Umsatzsteuer Schweiz 2026: Rechnung in die Schweiz richtig stellen (Drittland)
Die Schweiz ist umsatzsteuerlich ein Drittland: Wer als Freiberufler, Einzelunternehmer oder GmbH eine Rechnung in die Schweiz stellt, weist meist keine deutsche Umsatzsteuer aus. Wann eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt, wann die Leistung nicht steuerbar ist, wie die Schweizer MWST funktioniert und wann du dich dort registrieren musst.
- Kategorie
- Rechnungen
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Das Wichtigste in Kürze
- Schweiz = Drittland: Kein EU-Mitglied, außerhalb von EU-Umsatzsteuergebiet und Zollunion. Es gelten Zoll- und Einfuhrregeln, nicht die EU-Binnenmarkt-Regeln.
- B2B-Dienstleistung in die Schweiz: Leistungsort liegt beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG) → in Deutschland nicht steuerbar, keine deutsche USt. Der Schweizer Kunde versteuert den Bezug selbst (Bezugsteuer).
- Warenlieferung in die Schweiz: steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 6 UStG) → keine deutsche USt, aber Ausfuhrnachweis nötig. Bei der Einfuhr in die Schweiz fällt Schweizer Einfuhrsteuer an.
- Schweizer MWST 2026: Normalsatz 8,1 %, reduziert 2,6 %, Beherbergung 3,8 % (seit 2024 unverändert).
- Registrierungspflicht in der Schweiz: ab 100.000 CHF weltweitem Umsatz und Leistungen oder Lieferungen in der Schweiz – plus Schweizer Steuervertreter.
- Einkauf aus der Schweiz: Einfuhrumsatzsteuer (19 % oder 7 %) + Zoll; die EUSt ziehst du als Vorsteuer ab.
- Keine USt-IdNr., keine Zusammenfassende Meldung, kein OSS – das gilt alles nur innerhalb der EU.
Schweiz = Drittland: Warum das alles ändert
Umsatzsteuerlich ist die Welt in drei Zonen geteilt: das Inland (Deutschland), das übrige Gemeinschaftsgebiet (die restliche EU) und das Drittlandsgebiet (alles andere). Die Schweiz gehört trotz ihrer Lage mitten in Europa zur dritten Gruppe – sie ist kein EU-Mitglied und liegt außerhalb des EU-Umsatzsteuergebiets. Anders als bei Norwegen oder der Türkei kommt ein zweiter Punkt dazu: Die Schweiz ist auch nicht Teil der EU-Zollunion. An der Grenze gibt es also echte Zollformalitäten, und Waren werden bei der Einfuhr verzollt.
Für deine Rechnung heißt das: Die EU-Mechanik fällt komplett weg. Es gibt keine USt-IdNr. des Schweizer Kunden, keine Zusammenfassende Meldung und kein OSS-Verfahren – all das existiert nur im EU-Binnenmarkt. Stattdessen greifen die Drittland-Regeln: nicht steuerbare Dienstleistungen und steuerfreie Ausfuhrlieferungen. Die allgemeinen Grundlagen dazu findest du im Leitfaden Drittlandrechnung schreiben; hier geht es speziell um den Sonderfall Schweiz.
Ein praktischer Hinweis zu den Zöllen: Dank des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Schweiz sind viele Industrie- und Ursprungswaren zollfrei – allerdings nur mit einem gültigen Ursprungsnachweis (Lieferantenerklärung oder Warenverkehrsbescheinigung EUR.1). Die Schweizer Einfuhrsteuer entfällt dadurch trotzdem nicht: Sie wird beim Grenzübertritt zusätzlich erhoben.
Rechnung in die Schweiz: zuerst Ware oder Dienstleistung klären
Bevor du auch nur eine Zahl auf die Rechnung schreibst, klärst du zwei Fragen: Lieferst du eine Ware oder erbringst du eine Dienstleistung? Und ist dein Kunde ein Unternehmen (B2B) oder eine Privatperson (B2C)? Daraus ergibt sich, ob deutsche Umsatzsteuer anfällt – und welcher Rechtsgrund dahintersteht.
