Steuervorauszahlung 2026: Termine, Berechnung und Herabsetzung fuer Selbststaendige
Steuervorauszahlung 2026 fuer Selbststaendige: Quartalstermine fuer Einkommen- und Gewerbesteuer, Berechnung mit Grundfreibetrag 12.348 Euro, Herabsetzungsantrag und Schonfrist.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Als Selbstständiger zahlst du deine Einkommensteuer nicht erst mit der Steuererklärung, sondern vierteljährlich im Voraus. Das Finanzamt setzt diese Steuervorauszahlung auf Basis deines letzten Steuerbescheids fest — und bei Gewerbetreibenden kommt die Gewerbesteuer-Vorauszahlung an die Gemeinde noch obendrauf. Wer die Termine kennt, die Höhe versteht und bei sinkenden Einnahmen rechtzeitig eine Herabsetzung beantragt, vermeidet Liquiditätsengpässe und Säumniszuschläge.
Das Wichtigste in Kürze
- Termine Einkommensteuer 2026: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember — jeweils ans Finanzamt (§ 37 EStG).
- Termine Gewerbesteuer 2026: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November — an die Gemeinde (§ 19 GewStG). Fällt der Termin aufs Wochenende, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
- Berechnung: Das Finanzamt nimmt die Einkommensteuer aus deinem letzten Bescheid und teilt sie durch vier. Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348 €.
- Ab wann: Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und 100 € pro Quartal erreichen.
- Herabsetzung: Sinkt dein Gewinn, kannst du jederzeit formlos oder über ELSTER eine Herabsetzung beantragen — mit BWA oder Gewinnprognose als Nachweis.
- Schonfrist: Bei Überweisung gilt eine 3-tägige Schonfrist; danach drohen Säumniszuschläge von 1 % pro Monat.
Was ist die Steuervorauszahlung?
Die Steuervorauszahlung ist eine vierteljährliche Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuer — und bei Gewerbetreibenden zusätzlich auf die Gewerbesteuer. Das Finanzamt setzt die Höhe auf Basis deines letzten Einkommensteuerbescheids fest. Damit stellt der Staat sicher, dass Steuerpflichtige ihre Steuerlast nicht erst am Jahresende auf einen Schlag begleichen müssen, sondern über das Jahr verteilt zahlen.
Betroffen sind vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, denn bei ihnen wird — anders als bei Angestellten — keine Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten. Die Vorauszahlung ist also der Mechanismus, mit dem das Finanzamt die laufende Einkommensteuer von Selbstständigen einzieht.
Wichtig: Die Steuervorauszahlung ist nicht mit der Umsatzsteuervoranmeldung zu verwechseln. Während die Vorauszahlung deine Einkommensteuer betrifft, handelt es sich bei der Umsatzsteuervoranmeldung um die regelmäßige Meldung und Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Wer muss Vorauszahlungen leisten?
Nicht jeder Selbstständige bekommt automatisch einen Vorauszahlungsbescheid. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen erst fest, wenn sie eine Mindesthöhe erreichen:
- Mindestens 400 € im Kalenderjahr und mindestens 100 € pro Quartal (§ 37 Abs. 5 EStG). Liegt deine voraussichtliche Steuer darunter, verzichtet das Finanzamt auf Vorauszahlungen — du zahlst dann erst mit der Steuererklärung.
- Grundlage ist der letzte Bescheid. Solange noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt — typisch im Gründungsjahr — schätzt das Finanzamt dein Einkommen oft anhand deines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Es lohnt sich, diese Schätzung realistisch anzugeben.
- Auch Angestellte mit Nebeneinkünften können betroffen sein, etwa bei Mieteinnahmen oder einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, wenn diese Einkünfte nicht durch den Lohnsteuerabzug abgedeckt sind.
Termine 2026
Selbstständige müssen je nach Tätigkeit zwei getrennte Vorauszahlungen im Blick behalten: die Einkommensteuer ans Finanzamt und — bei Gewerbebetrieben — die Gewerbesteuer an die Gemeinde. Beide sind viermal jährlich fällig, aber zu unterschiedlichen Terminen:
| Steuerart | Termine 2026 | Empfänger |
|---|---|---|
| Einkommensteuer-Vorauszahlung | 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember | Finanzamt |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November | Gemeinde / Stadtkasse |
Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag. 2026 betrifft das die Gewerbesteuer: Der 15. Februar und der 15. November fallen auf einen Sonntag (Zahlung bis 16. Februar bzw. 16. November), der 15. August auf einen Samstag (bis 17. August). Die Einkommensteuer-Termine liegen 2026 alle auf Werktagen.
