Kindergeld 2026: Höhe, Anspruch und Auszahlung — auch für Selbstständige
Kindergeld 2026: 259 € pro Kind und Monat. Wer Anspruch hat, wie du es bei der Familienkasse beantragst, bis wann es gezahlt wird und wann sich der Kinderfreibetrag mehr lohnt — mit Fokus auf Selbstständige.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Kindergeld bekommt in Deutschland jeder, der mit Kindern hier lebt — unabhängig davon, ob er angestellt, selbstständig oder gerade ohne Job ist. 2026 sind es einheitlich 259 € pro Kind und Monat. Das Geld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Wichtig wird das Thema für Selbstständige vor allem beim Zusammenspiel mit dem Kinderfreibetrag — denn der senkt deine Einkommensteuer.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe 2026: 259 € pro Kind und Monat — einheitlich für jedes Kind, unabhängig von der Kinderzahl.
- Erhöhung: Zum 1. Januar 2026 ist das Kindergeld von 255 € auf 259 € gestiegen (+4 € pro Monat, +48 € im Jahr). Du musst dafür nichts tun.
- Wer zahlt: Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
- Anspruch: Bis 18 automatisch; in Ausbildung/Studium bis 25; bei Arbeitsuche bis 21.
- Steuerfrei: Kindergeld ist keine steuerpflichtige Einnahme und taucht nicht in deiner Steuererklärung auf.
- Auch für Selbstständige: Der Anspruch hängt nicht von der Beschäftigungsart ab. Relevant für deine Steuer ist die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern finanziell entlastet. Es ist die praktische Umsetzung des Grundsatzes, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleiben muss. Der Staat stellt das auf zwei Wegen sicher: über das laufend ausgezahlte Kindergeld oder über den Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Welcher Weg für dich günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch (mehr dazu weiter unten).
Anders als viele andere Leistungen ist Kindergeld nicht einkommensabhängig: Es spielt keine Rolle, wie viel die Eltern verdienen. Auch das eigene Einkommen des Kindes spielt seit 2012 keine Rolle mehr, solange es sich in der ersten Ausbildung befindet.
Kindergeld 2026: die Höhe
Seit 2023 gibt es einen einheitlichen Betrag pro Kind — die früheren Staffelungen nach erstem, zweitem und weiterem Kind sind weggefallen. Die Entwicklung der letzten Jahre:
| Zeitraum | Kindergeld pro Kind/Monat |
|---|---|
| 2023 | 250 € |
| 2024 | 250 € |
| 2025 | 255 € |
| ab Januar 2026 | 259 € |
Die Familienkasse passt den Betrag automatisch an und zahlt ab Januar 2026 die neuen 259 € aus. Einen neuen Antrag brauchst du dafür nicht. Bei mehreren Kindern erhältst du den Betrag pro Kind — bei drei Kindern also 3 × 259 € = 777 € im Monat.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruch hat in der Regel, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und mit dem Kind in einem Kindschaftsverhältnis steht (leibliche Kinder, Adoptiv-, Pflege- oder unter Umständen Stief- und Enkelkinder). Wie lange du Kindergeld bekommst, hängt vom Alter und der Situation des Kindes ab:
- Bis zum 18. Geburtstag: automatisch, ohne weitere Voraussetzungen.
- Bis zum 25. Geburtstag: wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, im Studium, in einem anerkannten Freiwilligendienst oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (z. B. zwischen Schule und Studium) befindet.
- Bis zum 21. Geburtstag: wenn das Kind keine Arbeit hat und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist.
- Ohne Altersgrenze: wenn das Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Wichtig bei volljährigen Kindern: Nach Abschluss einer ersten Ausbildung gibt es Kindergeld während einer weiteren Ausbildung nur, wenn das Kind nebenher nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (Ausnahmen: Minijob, Ausbildungsverhältnis).
Kindergeld beantragen
Den Antrag stellst du einmalig bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit:
- Online: Der Antrag lässt sich digital stellen. Mit einer BundID kannst du ihn ohne Ausdruck und Unterschrift direkt elektronisch übermitteln.
- Steuer-IDs bereithalten: Du brauchst die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes und des antragstellenden Elternteils. Über die Steuer-ID stellt die Familienkasse sicher, dass Kindergeld nur einmal gezahlt wird.
- Bei volljährigen Kindern: Ab 18 wird der Anspruch nicht mehr automatisch verlängert. Du musst dann nachweisen, dass sich das Kind in Ausbildung oder Studium befindet.
- Rückwirkend: Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Antragseingang gezahlt. Stelle den Antrag also zeitnah nach der Geburt.
Auszahlung: wann kommt das Geld?
Kindergeld wird monatlich überwiesen. Der genaue Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer deiner Kindergeldnummer: Niedrige Endziffern werden eher zu Monatsbeginn ausgezahlt, höhere gegen Monatsmitte oder -ende. Die Familienkasse veröffentlicht jährlich einen Auszahlungskalender mit den konkreten Terminen.
