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Grundfreibetrag 2026: Höhe, Tabelle und Berechnung für Selbstständige

Grundfreibetrag 2026: 12.348 € für Singles, 24.696 € für Verheiratete. So wirkt der steuerfreie Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif — mit Tabelle, Rechenbeispiel und Tipps für Selbstständige.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, der komplett steuerfrei bleibt. 2026 liegt er bei 12.348 € für Singles und 24.696 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Erst auf jeden Euro darüber fällt Einkommensteuer an. Für Selbstständige ist der Grundfreibetrag besonders wichtig, weil bei ihnen — anders als bei Angestellten — keine Lohnsteuer einbehalten wird und sie ihre Steuerlast selbst im Blick behalten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 € für Einzelveranlagung, 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare (§ 32a EStG).
  • Was er bedeutet: Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Erst der Euro darüber wird besteuert.
  • Kein Antrag nötig: Der Grundfreibetrag ist fest in den Einkommensteuertarif eingebaut — das Finanzamt zieht ihn automatisch ab.
  • Gilt für alle: Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, Rentner. Die Einkunftsart spielt keine Rolle.
  • Steigt jährlich: 2025 lag er bei 12.096 €, 2024 bei 11.784 €. Die Anhebung gleicht Inflation und „kalte Progression“ aus.
  • Für Selbstständige zentral: Liegt dein voraussichtlicher Gewinn unter dem Grundfreibetrag, setzt das Finanzamt in der Regel keine Steuervorauszahlung fest.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, bis zu dem dein zu versteuerndes Einkommen einkommensteuerfrei bleibt. Er steht in § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und bildet die unterste Stufe des Einkommensteuertarifs. Verdienst du im Jahr weniger als den Grundfreibetrag, zahlst du auf dieses Einkommen keine Einkommensteuer.

Hintergrund ist das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum: Der Staat darf nicht den Teil des Einkommens besteuern, den ein Mensch zum Leben unbedingt braucht — also für Wohnen, Essen, Kleidung und Gesundheit. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt, dass dieses Minimum steuerfrei bleiben muss. Genau das leistet der Grundfreibetrag.

Wichtig: Der Grundfreibetrag ist kein Betrag, den du extra beantragst oder „ausgezahlt“ bekommst. Er ist bereits in den Steuertarif eingerechnet. Bei Angestellten berücksichtigt ihn der Arbeitgeber automatisch über die Steuerklasse beim Lohnsteuerabzug; bei Selbstständigen fließt er in die Berechnung der Einkommensteuer und der Vorauszahlungen ein.

Grundfreibetrag 2026: aktuelle Höhe

Für 2026 wurde der Grundfreibetrag um 252 € gegenüber dem Vorjahr angehoben:

VeranlagungGrundfreibetrag 2026
Einzelveranlagung (Singles)12.348 €
Zusammenveranlagung (Ehepaare/Lebenspartner)24.696 €

Bei der Zusammenveranlagung steht jedem Partner der volle Grundfreibetrag zu — deshalb genau der doppelte Betrag. Das ist einer der Gründe, warum sich die gemeinsame Veranlagung für Paare mit ungleichen Einkommen oft lohnt: Verdient ein Partner wenig oder nichts, kann sein ungenutzter Grundfreibetrag den anderen entlasten (Ehegattensplitting).

Entwicklung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag wird fast jedes Jahr angehoben, damit die Inflation nicht dazu führt, dass faktisch immer mehr Menschen Steuern auf ihr Existenzminimum zahlen. Die Entwicklung der letzten Jahre (jeweils Einzelveranlagung):

JahrGrundfreibetrag (Single)Verheiratete
20219.744 €19.488 €
202210.347 €20.694 €
202310.908 €21.816 €
202411.784 €23.568 €
202512.096 €24.192 €
202612.348 €24.696 €

Allein von 2021 bis 2026 ist der Grundfreibetrag damit um über 2.600 € gestiegen. Hinter den Anhebungen steht der regelmäßige Existenzminimumbericht der Bundesregierung, aus dem sich der steuerfreie Mindestbetrag ableitet.

