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Kamera absetzen 2026: GWG oder 7 Jahre AfA?

Anders als beim Laptop gilt für Kameras keine Ein-Jahres-Regel: Bis 800 € netto sofort komplett absetzen, darüber 7 Jahre AfA. So setzt du Kamera, Objektive und Zubehör 2026 als Selbstständiger oder GmbH richtig ab.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Eine neue Kamera fürs Business ist selten ein Schnäppchen: Eine spiegellose Vollformatkamera kostet schnell 2.000 bis 3.000 €, ein gutes Objektiv legt nochmal drauf. Die gute Nachricht: Als Selbstständiger, Fotograf oder GmbH kannst du die Kamera von der Steuer absetzen. Die schlechte: Anders als beim Laptop greift hier keine Ein-Jahres-Sonderregel — eine Kamera ist keine Computerhardware.

Damit entscheidet allein der Nettopreis, wie du absetzt: Bis 800 € netto ist die Kamera ein geringwertiges Wirtschaftsgut und sofort zu 100 % abziehbar. Darüber landet sie in der amtlichen AfA-Tabelle — und die schreibt für Foto- und Videogeräte eine Nutzungsdauer von 7 Jahren vor.

Hier kommen die Regeln, mit denen du Kamera, Objektive und Zubehör 2026 sauber in der EÜR oder im Jahresabschluss der GmbH unterbringst — inklusive Vorsteuer, privater Mitnutzung und zwei Hebeln, mit denen du die Steuerlast vorziehst.

Regel 1: Die entscheidende Grenze — 800 € netto

Ob Sofortabzug oder Abschreibung über Jahre hängt am Nettokaufpreis des einzelnen Geräts:

  • Bis 800 € netto (§6 Abs. 2 EStG): Die Kamera ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und im Kaufjahr zu 100 % absetzbar. Brutto entspricht das bei 19 % Umsatzsteuer 952 €. Eine Action-Cam oder eine Einsteiger-Systemkamera für 700 € netto landet also komplett in der EÜR des Anschaffungsjahres.
  • Über 800 € netto: Es greift die lineare AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (mehr dazu in Regel 2).

Wichtig: Die 800-€-Grenze gilt pro Gerät, nicht pro Rechnung. Und ab netto 250,01 € musst du jedes GWG in ein laufendes Verzeichnis eintragen (Anschaffungsdatum, Hersteller, Modell, Seriennummer, Preis). Die Details stehen in unserem Leitfaden zur GWG-Grenze und Sofortabschreibung. Anders als beim Laptop — der dank BMF-Regel auch über 800 € sofort voll abziehbar ist — gibt es diese Abkürzung für Kameras nicht.

Regel 2: Über 800 € — 7 Jahre lineare AfA

Kostet die Kamera netto mehr als 800 €, schreibst du sie nach der amtlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter ab. Für Foto-, Film- und Videogeräte ist dort eine Nutzungsdauer von 7 Jahren hinterlegt — deutlich länger als bei vielen anderen Geräten.

Beispiel: Du kaufst am 15. Mai 2026 eine Systemkamera für 2.520 € netto. Die AfA von 360 € pro Jahr (2.520 € ÷ 7) läuft zeitanteilig:

  • 2026: 8 von 12 Monaten (Mai–Dezember) → 240 €
  • 2027 bis 2032: je 360 €
  • 2033 (Rest): 120 €

Die zeitanteilige Berechnung im Kaufjahr (pro rata temporis) schreibt §7 Abs. 1 Satz 4 EStG vor. Für GmbHs läuft die Buchung direkt ins Anlageverzeichnis — die Mechanik erklären wir im Leitfaden zu Abschreibungen in der GmbH.

Regel 3: Vorsteuer — die 19 % zurückholen

Bist du vorsteuerabzugsberechtigt (Regelbesteuerung, keine Kleinunternehmerregelung), holst du dir die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück — und zwar sofort im Voranmeldungszeitraum des Kaufs, unabhängig von der jahrelangen AfA. Bei einer Kamera für 3.000 € brutto sind das 478,99 € Vorsteuer auf einen Schlag.

