeisten Freiberufler und kleinen Selbstständigen bleibt die EÜR dauerhaft die richtige – und die einfachere – Wahl: kein Jahresabschluss, kein Steuerberater-Zwang, keine Inventur. Erst wenn dein Umsatz über 800.000 € oder dein Gewinn über 80.000 € steigt oder du dich ins Handelsregister einträgst, wird die doppelte Buchführung zur Pflicht. Den genauen Ablauf samt Übergangsgewinn erklärt der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung.

Expertenmeinung
Der häufigste Fehler, den wir im Support sehen, ist kein Buchhaltungsfehler. Es ist ein Zuordnungsfehler. Leute packen Krankenversicherung, Altersvorsorge oder das mit ihrer Anstellung zusammenhängende Arbeitszimmer in die EÜR, obwohl das in die Einkommensteuererklärung gehört. Die EÜR ist nur dein Betrieb – private Kosten und Erstattungen haben dort nichts zu suchen.
Peter BoykoPeter BoykoGründer von Norman

Häufige Fragen zur EÜR

Wer muss eine EÜR abgeben?

Alle, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln: Freiberufler ohne Umsatzgrenze sowie Gewerbetreibende, GbRs und Einzelunternehmer, die nicht zur Bilanz verpflichtet sind (unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn). GmbHs und UGs sind ausgeschlossen – sie bilanzieren immer.

Wo finde ich die Anlage EÜR?

In Mein ELSTER unter „Alle Formulare → Einkommensteuer → Anlage EÜR" oder als PDF-Muster auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Abgeben darfst du sie aber nur elektronisch, nicht als ausgedrucktes PDF.

Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR machen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich nur von der Umsatzsteuer, nicht von der Gewinnermittlung. Du füllst dieselbe Anlage EÜR aus, trägst die Beträge aber brutto ohne Umsatzsteuer ein. Seit 2025 liegt die Grenze bei 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr.

Kann ich die EÜR selbst machen – ohne Steuerberater?

Ja. Bei überschaubaren Einnahmen und Ausgaben ist die EÜR gut allein zu schaffen, besonders mit einer Buchhaltungssoftware, die die Anlage EÜR vorbereitet und per ELSTER überträgt. Einen Steuerberater brauchst du erst, wenn es komplexer wird – dann verlängert sich auch deine Abgabefrist.

Was passiert bei einem Verlust?

Sind deine Ausgaben höher als deine Einnahmen, weist die EÜR einen Verlust aus. Dieser senkt dein zu versteuerndes Einkommen und lässt sich über den Verlustvortrag mit Gewinnen späterer Jahre verrechnen – gerade in der Gründungsphase ein wertvoller Effekt.

Fazit

Die EÜR ist überschaubar – aber vergessene Betriebsausgaben und eine verpasste Frist kosten bares Geld. Mit KI-Buchhaltung von Norman erfasst du Einnahmen und Ausgaben laufend, die Belege werden automatisch den richtigen EÜR-Zeilen zugeordnet, und am Jahresende ist die Anlage EÜR kein Großprojekt mehr. Jetzt kostenlos starten.

EÜR auf Knopfdruck statt Jahresend-Chaos

Die EÜR ist nur lästig, wenn du sie erst im Juli aus einem Schuhkarton voller Belege zusammensuchst. Norman erfasst Einnahmen und Ausgaben laufend aus deinen Bankumsätzen, kategorisiert sie per KI nach den Zeilen der Anlage EÜR und bereitet das Formular für ELSTER vor. Buchhaltung und Rechnungen sind kostenlos, der volle Steuerumfang inklusive EÜR-Übermittlung beginnt bei 12 €/Monat.