Für Banküberweisungen gilt zusätzlich eine dreitägige Schonfrist: Die Zahlung muss spätestens drei Tage nach dem Fälligkeitstermin auf dem Konto des Finanzamts bzw. der Gemeinde eingegangen sein. Am sichersten ist ein SEPA-Lastschriftmandat — dann wird der Betrag automatisch und pünktlich abgebucht. Einen vollständigen Überblick über alle Steuertermine findest du in unserem Steuerkalender und im Beitrag zu den Umsatzsteuer-Fristen 2026.
So berechnet das Finanzamt die Höhe
Die Höhe der Steuervorauszahlung richtet sich nach dem letzten Einkommensteuerbescheid. Das Finanzamt nimmt deine festgesetzte Einkommensteuer als Ausgangswert und teilt sie durch vier. Für die Einschätzung deiner eigenen Steuerlast 2026 gelten folgende Eckdaten:
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 € — bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
- Progressiver Tarif: Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %, der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab rund 68.481 €. Ab 277.826 € folgt die sogenannte Reichensteuer mit 45 %.
- Solidaritätszuschlag: Fällt für die meisten Selbstständigen weg. Er wird erst fällig, wenn deine festgesetzte Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung 2026) übersteigt — dann mit 5,5 %.
Rechenbeispiel
Angenommen, dein letzter Einkommensteuerbescheid weist bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € eine Einkommensteuer von 14.233 € aus (Durchschnittssteuersatz rund 23,7 %). Das Finanzamt teilt diesen Betrag durch vier:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 60.000 € |
| Festgesetzte Einkommensteuer 2026 | 14.233 € |
| Solidaritätszuschlag (unter 20.350 € Freigrenze) | 0 € |
| ÷ 4 Quartale | ≈ 3.558 € pro Quartal |
Da die festgesetzte Steuer von 14.233 € unter der Soli-Freigrenze liegt, fällt in diesem Beispiel kein Solidaritätszuschlag an. Die genaue Höhe deiner Vorauszahlung hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab (z. B. Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, weitere Einkünfte). Betreibst du ein Gewerbe, kommt die Gewerbesteuer-Vorauszahlung separat hinzu — wie sie für Kapitalgesellschaften funktioniert, liest du im Beitrag zur Steuervorauszahlung für GmbH und UG.
Rund 30 % deines Umsatzes für die Steuer zurückzulegen, ist eine gute Faustregel. Natürlich solltest du das an dein Geschäft anpassen — Software-Entwickler eher Richtung 35 %, im E-Commerce mit dünnen Margen auch mal unter 10 %. Verzinste Tagesgeldkonten sind dabei eine große Hilfe.
Peter BoykoGründer von NormanVorauszahlungen herabsetzen
Wenn dein Einkommen im laufenden Jahr deutlich niedriger ausfällt als im Jahr, das dem letzten Bescheid zugrunde liegt, kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Das ist besonders sinnvoll, wenn du gerade erst gegründet hast, einen großen Auftrag verloren hast oder saisonbedingte Schwankungen erlebst. So gehst du vor:
- Formloser Antrag: Ein einfaches Schreiben mit Begründung an dein zuständiges Finanzamt genügt.
- Über ELSTER: Der Antrag lässt sich auch elektronisch über das ELSTER-Portal stellen.
- Nachweise beifügen: Lege eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), eine Gewinnprognose oder andere Belege bei, die dein geringeres Einkommen plausibel machen.
- Frist: Ein Herabsetzungsantrag ist jederzeit möglich — sogar rückwirkend bis zu 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 37 Abs. 3 EStG). Am besten reichst du ihn rechtzeitig vor dem nächsten Vorauszahlungstermin ein, damit die Anpassung sofort greift.
Beachte: Setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen herab und dein tatsächliches Einkommen liegt am Jahresende doch höher, musst du die Differenz mit der Steuererklärung nachzahlen. Eine zu niedrige Vorauszahlung verschiebt die Last also nur — sie verschwindet nicht.
Kann das Finanzamt die Vorauszahlung erhöhen?
Ja. Das Finanzamt darf Vorauszahlungen nicht nur senken, sondern auch nachträglich anpassen, wenn ihm neue Informationen über höhere Einkünfte vorliegen — ebenfalls bis zu 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Eine nachträgliche Erhöhung nimmt das Finanzamt allerdings nur vor, wenn der Mehrbetrag mindestens 5.000 € für das Kalenderjahr erreicht (§ 37 Abs. 3 EStG).
In der Praxis bedeutet das: Wächst dein Gewinn stark, kann nach der nächsten Veranlagung ein Bescheid kommen, der die Vorauszahlungen erhöht und die zurückliegenden Quartale in einer Summe nachfordert. Wer mit steigenden Einnahmen rechnet, sollte diese Rücklage von Anfang an einplanen, statt sich von einer Nachforderung überraschen zu lassen.