| Leistung in die Schweiz | Deutsche Umsatzsteuer | Grundlage | Was zu beachten ist |
|---|---|---|---|
| Warenlieferung (B2B/B2C) | nein – steuerfrei | § 6 UStG (Ausfuhrlieferung) | Ausfuhrnachweis; Schweizer Einfuhrsteuer beim Empfänger |
| Dienstleistung an Unternehmen (B2B) | nein – nicht steuerbar | § 3a Abs. 2 UStG | Hinweis auf der Rechnung; Kunde zahlt Bezugsteuer |
| Dienstleistung an Privatperson (B2C) | meist ja, 19 % | § 3a Abs. 1 UStG | Ausnahmen v. a. bei elektronischen Leistungen |
Die beiden häufigsten Fälle für deutsche Selbstständige und Unternehmen – Warenexport und B2B-Dienstleistung – kommen also ohne deutsche Umsatzsteuer aus, aber aus zwei verschiedenen Rechtsgründen. Das Entscheidungsdiagramm fasst zusammen, welche Steuer in welchem Fall greift:
B2B-Dienstleistungen: nicht steuerbar – und die Schweizer Bezugsteuer
Erbringst du eine Dienstleistung für ein Schweizer Unternehmen – Beratung, IT, Softwareentwicklung, Marketing, Design, Grafik –, verlagert sich der Leistungsort an den Sitz des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). Die Leistung ist damit in Deutschland nicht steuerbar: Sie taucht im deutschen Umsatzsteuersystem gar nicht als steuerbarer Umsatz auf, und du weist keine deutsche Umsatzsteuer aus.
Statt deiner deutschen USt greift in der Schweiz die Bezugsteuer – das ist das Schweizer Gegenstück zum Reverse-Charge-Verfahren. Dein Schweizer Kunde rechnet die MWST auf deine Leistung selbst ab und führt sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab. Für dich ist das angenehm: Du fakturierst netto, der Rest ist Sache des Empfängers. Gut zu wissen für die Abgrenzung: Ein nicht MWST-registrierter Schweizer Kunde schuldet die Bezugsteuer erst, wenn er pro Jahr Dienstleistungen aus dem Ausland für mehr als 10.000 CHF bezieht – aber das ist seine Pflicht, nicht deine.
In deiner Umsatzsteuervoranmeldung trägst du den Umsatz als nicht steuerbare sonstige Leistung in Zeile 41 (Kennzahl 45) ein – nicht in die Zeile für steuerfreie Ausfuhren. Mehr zur richtigen Zuordnung liest du im Leitfaden zur Umsatzsteuervoranmeldung. Auf der Rechnung steht deine eigene Steuernummer oder USt-IdNr.; eine Nummer des Schweizer Kunden brauchst du nicht, denn die USt-IdNr. gibt es nur in der EU.
Warenlieferungen: steuerfreie Ausfuhrlieferung
Lieferst du Waren in die Schweiz, ist die Lieferung als Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1a i. V. m. § 6 UStG steuerfrei – aber nur, wenn du den Ausfuhrnachweis erbringst. Das läuft über das elektronische ATLAS-Verfahren: Pflicht ist eine elektronische Ausfuhranmeldung ab einem Warenwert von 1.000 € (oder 1.000 kg); darunter genügt in der Regel eine mündliche Anmeldung beim Ausgangszollamt. Als Nachweis erhältst du nach dem Grenzübertritt den Ausgangsvermerk als PDF – den hebst du für die Buchhaltung auf, denn ohne ihn kippt die Steuerfreiheit.
Anders als bei der Dienstleistung ist die Warenlieferung also nicht „nicht steuerbar", sondern „steuerfrei" – ein feiner, aber wichtiger Unterschied. In der UStVA gehört der Warenexport deshalb in eine andere Zeile: Zeile 24 (Kennzahl 43). Bei der Einfuhr in die Schweiz wird die Ware verzollt, und es fällt Schweizer Einfuhrsteuer an (8,1 % bzw. 2,6 %), die in der Regel der Schweizer Empfänger als Importeur trägt.
Der richtige Hinweis auf der Rechnung
Eine Rechnung in die Schweiz ohne USt-Hinweis ist unvollständig. Welcher Satz draufgehört, hängt vom Geschäftsvorfall ab – und weil dein Kunde in der Schweiz sitzt, schreibst du ihn am besten zusätzlich auf Englisch:
| Fall | Vermerk auf der Rechnung |
|---|---|
| B2B-Dienstleistung | „Nicht im Inland steuerbare Leistung (§ 3a Abs. 2 UStG)" / „Not subject to German VAT" |
| Warenlieferung | „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. § 6 UStG" / „VAT-exempt export" |
| Hinweis auf die Schweizer Bezugsteuer (optional) | „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse charge" |
Den Betrag weist du netto aus – ohne deutsche Umsatzsteuer. Fakturieren darfst du in jeder Währung, also auch in Schweizer Franken. Für deine Buchhaltung und die UStVA rechnest du den Betrag aber zum amtlichen Monatskurs des Bundesfinanzministeriums in Euro um (§ 16 Abs. 6 UStG); die Details zur Fremdwährungsumrechnung stehen im allgemeinen Drittland-Leitfaden.