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Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Die Günstigerprüfung
Hier wird das Thema für Selbstständige steuerlich relevant. Für jedes Kind gibt es entweder das laufende Kindergeld oder den Kinderfreibetrag — nicht beides. Welche Variante für dich günstiger ist, ermittelt das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch in der sogenannten Günstigerprüfung:
- Kinderfreibetrag 2026: insgesamt 9.756 € pro Kind bei Verheirateten (6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil die Hälfte zu, also 4.878 €.
- So funktioniert der Vergleich: Das Finanzamt rechnet aus, wie viel Steuer der Kinderfreibetrag spart, und vergleicht das mit dem im Jahr gezahlten Kindergeld. Ist die Steuerersparnis höher, wird der Freibetrag angesetzt und das Kindergeld gegengerechnet.
- Für die meisten Familien ist das Kindergeld gleich gut oder besser. Der Kinderfreibetrag lohnt sich erst bei höheren Einkommen — grob ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 € (Paare) bzw. etwa der Hälfte bei Alleinstehenden.
- Soli und Kirchensteuer: Für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag immer abgezogen — unabhängig vom Ergebnis der Günstigerprüfung bei der Einkommensteuer.
Du musst dich nicht entscheiden und nichts ankreuzen: Die Prüfung läuft automatisch. Wichtig ist nur, dass deine Kinder in der Steuererklärung (Anlage Kind) erfasst sind.
Kindergeld für Selbstständige
Beim Anspruch macht es keinen Unterschied, ob du angestellt oder selbstständig bist — Kindergeld bekommst du als Selbstständiger genauso. Drei Punkte solltest du als selbstständiger Elternteil trotzdem kennen:
- Kindergeld ist steuerfrei: Es zählt nicht zu deinen Betriebseinnahmen und erhöht deinen Gewinn nicht. In der EÜR taucht es nicht auf.
- Der Kinderfreibetrag senkt deine Steuer: Über die Günstigerprüfung kann er deine Einkommensteuer mindern — und damit auch deine Steuervorauszahlung beeinflussen. Bei schwankenden Einkommen ist das ein Hebel, den du kennen solltest.
- Selbstständig und angestellt: Bist du beides, zählt für die Günstigerprüfung dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Wie sich das berechnet, liest du im Beitrag Selbstständig und angestellt: Steuern richtig zahlen.
Viele Eltern fragen mich, ob sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag wählen sollen — dabei entscheidet das Finanzamt das automatisch. Als Selbstständiger lohnt es sich eher, das laufende Einkommen sauber im Blick zu halten: Davon hängt ab, welche Variante für dich greift und wie hoch deine Steuer am Ende wirklich ist.
Peter BoykoGründer von NormanSo behältst du deine Steuern mit Norman im Blick
Ob für dich am Ende das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zählt, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab — und das steht bei Selbstständigen erst am Jahresende fest. Mit Norman musst du nicht raten:
- Live-Steuerberechnung: Norman berechnet deine voraussichtliche Einkommensteuer in Echtzeit aus deinen laufenden Einnahmen und Ausgaben — mit den Freibeträgen, die für dich gelten.
- Rücklagen im Griff: Du siehst jederzeit, wie viel du für Steuern zurücklegen musst, statt mit groben Faustregeln zu kalkulieren.
- Planungssicherheit: Gerade als Eltern mit unregelmäßigem Einkommen weißt du so früh, was auf dich zukommt.
Häufige Fragen zum Kindergeld 2026
Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind und Monat — einheitlich, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Das ist eine Erhöhung um 4 € gegenüber 2025 (255 €).
Bis wann bekommt man Kindergeld?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. In Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis längstens zum 25. Geburtstag, bei arbeitsuchenden Kindern bis zum 21. Geburtstag. Bei einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung kann der Anspruch ohne Altersgrenze bestehen.
Muss ich Kindergeld versteuern?
Nein. Kindergeld ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung als Einnahme angegeben werden. Es wird im Rahmen der Günstigerprüfung lediglich mit einem eventuellen Kinderfreibetrag verrechnet.
Bekommen auch Selbstständige Kindergeld?
Ja. Der Kindergeldanspruch hängt nicht von der Art der Beschäftigung ab. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende erhalten Kindergeld unter denselben Voraussetzungen wie Angestellte.
Was ist besser — Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Das prüft das Finanzamt automatisch. Für die meisten Familien ist das Kindergeld gleich gut oder vorteilhafter; der Kinderfreibetrag lohnt sich erst bei höheren Einkommen. Du musst dich nicht selbst entscheiden.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Mit einem einmaligen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, am einfachsten online. Du brauchst die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes und des antragstellenden Elternteils.
Fazit
Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland: 2026 sind es 259 € pro Kind und Monat, steuerfrei und unabhängig vom Einkommen. Du beantragst es einmal bei der Familienkasse, danach läuft die Zahlung automatisch.
Steuerlich relevant wird es als Selbstständiger über die Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag — und über die Wirkung auf deine Steuervorauszahlung. Wer beides im Blick behält, plant seine Rücklagen genauer und vermeidet Überraschungen.
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