Wie wirkt der Grundfreibetrag im Steuertarif?

Der Grundfreibetrag ist die erste „Zone“ des progressiven Einkommensteuertarifs. So sieht der Tarif 2026 vereinfacht aus:

  • Bis 12.348 € zu versteuerndes Einkommen: 0 % — keine Einkommensteuer.
  • Ab 12.349 €: Der Eingangssteuersatz beginnt bei 14 % und steigt mit jedem weiteren Euro an (Progressionszone).
  • Ab 69.879 €: Es gilt der Spitzensteuersatz von 42 %.
  • Ab 277.826 €: Die sogenannte „Reichensteuer“ greift mit 45 %.

Entscheidend ist: Der Grundfreibetrag wirkt nicht nur für Geringverdiener. Jeder Steuerzahler profitiert von den steuerfreien ersten 12.348 €, egal wie hoch das Gesamteinkommen ist. Nur der Teil des Einkommens, der über dem Grundfreibetrag liegt, wird überhaupt besteuert — und auch das gestaffelt, nicht sofort mit dem Spitzensteuersatz.

Ein häufiges Missverständnis: Wer eine bestimmte Grenze „reißt“, zahlt nicht plötzlich auf das gesamte Einkommen mehr Steuern. Der höhere Satz gilt immer nur für den Einkommensteil oberhalb der jeweiligen Schwelle (Grenzsteuersatz). Wie sich das auf deine Quartalszahlungen auswirkt, erklären wir im Beitrag zur Steuervorauszahlung für Selbstständige.

Grundfreibetrag für Selbstständige: das ist anders

Für Angestellte ist der Grundfreibetrag unsichtbar — er steckt in der Steuerklasse und wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Selbstständige und Freiberufler dagegen müssen ihre Einkommensteuer selbst kalkulieren, denn niemand behält sie automatisch ein. Drei Punkte sind dabei wichtig:

  • Keine Vorauszahlung unter dem Freibetrag: Liegt dein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen unter 12.348 €, fällt keine Einkommensteuer an — das Finanzamt setzt dann in der Regel auch keine Vorauszahlung fest.
  • Gewinn ≠ Umsatz: Maßgeblich ist nicht dein Umsatz, sondern dein Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben (z. B. aus der EÜR). Erst von diesem Gewinn werden Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen, bis das zu versteuernde Einkommen feststeht.
  • Nebenberuflich selbstständig? Wenn du angestellt und selbstständig bist, ist dein Grundfreibetrag meist schon durch das Gehalt „verbraucht“. Dann wird dein selbstständiger Gewinn faktisch ab dem ersten Euro mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Mehr dazu im Beitrag Selbstständig und angestellt: Steuern richtig zahlen.

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Grundfreibetrag und andere Freibeträge

Der Grundfreibetrag ist nicht der einzige Betrag, der dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Er greift, nachdem andere Abzüge bereits berücksichtigt wurden:

  • Betriebsausgaben mindern bei Selbstständigen den Gewinn, bevor der Grundfreibetrag überhaupt ins Spiel kommt.
  • Sparerpauschbetrag: 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben bei Kapitalerträgen steuerfrei — zusätzlich zum Grundfreibetrag.
  • Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen (z. B. Kranken- und Rentenversicherung) senken das zu versteuernde Einkommen weiter.
  • Kinderfreibetrag: Wer Kinder hat, bekommt zusätzlich entweder das Kindergeld oder — wenn günstiger — den Kinderfreibetrag. Das prüft das Finanzamt automatisch (Günstigerprüfung).

Wichtig zu verstehen: Der Grundfreibetrag und diese Freibeträge addieren sich. Sie sind keine Alternative zueinander, sondern werden nacheinander vom Einkommen abgezogen.