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Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) 2026: die Sätze
Die Schweiz erhebt eine eigene Mehrwertsteuer (MWST) mit deutlich niedrigeren Sätzen als Deutschland. Seit dem 1. Januar 2024 – im Zuge der AHV-21-Reform – gelten diese Sätze, und sie bleiben auch 2026 unverändert:
| Satz | Höhe 2026 | Gilt für |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | die meisten Waren und Dienstleistungen |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente |
| Sondersatz Beherbergung | 3,8 % | Übernachtungen inkl. Frühstück |
Für die meisten deutschen Unternehmen sind diese Sätze nur in zwei Situationen relevant: wenn du dich in der Schweiz registrieren musst (dann weist du Schweizer MWST aus) oder wenn du aus der Schweiz einkaufst und auf der Eingangsrechnung MWST auftaucht. Für die normale Rechnung an einen Schweizer Kunden spielt die MWST dagegen keine Rolle – du weist ja gar keine Steuer aus.
Wann musst du dich in der Schweiz für die MWST registrieren?
Im Normalfall musst du dich nicht in der Schweiz registrieren – B2B-Dienstleistungen und Warenexporte laufen ohne Schweizer Steuernummer. Es gibt aber Konstellationen, in denen die Schweiz dich als steuerpflichtig behandelt. Die Schwelle: ein weltweiter Umsatz von mindestens 100.000 CHF – kombiniert mit Leistungen oder Lieferungen, die als in der Schweiz erbracht gelten. Typische Auslöser:
- Arbeiten vor Ort: Montage, Installation, Bau- oder Handwerksleistungen, die physisch in der Schweiz stattfinden.
- Versandhandel (Kleinsendungen): Wer pro Jahr für mindestens 100.000 CHF Kleinsendungen aus dem Ausland in die Schweiz verschickt, gilt als Inland-Lieferant und wird MWST-pflichtig. Eine Kleinsendung ist eine Sendung, bei der die Einfuhrsteuer unter 5 CHF liegt – also Waren bis rund 62 CHF zum Normalsatz bzw. rund 193 CHF zum reduzierten Satz. Ab der Registrierung gelten dann alle Sendungen als Inlandlieferungen, und du führst Schweizer MWST ab (kannst die Einfuhrsteuer aber als Vorsteuer abziehen). Seit dem 1. Januar 2025 verlagert die Plattformbesteuerung (Art. 20a MWSTG) diese Pflicht bei Verkäufen über Online-Marktplätze auf die Plattform.
Wirst du in der Schweiz steuerpflichtig, brauchst du zwingend einen Steuervertreter mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz. Die Anmeldung läuft über ein Online-Formular der ESTV und muss innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der Schwelle erfolgen; die Verwaltung kann zudem eine Sicherstellung verlangen (3 % des Inlandumsatzes, mindestens 2.000 CHF, höchstens 250.000 CHF). Spätestens hier lohnt sich ein auf die Schweiz spezialisierter Steuerberater.
Einkauf aus der Schweiz: Einfuhrumsatzsteuer und Zoll
Auch der umgekehrte Weg ist häufig: Du kaufst Waren oder Dienstleistungen aus der Schweiz. Weil die Schweiz zollrechtlich Drittland ist, behandelst du den Import wie eine Lieferung aus den USA oder China.
- Wareneinkauf: Bei der Einfuhr fallen Einfuhrumsatzsteuer (EUSt, 19 % oder 7 %) und gegebenenfalls Zoll an. Die Zollanmeldung übernimmt meist der Spediteur; du erhältst einen Einfuhrabgabenbescheid, in dem alle Abgaben aufgeführt sind. Die gezahlte EUSt ziehst du als Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) – Voraussetzung ist, dass die Einfuhr für dein Unternehmen erfolgt und du im Bescheid genannt bist.
- Dienstleistungsbezug: Beziehst du eine Dienstleistung von einem Schweizer Unternehmen, greift in Deutschland das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG): Du schuldest die deutsche Umsatzsteuer, ziehst sie aber bei Vorsteuerabzugsberechtigung im selben Atemzug wieder als Vorsteuer ab – unterm Strich ein Nullsummenspiel.
Häufige Fehler bei Rechnungen in die Schweiz
- Deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei einer B2B-Dienstleistung oder einem Warenexport gehört keine deutsche USt auf die Rechnung – wer 19 % ausweist, schuldet sie trotzdem nach § 14c UStG.