Was passiert bei Nichtzahlung?
Wer die Steuervorauszahlung nicht fristgerecht leistet, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Säumniszuschlag: Für jeden angefangenen Monat der Verspätung berechnet das Finanzamt 1 % des rückständigen Betrags (abgerundet auf volle 50 €).
- Schonfrist: Die dreitägige Schonfrist gilt nur für Zahlungen per Banküberweisung. Geht das Geld innerhalb dieser Frist ein, entfällt der Säumniszuschlag.
- Vollstreckungsmaßnahmen: Bei dauerhaftem Zahlungsverzug kann das Finanzamt Kontopfändungen, Gehaltsabtretungen oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
- Stundung als Ausweg: Wenn du vorübergehend nicht zahlen kannst, beantrage frühzeitig eine Stundung. Damit lassen sich Vollstreckungsmaßnahmen häufig vermeiden.
Steuervorauszahlung mit Norman im Blick behalten
Die Steuervorauszahlung manuell zu verwalten, kostet Zeit und Nerven. Mit Norman behältst du jederzeit den Überblick über deine Steuerlast:
- Live-Steuerberechnung: Norman berechnet deine voraussichtliche Einkommensteuer in Echtzeit auf Basis deiner aktuellen Einnahmen und Ausgaben.
- Rücklagen-Dashboard: Das Dashboard zeigt dir genau, wie viel du für anstehende Steuervorauszahlungen zurücklegen solltest — keine bösen Überraschungen mehr.
- Zahlungserinnerungen: Norman erinnert dich rechtzeitig an die vierteljährlichen Zahlungstermine, damit du keine Frist verpasst und Säumniszuschläge vermeidest.

Häufige Fragen zur Steuervorauszahlung 2026
Wie oft kann ich eine Herabsetzung beantragen?
So oft, wie es deine Einkommenssituation erfordert. Das Finanzamt erwartet allerdings bei jedem Antrag eine nachvollziehbare Begründung. Bei sehr häufigen Anpassungen kann es zusätzliche Nachweise anfordern.
Was passiert mit zu viel gezahlten Vorauszahlungen?
Hast du über das Jahr mehr vorausgezahlt, als deine tatsächliche Steuer beträgt, erstattet dir das Finanzamt die Differenz mit dem Einkommensteuerbescheid. Das Geld ist also nicht verloren — es kommt nur erst nach der Veranlagung zurück. Deshalb lohnt sich ein Herabsetzungsantrag bei sinkenden Einnahmen schon aus Liquiditätsgründen.
Muss ich Vorauszahlungen leisten, obwohl ich Einspruch eingelegt habe?
Ja. Ein Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Du musst zunächst weiterzahlen, es sei denn, das Finanzamt gewährt auf Antrag eine Aussetzung der Vollziehung.
Gilt der Grundfreibetrag auch bei Vorauszahlungen?
Ja. Der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) ist bereits in den Einkommensteuertarif eingerechnet, auf dem die Vorauszahlung beruht. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen darunter, fällt keine Einkommensteuer und damit auch keine Vorauszahlung an.
Wo finde ich heraus, wie hoch meine Vorauszahlung ist?
Die Höhe steht in deinem Vorauszahlungsbescheid, den das Finanzamt zusammen mit oder nach dem Einkommensteuerbescheid verschickt. Mit Norman siehst du deine voraussichtliche Steuerlast außerdem laufend, ohne auf den Bescheid warten zu müssen.
Fazit
Die Steuervorauszahlung gehört zu den wichtigsten steuerlichen Pflichten für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Wer die Termine kennt — 10. März, Juni, September und Dezember für die Einkommensteuer, 15. Februar, Mai, August und November für die Gewerbesteuer —, die Berechnung versteht und bei Bedarf rechtzeitig einen Herabsetzungsantrag stellt, vermeidet unnötige Nachzahlungen und Säumniszuschläge.
Vergiss außerdem nicht, neben der Einkommensteuer-Vorauszahlung auch deine Umsatzsteuervoranmeldung im Blick zu behalten — sie ist eine weitere regelmäßige Meldepflicht, die für die meisten Selbstständigen gilt.
Wie hoch wird deine nächste Vorauszahlung? Norman weiß es schon heute
Norman berechnet deine voraussichtliche Steuerlast in Echtzeit aus deinen laufenden Einnahmen und Ausgaben. Du siehst jederzeit, wie viel du zurücklegen musst — keine Vorauszahlung trifft dich mehr unvorbereitet.