Rechenbeispiel

Angenommen, du bist selbstständig und erzielst 2026 einen Gewinn von 30.000 €. Nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 26.000 €. So wirkt der Grundfreibetrag:

SchrittBetrag
Zu versteuerndes Einkommen26.000 €
− Grundfreibetrag 202612.348 €
= Besteuerter Anteil13.652 €

Nur auf die 13.652 € über dem Grundfreibetrag fällt überhaupt Einkommensteuer an — und auch die gestaffelt nach dem progressiven Tarif, beginnend bei 14 %. Die festgesetzte Einkommensteuer liegt in diesem Beispiel bei rund 2.800 €. Ohne Grundfreibetrag wäre die Steuer deutlich höher.

Expertenmeinung
Viele Selbstständige rechnen mit ihrem Umsatz, wenn sie an Steuern denken — dabei zählt am Ende nur das zu versteuernde Einkommen nach allen Abzügen. Der Grundfreibetrag ist dabei dein Sockel: Die ersten gut 12.000 € bleiben immer steuerfrei. Wer das einplant, legt nicht zu viel zurück und behält mehr Liquidität im Geschäft.
Peter BoykoPeter BoykoGründer von Norman

So behältst du deine Steuerlast mit Norman im Blick

Der Grundfreibetrag ist nur ein Baustein deiner Steuerberechnung. Wie viel du am Jahresende wirklich zahlst, hängt von Gewinn, Sonderausgaben und dem progressiven Tarif ab — und das ändert sich mit jeder Rechnung und jedem Beleg. Mit Norman musst du das nicht selbst im Kopf behalten:

  • Live-Steuerberechnung: Norman berechnet deine voraussichtliche Einkommensteuer in Echtzeit — Grundfreibetrag und progressiver Tarif sind bereits berücksichtigt.
  • Rücklagen-Überblick: Du siehst jederzeit, wie viel du für Steuern zurücklegen solltest, statt mit groben Faustregeln zu schätzen.
  • Keine Überraschungen: Steigt dein Gewinn über den Grundfreibetrag, erkennst du sofort, ab wann und wie viel Steuer anfällt.

Häufige Fragen zum Grundfreibetrag

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € für Singles und 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein. Der Grundfreibetrag ist fest in den Einkommensteuertarif eingebaut und wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt — sowohl bei der Veranlagung als auch bei der Festsetzung von Vorauszahlungen.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Selbstständige?

Ja. Der Grundfreibetrag gilt unabhängig von der Einkunftsart für alle Steuerpflichtigen — also auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Maßgeblich ist dein zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der Betriebsausgaben.

Was ist der Unterschied zwischen Grundfreibetrag und Steuerfreibetrag?

„Steuerfreibetrag“ ist ein Oberbegriff für alle Beträge, die dein steuerpflichtiges Einkommen senken — etwa der Sparerpauschbetrag oder der Kinderfreibetrag. Der Grundfreibetrag ist der wichtigste und einzige, der jedem Steuerzahler automatisch und ohne Bedingungen zusteht.

Was passiert, wenn ich genau den Grundfreibetrag verdiene?

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen exakt auf oder unter dem Grundfreibetrag, zahlst du keine Einkommensteuer. Trotzdem kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben — etwa um zu viel gezahlte Vorauszahlungen oder Kapitalertragsteuer zurückzubekommen.

Wird der Grundfreibetrag bei Verheirateten verdoppelt?

Bei der Zusammenveranlagung steht jedem Ehepartner der volle Grundfreibetrag zu, zusammen also 24.696 € (2026). Über das Ehegattensplitting kann ein nicht genutzter Grundfreibetrag des einen Partners den anderen entlasten.

Fazit

Der Grundfreibetrag ist der Sockel jeder Einkommensteuerberechnung: 12.348 € (Singles) bzw. 24.696 € (Verheiratete) bleiben 2026 komplett steuerfrei. Du musst ihn nicht beantragen — das Finanzamt zieht ihn automatisch ab. Für Selbstständige ist er besonders relevant, weil sie ihre Steuer selbst kalkulieren und ihre Rücklagen danach ausrichten müssen.

Behalte neben dem Grundfreibetrag auch deine laufende Steuervorauszahlung im Blick — und prüfe, ob sich für dich als Elternteil das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag stärker lohnt.

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