- „Nicht steuerbar" mit „steuerfrei" verwechselt. Dienstleistung = nicht steuerbar (Zeile 41), Warenexport = steuerfrei (Zeile 24). Falsche Zeile, falsche UStVA.
- Ausfuhrnachweis vergessen. Ohne Ausgangsvermerk ist die Warenlieferung nicht steuerfrei – das Finanzamt kassiert die USt nach.
- Zusammenfassende Meldung oder OSS für Schweiz-Umsätze. Beides gilt nur in der EU. Für die Schweiz schlicht falsch.
- Schweizer Registrierungspflicht übersehen. Wer vor Ort montiert oder Kleinsendungen über der 100.000-CHF-Grenze verschickt, wird in der Schweiz steuerpflichtig.
- Franken nicht umgerechnet. CHF-Beträge gehören für die Buchhaltung zum amtlichen Kurs in Euro umgerechnet, nicht zum Zahlungskurs.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich auf einer Rechnung in die Schweiz Umsatzsteuer ausweisen?
In den meisten Fällen nein. Bei B2B-Dienstleistungen ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar (§ 3a Abs. 2 UStG), bei Warenexporten steuerfrei (§ 6 UStG). Du weist den Nettobetrag aus und ergänzt den passenden USt-Hinweis. Deutsche Umsatzsteuer fällt nur bei B2C-Dienstleistungen an, deren Leistungsort in Deutschland liegt.
Ist die Schweiz ein Drittland?
Ja. Umsatzsteuerlich und zollrechtlich ist die Schweiz ein Drittland: kein EU-Mitglied, außerhalb des EU-Umsatzsteuergebiets und der Zollunion. Deshalb gelten Ausfuhr- und Einfuhrregeln statt der EU-Binnenmarkt-Mechanik mit USt-IdNr. und Zusammenfassender Meldung.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2026?
Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % (etwa für Lebensmittel, Bücher und Medikamente) und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 und sind 2026 unverändert.
Wann muss ich mich in der Schweiz für die MWST registrieren?
Sobald dein weltweiter Umsatz mindestens 100.000 CHF erreicht und du Leistungen oder Lieferungen erbringst, die als in der Schweiz erbracht gelten – etwa Montagen vor Ort oder Versandhandel mit Kleinsendungen über der 100.000-CHF-Grenze. Dann brauchst du eine Schweizer MWST-Nummer und einen Steuervertreter mit Sitz in der Schweiz.
Was ist die Schweizer Bezugsteuer?
Die Bezugsteuer ist das Schweizer Gegenstück zum Reverse-Charge-Verfahren. Bezieht ein Schweizer Unternehmen eine Dienstleistung aus dem Ausland, rechnet es die MWST darauf selbst ab und führt sie an die ESTV ab. Du als deutscher Leistungserbringer fakturierst netto; die Bezugsteuer ist Sache deines Kunden.
Brauche ich eine USt-IdNr. für Schweizer Kunden?
Nein. Die USt-IdNr. existiert nur innerhalb der EU. Für eine Rechnung in die Schweiz genügt deine eigene Steuernummer oder USt-IdNr.; eine Nummer des Schweizer Kunden gibt es nicht und wird auch nicht benötigt.
Fazit
Die Schweiz ist umsatzsteuerlich ein Drittland – und das vereinfacht vieles, sobald du die zwei Grundfälle auseinanderhältst: Die B2B-Dienstleistung ist in Deutschland nicht steuerbar (§ 3a Abs. 2 UStG, Zeile 41), die Warenlieferung steuerfrei (§ 6 UStG, Zeile 24, plus Ausfuhrnachweis). In beiden Fällen weist du keine deutsche Umsatzsteuer aus, setzt den richtigen Hinweis auf die Rechnung und rechnest Franken zum amtlichen Kurs um. Die Schweizer MWST (8,1 % / 2,6 % / 3,8 %) betrifft dich erst, wenn du dort registriert bist oder selbst einkaufst. Und denk daran: keine USt-IdNr., keine ZM, kein OSS – das alles bleibt in der EU.
Rechnungen in die Schweiz ohne USt-Fehler
Norman erkennt die Schweiz an der Kundenadresse als Drittland, lässt die deutsche Umsatzsteuer weg, setzt den richtigen Hinweis (§ 3a Abs. 2 UStG bzw. steuerfreie Ausfuhrlieferung), rechnet Schweizer Franken zum amtlichen Kurs in Euro um und bucht den Umsatz in die korrekte UStVA-Zeile. So bleibt deine Umsatzsteuervoranmeldung sauber – egal ob du an einen Schweizer Konzern, eine Agentur oder einen Online-Kunden fakturierst.