Voraussetzung sind die Pflichtangaben nach §14 UStG auf der Rechnung: Name & Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr, Datum, Nettobetrag, USt-Satz und USt-Betrag. Kleinunternehmer setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe ab, ziehen aber keine Vorsteuer — ob sich der Verzicht bei einer teuren Kamera lohnt, klären wir im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Regel 4: Hobby oder Business? Die private Mitnutzung

Kameras schaut sich das Finanzamt genauer an als einen Drucker — denn Fotografieren ist für viele auch Hobby. Du musst die betriebliche Nutzung plausibel machen:

  • Unter 10 % betrieblich: kein Betriebsausgabenabzug — die Kamera bleibt Privatvermögen.
  • 10–90 % betrieblich: anteiliger Abzug. Bei 70 % beruflicher Nutzung setzt du 70 % von AfA und Vorsteuer ab.
  • Über 90 % betrieblich: voller Abzug, die Privatnutzung gilt als unwesentlich.

Wer hauptberuflich als Fotograf ein Gewerbe anmeldet oder die Kamera für Produktfotos, Reels und Kundenshootings einsetzt, begründet einen hohen betrieblichen Anteil leicht. Hilfreich ist eine kurze Dokumentation: Aufträge, Shooting-Termine, veröffentlichte Bilder. So steht der Abzug auch in der Betriebsprüfung.

Regel 5: Objektive, Zubehör & Speicherkarten

Rund um die Kamera fällt viel Zubehör an — das behandelst du jeweils einzeln:

  • Stativ, Speicherkarten, Kameratasche, Akkus, Reinigungsset: meist unter 800 € netto → GWG, sofort 100 % absetzbar.
  • Wechselobjektive: ein separat gekauftes Objektiv ist ein eigenes Wirtschaftsgut. Bis 800 € netto GWG, darüber eigene 7-Jahres-AfA. Kaufst du Body und Objektiv als Set auf einer Rechnung, behandelst du das Bundle als ein Wirtschaftsgut.
  • Mikrofone, Beleuchtung, Gimbal: eigenständige Geräte — gleiche 800-€-Logik.
  • Bildbearbeitungs-Software (Lightroom, Capture One als Abo): laufende Betriebsausgabe, voll im Zahlungsjahr abziehbar.

Buche Anlagegüter und laufende Kosten getrennt, damit das Anlageverzeichnis sauber bleibt.

IAB & Sammelposten: zwei Hebel für die Steuerlast

Zwei Optionen ziehen den Abzug vor:

  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Planst du den Kamerakauf, kannst du nach §7g EStG schon bis zu drei Jahre vorher 50 % der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abziehen — ideal, um in einem starken Jahr Steuer zu sparen. Details im IAB-Leitfaden für Selbstständige und GmbH.
  • Sammelposten (Pool-AfA): Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto kannst du in einen Sammelposten legen und über 5 Jahre gleichmäßig abschreiben (§6 Abs. 2a EStG) — eine Alternative zur Einzel-AfA, wenn die Kamera knapp über der GWG-Grenze liegt.

GoBD-konform buchen — und Norman macht den Rest

Egal ob 700 € oder 3.000 €: Seit GoBD verlangt das Finanzamt eine lückenlose, unveränderbare Dokumentation. Originalrechnung mit allen Pflichtangaben, korrekte Buchung im richtigen Konto, kein nachträgliches Ändern. Beleg verloren? Ein Eigenbeleg rettet die Betriebsausgabe — den Vorsteuerabzug aber nicht.

Norman erkennt beim Kamerakauf automatisch, ob GWG, 7-Jahres-AfA oder Sammelposten greift, bucht den Beleg ins richtige Konto und zieht die Vorsteuer in der Voranmeldung. Für GmbHs läuft das direkt ins Anlageverzeichnis und in den Jahresabschluss — siehe Steuern für GmbH und Steuern für Selbstständige.

Fazit

Kamera absetzen 2026 folgt einer klaren Logik: Bis 800 € netto sofort zu 100 %, darüber 7 Jahre lineare AfA — die Ein-Jahres-Regel für Computer gilt hier nicht. Die Vorsteuer holst du dir trotzdem sofort zurück, die private Mitnutzung teilst du sauber auf, Objektive und Zubehör behandelst du einzeln. Wer den Kauf plant, zieht mit IAB oder Sammelposten zusätzlich Steuerlast vor. Diszipliniert dokumentiert, holst du aus jeder Kamera das steuerliche Maximum — und stehst in der Betriebsprüfung sauber da.

Norman übernimmt die operative Arbeit im Hintergrund

Von Rechnungen bis Buchhaltung: Norman organisiert wiederkehrende Finanzarbeit, damit du Fristen sauber einhältst und weniger manuell nachhalten musst.